Ferienwohnung vermieten
So geht's richtig

Sie haben die Idee, Ihre Ferienwohnung zu vermieten? Das klingt nach einem spannenden Vorhaben mit viel Potenzial. Doch bevor Sie sich voller Tatendrang in die Vermietung stürzen, gibt es einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen. Schließlich möchten Sie sicherstellen, dass Sie keine steuerlichen Stolpersteine übersehen und Ihre Vermietungsstrategie von Anfang an richtig angehen. Suchen Sie Antworten auf die brennende Frage "Ferienwohnung vermieten - was beachten?" Dann sind Sie hier genau richtig. Tauchen Sie mit uns ein in die Welt des Ferienwohnungsvermietens und entdecken Sie alles, was Sie wissen müssen, um erfolgreich durchzustarten.

Sollte ich meine Ferienwohnung privat oder gewerblich vermieten?

In Deutschland ist die Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern rechtlich geregelt. Dabei wird grundsätzlich zwischen der Vermietung von privat und der gewerblichen Vermietung unterschieden.

Die private Vermietung: Ein Szenario: Sie leben in einem begehrten Urlaubsgebiet Deutschlands. Nachdem Ihre Kinder das Haus verlassen haben, überlegen Sie, Ihre Einliegerwohnung als Ferienunterkunft anzubieten. Ihre Absicht ist es, diese nie selbst zu nutzen, nicht einmal für eigene Besuche. Solange Ihr Umsatz aus der Vermietung unter 17.500 € pro Jahr liegt, gilt diese Vermietung als privat. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und auch keine Gewerbesteuer zahlen.

Die gewerbliche Vermietung: Überschreiten Sie jedoch die Grenze von 17.500 € Umsatz pro Jahr, wird die Vermietung automatisch als gewerblich eingestuft. Dies bedeutet, dass Sie ein Gewerbe anmelden müssen und Gewerbesteuer abführen müssen. Weitere Kriterien für die Einstufung als gewerbliche Ferienwohnungsvermietung sind das Verfolgen einer gewinnerzielenden Absicht und die Beschäftigung von Angestellten.

Es ist ratsam, sich mit dem örtlichen Bauamt abzustimmen, um sicherzustellen, dass Ihre Ferienwohnung die erforderlichen Kriterien für eine gewerbliche Vermietung erfüllt. Dies kann helfen, potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden und Ihre Vermietungsaktivitäten reibungslos zu gestalten.

Klären Sie mit dem lokalen Bauamt ab, ob Ihre Ferienwohnung die erforderlichen Kriterien für eine gewerbliche Vermietung erfüllt.

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Welche Unterschiede gibt es zwischen den beiden Vermietungsarten einer Ferienwohnung?

Welche Unterschiede gibt es zwischen den beiden Vermietungsarten einer Ferienwohnung? Beim Vermieten einer Ferienwohnung gibt es wesentliche Unterschiede je nachdem, ob es sich um eine private oder gewerbliche Vermietung handelt. Diese Unterschiede erstrecken sich auf verschiedene rechtliche, steuerliche und finanzielle Aspekte.

Rechtliche Aspekte:

Gewerbliche Vermietung: Bei einer gewerblichen Vermietung Ihrer Ferienwohnung unterliegen Sie den Vorschriften des Reiseverkehrsrechts. Dies beinhaltet eine Reihe von Regelungen zum Verbraucherschutz und zur Haftung. Private Vermietung: Eine private Vermietung fällt hingegen unter das Mietrecht. Dies bedeutet, dass die Regelungen des allgemeinen Mietrechts Anwendung finden, was in der Regel weniger streng ist als das Reiseverkehrsrecht.

Steuerliche Aspekte:

Einkommensteuer: In beiden Fällen, sowohl bei der privaten als auch bei der gewerblichen Vermietung, müssen Sie Einkommensteuer auf die erzielten Einnahmen zahlen. Gewerbesteuer: Bei einer gewerblichen Vermietung kommen zusätzlich zur Einkommensteuer auch weitere Steuern wie die Gewerbesteuer auf Sie zu. Dies ist eine wichtige finanzielle Überlegung bei der Entscheidung zwischen privater und gewerblicher Vermietung.

Finanzielle Aspekte:

Mietkaution: Ein weiterer Unterschied betrifft die Mietkaution. Bei einer privaten Vermietung darf die Kaution in der Regel die dreifache Monatsmiete nicht überschreiten. Im Gewerbemietrecht existiert hingegen keine Obergrenze für die Kaution.

Es ist wichtig, sich vor der Vermietung Ihrer Ferienwohnung über diese Unterschiede im Klaren zu sein und gegebenenfalls rechtliche oder steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Sie die richtige Vermietungsstrategie wählen, die Ihren Bedürfnissen und Zielen am besten entspricht.

Ferienwohnung dauerhaft vermieten: Welche Voraussetzungen gibt es?

Bevor Sie Ihre Ferienwohnung dauerhaft vermieten können, müssen Sie sicherstellen, dass die Immobilie bestimmte Kriterien erfüllt. Diese Voraussetzungen können je nach Standort und örtlichen Vorschriften variieren. Hier sind einige grundlegende Aspekte, die Sie beachten sollten:

1. Klare Abgrenzung vom Wohnraum: Die Ferienwohnung muss klar vom anderen Wohnraum abgegrenzt sein. Dies bedeutet, dass sie eine eigenständige Einheit mit separatem Zugang und eigenen Einrichtungen wie Küche und Bad sein sollte.

2. Attraktive Lage für Urlauber: Eine für Urlauber attraktive Lage ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg Ihrer Ferienwohnungsvermietung. Die Immobilie sollte sich idealerweise in der Nähe von Sehenswürdigkeiten, Stränden, Wanderwegen oder anderen touristischen Attraktionen befinden.

3. Komplette Ausstattung: Die Ferienwohnung muss vollständig möbliert und ausgestattet sein, einschließlich Küche und Bad. Urlauber erwarten eine komfortable Unterkunft, die ihnen ein Zuhause auf Zeit bietet.

4. Infrastruktur in der Nähe: Damit es für Sie einfacher ist, die Ferienwohnung zu vermieten, sollte sie sich in der Nähe von Supermärkten, Bäckereien und anderen Geschäften befinden. Eine gute Infrastruktur erhöht die Attraktivität Ihrer Immobilie für potenzielle Gäste.

5. Parkplätze und gute Verkehrsanbindung: Auch Parkmöglichkeiten und eine gute Verkehrsanbindung sind wichtige Faktoren, die die Vermietbarkeit Ihrer Ferienwohnung beeinflussen. Gäste möchten bequem anreisen und ihr Fahrzeug sicher abstellen können.

Bevor Sie Ihre Ferienwohnung dauerhaft vermieten, ist es ratsam, sich bei Ihrem örtlichen Bau- oder Gewerbeamt über die genauen Voraussetzungen und Genehmigungen zu informieren. Durch die Erfüllung dieser Voraussetzungen können Sie sicherstellen, dass Ihre Ferienwohnung bereit ist, Gäste herzlich willkommen heißen zu können.

Wie vermiete ich eine Ferien- wohnung?

Sie haben sich dazu entschieden, Ihre Ferienwohnung zu vermieten und dauerhaft Mieteinnahmen damit zu erzielen? Dann müssen Sie sich zwingend mit den lokalen Bestimmungen und Gesetzgebungen auseinandersetzen. Das greift auch, wenn Sie die Ferienwohnung privat vermieten.

Ferienwohnung vermieten Image

Am besten ziehen Sie im Vorfeld einen Experten in Form eines Fachanwaltes für Immobilienrecht und Mietrecht zurate. Mit ihm an Ihrer Seite können Sie die Ferienwohnung vermieten und Rechtliches beachten, wodurch Sie sich vor etwaigen Strafzahlungen schützen. Auch Versicherungsexperten und Makler für Ferienwohnungen erweisen sich als hilfreich, um langfristig finanziell auf der sicheren Seite zu sein.

Checkliste Ferienwohnung vermieten: Das Wichtigste auf einen Blick

Zu einem reibungslosen Ablauf gehört eine strukturierte Arbeitsweise. Nutzen Sie diese Übersicht, um Ihre Ferienwohnung Schritt für Schritt erfolgreich zu vermieten.

1. Schritt: Überlegen Sie gut, was und wen Sie mit der Vermietung erreichen möchten. Am besten stellen Sie einen Businessplan auf.

2. Schritt: Fixieren Sie die Zielgruppe. Nur so lässt sich ein maßgeschneidertes Marketing aufbauen. Wer Ihre Zielgruppe ist, hängt von der Lage, der Größe und der Ausstattung der Immobilie ab. Durch einen Um- und Ausbau können Sie an diesem Punkt noch feilen.

3. Schritt: Statten Sie die Ferienimmobilie sorgfältig aus. Je höher der Preis sein wird, umso mehr muss das Objekt an Komfort und Leistung bieten. Längst zum Standard gehört ein WLAN-Zugang. Einige wenige Immobilien inmitten der Natur werben jedoch bewusst damit, komplett offline zu sein. Das ist aber die Ausnahme.

4. Schritt: Bestimmen Sie den richtigen Mietzins. Die Kalkulation muss kostendeckend sein und die Konkurrenz vor Ort berücksichtigen. Natürlich ist auch ein Gewinn aus der Unternehmung wichtig.

5. Schritt: Werben Sie für Ihre Ferienimmobilie auf unterschiedlichen, zielgruppengerechten Plattformen. Wichtig hierfür sind aussagekräftige Fotos sowie eine authentische Beschreibung des Objekts.

6. Schritt: Organisieren Sie die Buchungen. Unerlässlich sind hierfür professionelle Buchungssysteme, die viel Arbeit abnehmen. Gleiches zählt für das Zahlungssystem. Es muss für beide Seiten sicher und komfortabel sein. Zudem schätzen Reisende, wenn sie unterschiedliche Zahlungsoptionen haben wie Überweisung, Kreditkarte, PayPal etc.

Ferienwohnung vermieten und Kosten planen: Was gibt es zu beachten?

Wer von Anfang an eine Ferienwohnung als Kapitalanlage einplant hat, der ist mit der Kostenkalkulation für die Vermietung bestens vertraut. Einige Eigentümer entscheiden sich erst für die Ferienhausvermietung, wenn sie selbst das Objekt kaum oder gar nicht mehr selbst nutzen. Sie sind dann oft erstaunt, welche Nebenkosten eine Ferienimmobilie erzeugt. Möchten Sie Ihr Ferienobjekt lukrativ vermieten, gehören folgende Nebenkosten mit in die Kalkulation des Mietzinses:

  • Verbrauchskosten wie Wasser, Heizung usw.
  • bei häufigem Eigennutz: Zweitwohnsitzsteuer für die Ferienimmobilie
  • Versicherungen für die Ferienimmobilie wie Gebäude-, Hausrats- und Elementarschadenversicherung gegen Naturgewalten, Betriebshaftpflicht als Schutz vor Forderungen eines Mieters im Falle eines Schadens vor Ort
  • Instandhaltungskosten: häufiger Wechsel der Gäste bedeutet mehr Abnutzung
  • optional: Verwaltungskosten

Erstellen Sie vorab einen Kostenplan, um eine gute Übersicht zu erhalten.

Sollte ich mit einem Verwalter die Ferienwohnung vermieten?

Sie haben alle Formalitäten abgeschlossen und die Genehmigungen für die Ferienwohnungsvermietung liegen vor. Jetzt stellt sich für Sie die Frage, ob Sie selbst die Ferienwohnung vermieten oder eine Verwaltung dafür beauftragen.

Ein Verwalter nimmt Ihnen viel Arbeit ab. Er kümmert sich um die Buchungen der Feriengäste, schließt ihnen die Tür auf und kümmert sich im weiteren Urlaubsverlauf um sie. Selbstverständlich übernimmt er auch die Endreinigung und den Schriftverkehr. Wer sich diesen Stress ersparen möchte oder gar nicht vor Ort wohnt, ist daher mit einem Verwalter gut beraten. Allerdings kostet dieser Service Geld, was der größte Nachteil ist. Dennoch wird Ihr Objekt häufiger vermietet, wenn sich ein professioneller Anbieter darum kümmert.

Die Höhe der Kosten einer Verwaltung für die Vermietung der Ferienwohnung, lässt sich nicht pauschal bestimmen. Sie können grob mit 25 % der Bruttomieteinnahmen an Provision rechnen.

Ferienwohnung vermieten und Steuer nicht vergessen: Worauf sollte geachtet werden?

Für Ferienwohnungen fallen Steuern an. Wie die Besteuerung erfolgt, hängt vor allem davon ab, ob es sich um ein Ferienobjekt zur Selbstnutzung oder zur Vermietung handelt. Wenn Sie Ihre Ferienwohnung dauerhaft vermieten und wechselnde Gäste haben, geht der Fiskus von einer Gewinnerzielungsabsicht aus. Es ist wichtig, die Besteuerung zu verstehen, da sie je nach Art der Nutzung der Ferienwohnung variieren kann. Hier sind einige wichtige Punkte, auf die Sie achten sollten:

1. Art der Nutzung und Gewinnerzielungsabsicht: Wenn Sie Ihre Ferienwohnung dauerhaft vermieten und regelmäßig wechselnde Gäste haben, geht das Finanzamt in der Regel von einer Gewinnerzielungsabsicht aus. Dies bedeutet, dass Sie Einnahmen aus der Vermietung erzielen und diese in Ihrer Steuererklärung angeben müssen. Wenn Sie jedoch nicht nachweisen können, dass Sie mit der Vermietung Gewinne erzielen wollen, kann das Finanzamt das Ferienobjekt als Liebhaberei einstufen, was steuerliche Konsequenzen haben kann.

2. Steuerliche Anmeldung und Abgabe: Je nach Art der Nutzung müssen Sie Einkünfte aus der Vermietung in Ihrer Steuererklärung angeben. Gleichzeitig können Sie finanzielle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen, steuerlich geltend machen. Dazu gehören beispielsweise Ausgaben für Reinigung, Instandhaltung und Verwaltung der Ferienwohnung.

3. Verschiedene Steuerarten: Für die Vermietung einer Ferienwohnung können verschiedene Steuern relevant sein, darunter Einkommenssteuer auf die erzielten Mieteinnahmen, Umsatzsteuer, falls Sie zusätzliche Leistungen wie Frühstück oder Reinigung anbieten, Zweitwohnsitzsteuer in einigen Regionen und Gewerbesteuer, wenn die Vermietung als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird.

Wir fassen für Sie zusammen

Bevor Sie Ihre Ferienwohnung vermieten, ist es entscheidend, zu prüfen, ob sie sich für die Vermietung eignet und welche Voraussetzungen von den örtlichen Behörden erfüllt werden müssen. Dies kann die Abgrenzung vom anderen Wohnraum, die Ausstattung der Wohnung und die Lage betreffen. Zudem müssen Sie entscheiden, ob Sie Ihre Ferienwohnung gewerblich oder privat vermieten möchten, was von der Häufigkeit und Dauer der Vermietung abhängt.

Sind diese grundlegenden Fragen geklärt, sollten Sie sich mit der Optimierung Ihrer Immobilie als Ferienobjekt und der Festlegung eines angemessenen Mietzinses befassen. Eine attraktive Gestaltung und Ausstattung Ihrer Ferienwohnung können dazu beitragen, mehr Gäste anzulocken und höhere Mieteinnahmen zu erzielen. Wenn Sie in der Nähe wohnen, können Sie möglicherweise die Verwaltung selbst übernehmen, aber andernfalls ist es ratsam, eine professionelle Verwaltung zu beauftragen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.

Mit einer gut durchdachten Planung und einem attraktiven Ferienobjekt haben Sie die Möglichkeit, lukrative Gewinne zu erzielen. Durch regelmäßige Wartung, sorgfältige Gästebetreuung und gegebenenfalls Anpassung des Mietpreises an die Marktsituation können Sie Ihre Einnahmen maximieren und langfristigen Erfolg sicherstellen.

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

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