Das Grundgesetz sagt: „Eigentum verpflichtet“. Dazu gehört zum Beispiel die Pflicht für Eigentümer, jedes Jahr Schnee zu räumen, um Sicherheit auf den Bürgersteigen zu gewährleisten. Stürzt ein Passant, kann dieser den Eigentümer zur Verantwortung ziehen. Damit es nicht zu einer Schadenersatzforderung kommt oder Eigentümer ihren Versicherungsschutz verlieren, sollten diese ihre Rechten und Pflichten als Haus- und Grundstücksbesitzer sowie Vermieter kennen. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um die Pflichten eines Eigentums!
Ob als Altersvorsorge, als Kapitalanlage oder um sich den Traum der eigenen vier Wänden zu erfüllen: Eigentum hat seine Vorteile – kommt jedoch zugleich mit einigen Verpflichtungen einher, die fest im Grundgesetz verankert sind. Deshalb heißt es in Artikel 14 des Grundgesetzes: „Eigentum verpflichtet“.
Demnach binden Haus- und Wohnungsbesitzer sich nicht nur an ihr Eigentum, sondern auch an die Verantwortung der Gesellschaft gegenüber, welche mit dem Erwerb einhergeht – auch bekannt als „Sozialpflichtigkeit“. Konkret bedeutet das: Jeder, der Eigentum erwirbt, sollte sich als Hausbesitzer mit der Frage „Wozu verpflichtet Eigentum“ auseinandersetzen und sich auf seine Pflichten vorbereiten.
Artikel 14 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland regelt das Eigentum, das Erbrecht und die Sozialbindung des Eigentums. Er besteht aus zwei Absätzen und lautet wie folgt: (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Die Bedeutung von Artikel 14 lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Der letzte Absatz ist für unseren Artikel zum Thema “Eigentum verpflichtet” entscheidend.
Grundsätzlich gilt, dass Sie als Eigentümer „der Herr“ Ihrer Sache sind. Das bedeutet: Sie haben das Recht, mit Ihrem Eigentum nach Belieben zu verfahren und genießen auf diese Weise viele Freiheiten. Das gilt jedoch nur, wenn dadurch das Allgemeinwohl nicht zu Schaden kommt und Dritte nicht gefährdet werden. Um Gefahren einzuschränken und Sicherheit zu gewährleisten, kommen deshalb folgende Pflichten für Eigentümer zum Tragen:
Bei Vermietung einer Immobilie kommen noch weitere Pflichten hinzu:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, und die spezifischen Pflichten können je nach lokalen Vorschriften und individuellen Umständen variieren.
Mit Verkehrssicherungspflicht ist gemeint, dass Eigentümer alles in ihrer Macht stehende unternehmen müssen, um Gefahrenquellen zu beseitigen, welche von ihrem eigenen Grundstück bzw. Haus ausgehen. Missachten Sie als Eigentümer diese Pflicht, kann es teuer werden- denn in einem solchen Fall spricht das Gesetz von einer “schuldhaften Haltung”.
Dies gilt besonders für Vermieter. Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, hat regelmäßig zu prüfen, ob der Zustand des Wohnraumes dem Vertrag entspricht. Ob defekte Gasleitung, Probleme mit der Elektrizität oder Feuchtigkeitsschäden, die zur gesundheitlichen Gefahr werden könnten: Achten Sie darauf, Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, um Ihr Eigentum sicher und bewohnbar zu machen.
Zu üblichen Kontrollen gehören folgende Arbeiten:
Zur Verkehrssicherungspflicht für Eigentümer gehört auch die Schneeräumpflicht. Aber Achtung: Es gibt keine einheitliche Regelung, da es zu regionalen Unterschieden kommt. Prinzipiell müssen Sie im Winter Privatwege räumen und streuen, sodass Schnee und Glätte keine Passanten gefährden.
Dabei gibt es folgende Regeln für die Arbeiten:
Unfällen aufgrund von Vernachlässigung dieser Pflicht haftbar gemacht werden. Während einige Vermieter einen Winterdienst engagieren, geben andere die Aufgabe an ihre Mieter ab. Das ist nicht unproblematisch: Obwohl Vermieter die Pflichten für Mieter im Mietvertrag schriftlich festhalten, muss der Gehweg durch den Vermieter überprüft werden. Ist dieser nicht vor Ort, kann keine Kontrolle erfolgen.
Eigentümer haben die Pflicht, für eine angemessene Außenbeleuchtung ihrer Immobilien zu sorgen, um die Sicherheit und Vermeidung von Unfällen auf dem Grundstück zu gewährleisten. Dazu gehört:
Informieren Sie sich über die regionalen Bestimmungen Ihrer Gemeinde.
Die regelmäßige Kontrolle von Bäumen auf privaten Grundstücken ist zwar eine wichtige Maßnahme zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht von Grundstückseigentümern, jedoch ist sie in Deutschland nicht explizit als eine "Versicherungspflicht" im Sinne einer gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung zu verstehen. Stattdessen ist sie Teil der allgemeinen Pflichten von Grundstückseigentümern, die darauf abzielen, Gefahrenquellen zu beseitigen und so Schäden oder Verletzungen Dritter zu verhindern.
Während die Durchführung regelmäßiger Baumkontrollen keine direkte Versicherungspflicht ist, spielt sie dennoch eine wichtige Rolle im Rahmen der Haftpflichtversicherung von Grundstückseigentümern. Eine Haftpflichtversicherung für Grundbesitzer deckt in der Regel Schäden ab, die durch das eigene Grundstück an Dritte entstehen. Regelmäßige Baumkontrollen und die Dokumentation dieser Kontrollen können im Schadensfall nachweisen, dass der Eigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist, was für den Erhalt des Versicherungsschutzes entscheidend sein kann.
Wozu verpflichtet Eigentum? Für die Versicherungsfrage gilt zunächst: In Deutschland sind Hausversicherungen grundsätzlich keine Pflicht. Eine Basisversicherung empfiehlt sich dennoch als Hausbesitzer, um im Ernstfall gut abgesichert zu sein. Hierzu gehören folgende Versicherungen:
Eine Übersicht zu allen möglichen Gebäudeversicherungen finden Sie hier!
Sie besitzen nicht nur Eigentum, sondern denken darüber nach, dieses zu vermieten? Dann sollten Sie folgende acht Pflichten als Vermieter kennen:
Die Liste gilt nicht als abgeschlossen. So kann es sein, dass Sie sich ggf. um die Gartenpflege kümmern müssen, falls ein Garten Teil Ihres Eigentums ist. Dabei gilt: Wer Mieter zur Pflege verpflichten will, kann dies nur tun, wenn diese den Garten tatsächlich nutzen und dieser Teil des Mietvertrages ist.
Wer sich als Vermieter nach Entlastung sehnt, kann Aufgaben an eine private Hausverwaltung abgeben. Beachten Sie, dass es sich hierbei um administrative Tätigkeiten handelt – etwa das Verhandeln von Mietverträgen oder das Erstellen von Abrechnungen für den Eigentümer. Für handwerkliche Tätigkeiten können zum Beispiel Hausmeister eingestellt werden.
Wenn Sie Aufgaben und Pflichten für Ihr Objekt abgeben, entlasten Sie sich einerseits. Andererseits müssen Eigentümer beachten, dass sie damit auch „die Kontrolle“ über Ihr Eigentum bis zu einem gewissen Grad abgeben. Umso bedeutender ist eine enge Zusammenarbeit mit der Verwaltung und ein regelmäßiger Austausch, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.
Werden Pflichten vernachlässigt, kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Das ist nicht alles: Falls Dritten etwas zustößt, wenn etwa ein Ziegel einen Passanten trifft oder dieser auf dem ungeräumten Grundstück ausrutscht, müssen Eigentümer für Schäden haften. Umso bedeutender ist es für Hausbesitzer und künftige Eigentümer, sich einerseits rechtzeitig um einen passenden Versicherungsschutz zu kümmern.
Andererseits gilt es, Herausforderungen an professionelle Dienstleister abzugeben, sofern nicht alle Aufgaben in Eigenregie bewältigt werden können. Das bedeutet auch: Zwar genießen Sie als Eigentümer verschiedene Benefits und investieren Ihr Geld nachhaltig. Gleichzeitig hilft es jedoch, sich über die Verantwortung und Folgen bewusst zu werden, die das Nichteinhalten der Pflichten als Hausbesitzer mit sich bringen.
Das Maßnahmenpaket sieht folgende Konsequenzen vor:
Dies gilt vor allem bei der Vernachlässigung von Sanierungsmaßnahmen. Diese können in Zeiten wie heute, den Wert der Immobilie maßgeblich minimieren.
Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.!