Schuhe im Treppenhaus
Über Brandschutz & Mehr

Ob Schuhe, Kinderwagen, Fahrrad oder Blumenkübel. Immer wieder gibt es in Mehrfamilienhäusern Ärger, weil der Nachbar das Treppenhaus nutzt, um dort persönliche Sachen abzustellen. Doch was erlaubt das deutsche Mietrecht? Das Treppenhaus ist nicht nur ein Verbindungsweg zwischen den Etagen, sondern ein Gemeinschaftsbereich, der klare Regeln erfordert. Erlaubt ist, was die Sicherheit und den freien Durchgang nicht beeinträchtigt. Doch wo endet die persönliche Freiheit und beginnt die Verletzung von Gemeinschaftsregeln? Dieser Artikel wirft einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen und gibt praktische Tipps, wie ein harmonisches Miteinander im Treppenhaus möglich ist. Von der Klärung im Mietvertrag bis hin zu den möglichen Konsequenzen bei Verstößen – hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Treppenhaus optimal nutzen können, ohne dabei in Konflikte mit Ihren Nachbarn oder dem Vermieter zu geraten.

Schuhe im Treppenhaus - Ist das erlaubt?

Schuhe im Treppenhaus zu lagern, kann zu einer echten Herausforderung werden. Ob aus Platzmangel oder Bequemlichkeit, viele Menschen neigen dazu, ihre Schuhe an der Wohnungstür abzustellen. Doch nicht nur das ästhetische Problem ist dabei relevant. In einem Treppenhaus, das oft als gemeinschaftlicher Raum betrachtet wird, ergeben sich auch rechtliche Fragen. Wie kann man diese Probleme angehen und welche Lösungen gibt es?

Allgemein gilt: Der Bewohner – egal ob Mieter oder Eigentümer – ist zum Gebrauch der Mietsache bzw. des Gemeinschaftseigentums berechtigt. Hierzu gehört auch der Gebrauch des Treppenhauses. Daneben gibt es den Grundsatz, dass das Treppenhaus verkehrssicher sein muss.

Hausflure sind Flucht- und Rettungswege, die frei bleiben müssen, um den Einsatz von Sanitätern, Notärzten oder der Feuerwehr nicht unnötig zu erschweren. Obwohl es viele Gerichtsurteile gibt, lassen sich kaum allgemeingültige Regeln aufstellen, da jedes Treppenhaus einzigartig ist und Besonderheiten aufweist. Grundsätzlich gilt jedoch: Es muss immer ein Fluchtweg frei bleiben, der mindestens einen Meter breit ist.

Treppenhaus: Der Vermieter muss für Sicherheit sorgen

Da der Vermieter für die Sicherheit in dem Treppenhaus verantwortlich ist, darf er auch grundsätzlich entscheiden, was erlaubt ist und was nicht. Dies wird üblicherweise in der Hausordnung oder dem Mietvertrag geregelt. Er darf aber nicht alles, was ihm nicht gefällt, verbieten.

Zu der Verantwortlichkeit des Vermieters gehört es auch, dass beispielsweise das Treppengeländer ordnungsgemäß befestigt ist und die Beleuchtung funktioniert. So wird sichergestellt, dass selbst in einem Brandfall mit einer hohen Rauchentwicklung keine überraschenden Stolperfallen zu finden sind. Handelt es sich nicht nur um einen einzigen Vermieter, sondern um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, müssen sich alle Eigentümer einigen, was erlaubt ist und was nicht.

Die Frage, ob das Treppenhaus als Gemeinschaftsraum oder Privatbereich betrachtet wird, ist entscheidend. In vielen Mietshäusern gelten Treppenhäuser als gemeinschaftlich genutzte Flächen. Das bedeutet, dass die individuelle Nutzung eingeschränkt sein kann.

Schuhe, Schuhschränke, Schirmständer

Schuhe haben in einem Treppenhaus grundsätzlich nichts zu suchen. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Sie dürfen nur dann vorübergehend auf dem Abstreifer abgestellt werden, wenn es draußen regnet oder schneit. Das Abstellen von Schuhen generell zu verbieten ist jedoch unzulässig, da es unverhältnismäßig ist.

Auch Schuhschränke und Schirmständer sollten nicht in das Treppenhaus gestellt werden. Selbst wenn ein Fluchtweg von einem Meter Breite gelassen wird, hat der Vermieter das Recht, dies zu verbieten. Schließlich können sie im Falle eines Brandes bei starkem Rauch zur schlecht sichtbaren Stolperfalle werden.

Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle

Sowohl Kinderwagen als auch Rollatoren und Rollstühle dürfen im Treppenhaus vorübergehend abgestellt werden, da sie schließlich Gehhilfen darstellen, auf die einige Mieter angewiesen sind. Soweit es keine dafür vorgesehene Fläche im Treppenhaus gibt, sollten diese jedoch über Nacht und bei Nichtnutzung in die Wohnung gestellt werden. Ein generelles Verbot ist also unzulässig.

Fahrrad im Treppenhaus?

Grundsätzlich ist das Abstellen von Fahrrädern nicht erlaubt, denn diese gehören in den Keller. Aber das gilt nur, wenn es andere zumutbare Abstellmöglichkeiten im Haus gibt. Gibt es beispielsweise einen Fahrradkeller und ist in der Hausordnung geregelt, dass Fahrräder dort abzustellen sind, muss sich der Mieter auch daranhalten. In diesem Fall darf er das Fahrrad in der Regel auch nicht in der Wohnung abstellen. Ist kein geeigneter Raum vorhanden, darf das Fahrrad auch ohne Zustimmung mit in die Wohnung genommen werden. Handelt es sich aber um ein sehr wertvolles Fahrrad, kann es dem Mieter zum Schutz vor Diebstahl nicht zugemutet werden, dieses in den Gemeinschaftsräumen abzustellen, auf den alle Zugriff haben.

Pflanzen und Gemälde

Was viele nicht wissen: Sowohl Pflanzen als auch Bilder an den Wänden können verboten werden. Will man unbedingt eine kleine Pflanze aufstellen, darf man dies dezent machen, wenn diese nicht zur Stolperfalle werden kann. Was die Dekoration betrifft: Dezente und vorübergehende Dekorationen zu besonderen Anlässen sind erlaubt. Hierzu gehört beispielsweise Weihnachts- und Osterschmuck.

Papier und Werbezeitschriften im Treppenhaus

Ein klassisches Beispiel für Gegenstände, die in den meisten Treppenhäusern gelagert werden: Werbezeitschriften, Kataloge und Päckchen. Hier gilt: Diese dürfen vorübergehend abgelegt werden, sollten aber möglichst zügig wieder entfernt werden. Denn diese bestehen schließlich aus brennbarem Material und können zudem auch noch den Durchgang versperren.

Was kann man tun, wenn man durch die Gegenstände anderer Mieter beeinträchtigt wird?

Wenn Sie sich durch das Abstellen von Gegenständen durch Ihre Nachbarn beeinträchtigt fühlen, gibt es einige Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Überlegen Sie sich jedoch zuerst, ob es auch verhältnismäßig ist, sich zu beschweren. Stellt Ihr Nachbar beispielsweise mehrmals täglich den Kinderwagen kurz vor die Briefkästen, ist dies noch längst kein Grund, sich gestört zu fühlen. Gibt es einen triftigen Grund, sollten Sie natürlich versuchen, das Ganze zuerst mit einem persönlichen Gespräch zu lösen. Viele Mitmieter wissen gar nicht, dass ihre Nachbarn sich durch ihre Gegenstände beeinträchtigt fühlen. Oft wird dies schon das Problem lösen. Vielleicht können Sie sich ja auch einigen und einen Kompromiss vereinbaren, zum Beispiel dass Kinderwagen nur auf einer bestimmten Stelle abgestellt werden dürfen. Falls Ihr Nachbar nicht gesprächsbereit, uneinsichtig ist oder gegen eine erzielte Vereinbarung verstößt, können Sie eine Beschwerde bei dem Vermieter in Betracht ziehen. Gibt es aus der Sicht des Vermieters einen triftigen Grund, kann er den "störenden" Mieter abmahnen. Wenn auch das nicht hilft, kann der beeinträchtigte Mieter seinen "Erfüllungsanspruch auf Störungsabwehr" gegen den Vermieter gerichtlich geltend machen.

Wir fassen für Sie zusammen

Bevor man Schuhe oder andere Gegenstände im Treppenhaus lagert, ist es ratsam, nicht nur die Meinung der Nachbarn einzuholen, sondern auch eine Genehmigung des Vermieters einzuholen. Ein offenes Gespräch mit den Mitbewohnern kann Missverständnisse klären und eine gemeinsame Lösung finden, jedoch ist es entscheidend zu beachten, dass der Vermieter das letzte Wort in dieser Angelegenheit hat. Die Erlaubnis des Vermieters einzuholen, bevor man Schuhe oder andere Gegenstände im Treppenhaus aufbewahrt, ist eine grundlegende Etikette, die nicht nur den Respekt vor den Eigentumsrechten signalisiert, sondern auch mögliche Konflikte mit dem Vermieter vermeidet.

Schuhe und andere Gegenstände sollten darüber hinaus so aufbewahrt werden, dass Fluchtwege und Notausgänge nicht blockiert werden. Dies ist nicht nur eine gesetzliche Vorschrift, sondern auch eine Grundvoraussetzung für die Sicherheit aller Bewohner. Ein freier Durchgang ist im Falle von Notfällen von entscheidender Bedeutung und sollte nicht durch unachtsame Aufbewahrung von Schuhen oder anderen Gegenständen gefährdet werden. Eine bewusste Platzierung und regelmäßige Kontrolle gewährleisten nicht nur die Sicherheit, sondern tragen auch zu einem harmonischen Zusammenleben bei.

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

Folgendes könnte Sie auch interessieren:

Wozu verpflichtet Eigentum?

Welche Pflichten haben Sie als Immobilieneigentümer oder als Vermieter? Hier werden Sie es erfahren!

Häufig gestellte Fragen:

Seit Juni 2019
Partnerprogramme
  • Affiliate-Programm
  • Makler-Login
Service
  • Mustervorlagen
  • Infografiken
  • Makler-Magazin
  • Experten
HAUSGOLD
  • Über uns
  • Team
  • Presse
  • Karriere
  • Kontakt
  • Österreich
  • Schweiz
 
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
Kostenlose Telefonberatung

040 - 22 61 61 40

Sicherheit garantiert
Seit Juni 2019
1
FAZ Online, „Viele Kunden könnten zurückkommen“, 17.02.2022, Stand: 19.10.2023
FOCUS online, “Experte erklärt - Wohnimmobilien und Corona: Warum Immobilienbesitzer aufatmen können”, 25.05.2023, Stand: 19.10.2023
WELT Online, “Die Luxus-Wette ist verloren – jetzt beginnt das Zittern der Spekulanten”, 05.09.2022, Stand: 19.10.2023
ZEIT ONLINE, “Unsanierte Immobilien: Das Haus besser saniert verkaufen”, 29.06.23, Stand: 19.10.2023

Copyright 2024 - HAUSGOLD | talocasa GmbH | An der Alster 45 | 20099 Hamburg