Entdecken Sie in diesem umfassenden Artikel alles Wissenswerte über Hausgeld in Deutschland, einschließlich seiner Bedeutung für Immobilieneigentümer, rechtlichen Aspekten und praktischen Tipps zur Verwaltung. Ein Muss für jeden, der mehr über Hausgeld erfahren möchte.
"Hausgeld" ist ein Begriff aus dem deutschen Wohnungseigentumsrecht. Es bezieht sich auf das Geld, das von den Eigentümern einer Wohnungseinheit innerhalb eines Mehrparteienhauses regelmäßig gezahlt werden muss. Diese Zahlungen dienen dazu, die laufenden Betriebskosten des Gebäudes zu decken. Es umfasst alle laufenden Nebenkosten und sonstige geplante Investitionen, die im Voraus vom Eigentümer getragen werden müssen.
Das Hausgeld wird normalerweise monatlich an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gezahlt, die dann die Verantwortung für die Verwaltung und Verteilung der Mittel übernimmt. Die Höhe des Hausgeldes kann variieren, je nach Größe der Wohnungseinheit, den spezifischen Dienstleistungen und Einrichtungen des Gebäudes sowie den regionalen Kosten für Dienstleistungen.
Auch Kosten, die später auf den Mieter umgelegt werden können, sind im Hausgeld enthalten. Darunter sind nach der Betriebskostenverordnung unter anderem die Kosten für Wasser, Abwasser, Heizung, Hausmeister oder auch die Gartenpflege enthalten.
Zum anderen sind auch Kosten enthalten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können. Dazu zählen beispielsweise Verwaltungskosten oder die Instandhaltungsrücklage für Reparaturen und Renovierungen zur Erhaltung der Wohnanlage.
Die rechtliche Grundlage für das Hausgeld findet sich im Wohnungseigentumsesetz. Der Gesetzgeber spricht im WoEigG/WEG allerdings nicht von Hausgeld, sondern von Lasten und Kosten. Die Rechtsgrundlage für das Hausgeld findet sich im WoEigG in § 16 Nutzungen, Lasten und Kosten, Abs. 2, 7 und 8.
Hier ist eine typische Aufschlüsselung dessen, was im Hausgeld enthalten sein kann und was normalerweise nicht abgedeckt ist:
Header | Header |
---|---|
Reinigung der gemeinsamen Bereiche wie Gehwege und Treppenhaus | Strom- oder Wasserkosten der einzelnen Einheiten |
Müllentsorgung | Instandhaltung, - Renovierungs- oder Modernisierungskosten der einzelnen Einheiten |
Gebäudeversicherung | Heizkosten der einzelnen Einheiten |
Instandhaltung und Reparaturen an gemeinsamen Einrichtungen | Einrichtungsgegenstände in den individuellen Einheiten |
Garten- und Landschaftspflege | Telefon- oder Internetkosten der einzelnen Einheiten |
Verwaltungskosten | Grundsteuer |
Reservefonds für größere Reparaturen oder Instandhaltung | Haftpflichtversicherung |
Wasser und Abwasserkosten | Hausratversicherung |
Wohngebäudeversicherung | - |
Gemeinschaftliche Strom- und heizkosten (Treppenhaus) | - |
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Posten und ihre Aufteilung im Hausgeld je nach den Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft und den örtlichen Gegebenheiten variieren können.
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In Deutschland können bestimmte Teile des Hausgeldes, die die Betriebskosten betreffen, auf den Mieter umgelegt werden. Diese umlegbaren Kosten sind in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt. Zu den Kosten, die üblicherweise auf den Mieter umgelegt werden können, gehören:
Nicht umlegbar ist dagegen die Verwaltervergütung einschließlich der Verwalter-Aufwendungen für Porto und der Kosten für die Abhaltung von Wohnungseigentümerversammlungen. Das gilt ebenso für die Bankgebühren des Hausgeldkontos (Kontoführungsgebühren). Auch die Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage und die Kosten der laufenden Instandhaltung sind nicht umlagefähig, wozu auch etwaige Gutachten zur Schadensverursachung oder -feststellung gehören.
Die Höhe des Hausgeldes ist individuell, denn auch die Höhe der Betriebskosten ist von Immobilie zu Immobilie unterschiedlich. Grundsätzlich gilt: Je neuer eine Immobilie ist, desto geringer ist das zu zahlende Hausgeld.
Die Höhe ist von einigen Faktoren abhängig:
Im Durchschnitt liegt das Hausgeld oft irgendwo zwischen 2 und 4 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat, kann aber je nach den oben genannten Faktoren deutlich variieren. In Luxusimmobilien oder bei besonders hohen Nebenkosten kann das Hausgeld auch deutlich höher sein.
Die Hausverwaltung stellt jedes Jahr einen Wirtschaftsplan auf, in dem sie die ungefähren Kosten berechnet. Dabei werden auch die Kosten für die Instandhaltung oder auch für benötigte Modernisierungen berücksichtigt. Die monatliche Umlage für das Hausgeld liegt in den meisten Fällen etwa 20 - 30 Prozentpunkte über den eigentlichen Nebenkosten, da nur umlagefähige Kosten vom Mieter getragen werden können. Die Berechnung durchläuft folgendes Schritte:
Anhand eines Beispiels wird die Aufteilung auf die einzelnen Eigentums Parteien deutlicher.
Wohnungen eines Mehrfamilienhauses:
Gesamte Wohnfläche: Die Gesamtwohnfläche beträgt: 100 + 80 + 75 + 75 + 50 + 50 + 50 + 50 + 45 + 25 = 600 m²
Gesamtkosten des Gebäudes: Wir nehmen an, die jährlichen Gesamtkosten für das Gebäude belaufen sich nun auf 21.600 Euro, was 3 Euro pro Quadratmeter pro Monat entspricht: 3 Euro/m²/Monat×12 Monate×600 m²=21.600 Euro/Jahr
Monatliche Hausgeldzahlungen jeder Wohnung: Wir berechnen das monatliche Hausgeld basierend auf den neuen Kosten pro Quadratmeter:
Wohnung | Wohnfläche (m²) | Monatliches Hausgeld (Euro) |
---|---|---|
A | 100 | 300 |
B | 80 | 240 |
C | 75 | 225 |
D | 75 | 225 |
E | 50 | 150 |
F | 50 | 150 |
G | 50 | 150 |
H | 50 | 150 |
I | 45 | 135 |
J | 25 | 75 |
Das Hausgeld muss von einem Wohnungseigentümer ab dem Zeitpunkt gezahlt werden, an dem er rechtlich als Eigentümer der Wohnung im Grundbuch eingetragen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der Eigentümer die Wohnung selbst nutzt, sie leer steht oder vermietet ist. Die Verpflichtung zur Zahlung des Hausgeldes beginnt also mit der rechtlichen Übertragung des Eigentums und endet mit der Übertragung des Eigentums an einen neuen Eigentümer.
Bei Neuverkäufen direkt vom Bauträger kann die Regelung abweichen, da der Eigentumsübergang und die Fälligkeit des Hausgeldes spezifisch im Kaufvertrag festgelegt werden können.
In Deutschland ist das Hausgeld in der Regel nicht pauschal steuerlich absetzbar, da es auch Kosten enthält, die den Eigentümer direkt betreffen und nicht steuerlich relevant sind, wie Instandhaltungsrücklagen oder Verwaltungskosten. Es gibt jedoch spezifische Teile des Hausgeldes, die unter bestimmten Umständen steuerlich absetzbar sein können:
Hausgeld ist das Geld, welches für die Bewirtschaftung, Pflege und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums bei Eigentumswohnungen monatlich zu zahlen ist. Oft wird der Begriff Hausgeld synonym mit Wohngeld verwendet. Nach Möglichkeit sollte man jedoch eine Unterscheidung vornehmen.
Der Begriff Wohngeld hat nämlich aufgrund einer Regelung des Wohngeldgesetzes noch eine andere Bedeutung. Danach ist Wohngeld eine Sozialleistung vom Staat, ein Zuschuss zur Miete für einkommensschwache Bürger.
Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.