Bei einem Teilverkauf wird, wie der Name schon vermuten lässt, nur ein Teil der Immobilie oder eines Grundstücks veräußert. Da die Immobilie also nicht direkt als Ganzes veräußert wird, zählt diese Art des Verkaufs zur Kategorie “Immobilienverrentung”. Gegen eine Nutzungsgebühr ist es dem Eigentümer möglich, weiterhin in der Immobilie wohnen zu bleiben. Vor allem im Rentenalter, oder wenn große finanzielle Aufgaben bevorstehen, kann dies eine Möglichkeit sein, finanzielle Engpässe zu stoppen, aber in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben.
Bei einem Teilverkauf von Immobilien handelt es sich um eine Form der Immobilienverrentung. In Abhängigkeit von Ihrem Kapitalbedarf veräußern Sie bis zu 50 % ihres Eigentumanteils. Den anteiligen Verkaufserlös erhalten Sie sofort. Zudem wird Ihnen ein im Grundbuch gesichertes Nießbrauchrecht eingetragen, sodass sie weiterhin in der Immobilie wohnen können oder diese vermieten. Für das Nießbrauchrecht zahlen Sie ein monatliches Nutzungsentgelt. Das Nutzungsentgelt orientiert sich grob am Wert der Immobilie und dem Immobilienanteil, der verkauft wurde. Des Weiteren behalten Sie alle Rechte und Pflichten eines Immobilieneigentümers.
In der Regel bevorzugen Anbieter ein Mindestalter von 60 Jahren. Ein Teilverkauf spricht demnach vor allem ältere Menschen bzw. Senioren an, die ihre Rente aufstocken möchten oder eine Einmalzahlung tätigen müssen, aber in ihrer Immobilie wohnen bleiben möchten.
Der genaue Ablauf ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich, die Grundzüge ähneln sich jedoch. Ein Ablauf kann in etwa so aussehen:
Auch die Spekulationssteuer kann bei einem Teilverkauf anfallen. Genau wie bei einem normalen Verkauf gelten hier die gesetzlichen Vorgaben und Fristen.
Vorteile des Teilverkaufs
Nachteile des Teilverkaufs
Institutionen, wie die Verbraucherzentrale, raten aufgrund der hohen Gebühren von einem Teilverkauf ab und empfehlen, einen Kredit aufzunehmen. Die Gebühren fallen in Summe höher aus als anfallende Zinsen bei einem Kredit. Sie sind nach dem Verkauf zwar noch Miteigentümer ihrer Immobilie, müssen monatlich aber dennoch ein Nutzungsentgelt erbringen, um weiterhin in der Immobilie wohnen zu bleiben. Auch die Instandhaltungskosten müssen sie alleine tragen.
Haben Sie sich an einen seriösen Teilverkauf-Anbieter gewendet, hat der Verbraucherschutz keine Vorwände gegen dieses Verrentungsmodell vorzubringen. Er weist jedoch auf das monatliche Nutzungsentgelt hin, was eine gewisse finanzielle Belastung darstellt. Sollte die Immobilie irgendwann komplett veräußert werden, nimmt der Teilverkauf-Anbieter dafür Gebühren. Darüber hinaus kommen Sie für die Instandhaltungskosten am Objekt auf.
Verbraucherschützer raten dazu, vorab gut durchzurechnen, ob sich der Teilverkauf Ihrer Immobilie finanziell lohnt und auch Jahre später noch das Nutzungsentgelt erbracht werden kann, ohne weitere Darlehen einer Bank aufnehmen zu müssen.
Die Ermittlung der Teilverkauf-Summe basiert auf dem Immobilienwert und der Höhe des Anteils an Ihrer Immobilie, die Sie verkaufen möchten.
Berechnung der Teilverkauf-Summe
Kostenpunkt | |
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Wer des Hauses | 300.000€ |
Anteil des Verkaufs | 50% |
Teilverkauf-Summe | 150.000 |
Berechnung bei Verkauf nach 10 Jahren mit einem Wertzuwachs von 20%
Kostenpunkt | |
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Teilverkauf heute | |
Aktueller Wert der Immobilie | 300.000€ |
Anteil des Verkaufs | 50% |
Teilverkauf-Summe | 150.000€ |
Restverkauf | |
Immobilienwert nach 10 Jahren | 360.000€ |
Ihr Anteil an der Immobilie | 50% |
Auszahlung nach 10 Jahren | 180.000€ |
Abzgl. Nutzungsentgelt | 52.500€ |
Abwicklungsgebühr 5,5% | 19.802€ |
Gesamt | |
Erlös | 330.000€ |
Entgelt & Abwicklung | 72.302€ |
Bilanz | 257.698€ |
Entscheiden Sie sich für einen Teilverkauf von 50 % Ihrer Immobilie, bleiben 50 % demnach in Ihrem Eigentum. Nach Ihrem Tod erhält Ihr Erbe die verbleibende Hälfte der Immobilie. Sie haben in der Regel die Möglichkeit, die anderen 50 % von dem Teilverkauf Anbieter zurückzukaufen. Dabei gilt für Sie bzw. Ihre Erben ein sogenanntes Vorkaufsrecht.
Die Wertermittlung im Rahmen des Teilverkaufs erfolgt nach den gleichen, offiziellen Richtlinien wie jede andere Immobilienwertermittlung. Ein unabhängiger Gutachter bzw. Immobilienexperte schaut sich das Haus oder die Wohnung persönlich an. Er sieht alle relevanten Dokumente durch und wertet dann das Objekt unter Einbezug der aktuellen Marktsituation ein. Sind sie an einer Wertermittlung ihrer Immobilie interessiert? Das Maklerteam von HAUSGOLD verkauft ihre Immobilie im Handumdrehen zum Top-Preis! So einfach geht’s!
Füllen Sie schnell und einfach unser Formular aus. Hier geben Sie erste Eckdaten an, die für die Wertermittlung relevant sind.
HAUSGOLD stellt Ihnen einen passenden Experten aus Ihrer Umgebung an Ihre Seite. Dieser wird Kontakt für einen Besichtigungstermin mit Ihnen aufnehmen.
Nach der Besichtigung wird unser Immobilienexperte den Wert Ihrer Immobilie ermitteln. Auf Wunsch werden Sie bis zum Verkauf persönlich betreut.
Es gibt durchaus Alternativen, die Ihnen ebenfalls die Möglichkeit bieten in Ihrer Immobilie wohnen zu bleiben:
Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.