Fördermittel und Tipps für altersgerechtes Umbauen
Mit KfW-Zuschüssen und Krankenkassenunterstützung finanzielle Vorteile nutzen

Das eigene Zuhause ist für viele ein Ort der Sicherheit und Geborgenheit – und das soll auch im Alter so bleiben. Doch mit den Jahren ändern sich die Ansprüche an die Wohnumgebung: Stolperfallen, steile Treppen oder ein schwer zugängliches Badezimmer können schnell zur Herausforderung werden. Ein altersgerechter Umbau sorgt dafür, dass Ihr Zuhause auch im Alter bequem, sicher und funktional bleibt.

Was bedeutet altersgerechtes Umbauen?

Altersgerechtes Umbauen bedeutet, Wohnräume so zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen älterer Menschen gerecht werden. Mit zunehmendem Alter können Mobilität, Kraft und Wahrnehmung eingeschränkt sein. Umso wichtiger ist es, Hindernisse zu minimieren und die Sicherheit sowie den Komfort im Alltag zu erhöhen.

Der Fokus liegt darauf, Barrieren abzubauen und eine Umgebung zu schaffen, die auch bei eingeschränkten körperlichen Fähigkeiten leicht nutzbar ist. Dabei wird oft zwischen barrierefreiem und altersgerechtem Umbau unterschieden:

  • Barrierefrei: Komplett frei von Hindernissen gemäß DIN-Normen (z. B. für Rollstuhlfahrer geeignet).
  • Altersgerecht: Anpassungen, die den Lebensalltag älterer Menschen erleichtern, aber nicht zwangsläufig barrierefrei sind.

Ziel ist es, ein unabhängiges Leben in den eigenen vier Wänden so lange wie möglich zu ermöglichen. Dazu gehören bauliche Maßnahmen wie die Installation von Treppenliften, der Umbau des Badezimmers oder der Einbau von schwellenlosen Türen.

Wo sollte altersgerecht umgebaut werden?

Altersgerechtes Wohnen umfasst alle Bereiche des Hauses. Priorität haben oft stark genutzte Räume, in denen das Risiko von Stürzen oder anderen Unfällen besonders hoch ist.

Das Bad als Schlüsselbereich

Das Badezimmer ist einer der wichtigsten Bereiche für einen altersgerechten Umbau, da es hier oft zu Stürzen kommt. Die verbauten Materialien, wie Fliesen, sind vor allem in Kombination mit Wasser Gefahrenstellen. Daher können folgende Maßnahmen umgesetzt in Betracht gezogen werden:

  • Bodengleiche Dusche: Erleichtert das Betreten ohne Stolperfallen
  • Rutschfeste Bodenbeläge: Minimieren das Risiko von Ausrutschen
  • Haltegriffe und Stützklappgriffe: Unterstützen die Stabilität bei Bewegung und beim Hinsetzen (z.B. auf Toilette).
  • Anpassung der Waschbecken und Toilettenhöhe: Für eine bequemere Nutzung

Die KfW-Förderung für barrierefreie Bäder, wie das Programm KfW 455, kann dabei finanziell unterstützen (Details siehe unten). Auch die Krankenkasse beteiligt sich häufig an den Kosten, wenn der Umbau medizinisch notwendig ist.

Badezimmer mit Haltegriffen für Waschbecken und Toilette

Andere wichtige Bereiche

Neben dem Badezimmer gibt es aber auch noch andere Bereiche, die untersucht werden sollten. Eine große Hürde sind vor allem Treppen und hohe Stufen. Diese können durch einen Treppenlift oder Rampen entschärft werden.

Kleine Türschwellen können vor allem für Gehbeeinträchtigte Menschen gefährlich sein. Aber auch für Menschen, die es nicht mehr gut sehen können. Diese sollten entfernt oder mit kleinen Rampen versehen werden.

Eine ausreichende Beleuchtung und Bewegungsmelder können Unfälle, vor allem in der Nacht, vermeiden. Für die Nacht sollte der Weg vom Bett bis zum Badezimmer gut sichtbar sein.

In der Küche könnte die Arbeitsfläche gegen eine höhenverstellbare Arbeitsplatte ausgetauscht werden. Schränke sollten leicht zugänglich sein.

KfW-Förderung für altersgerechtes Umbauen - Kredit Nr. 159

Die KfW-Förderung für altersgerechtes Umbauen – Kredit Nr. 159 ist eine attraktive Finanzierungsoption für Hausbesitzer und Vermieter, die ihr Wohnumfeld barrierefrei gestalten möchten. Mit diesem zinsgünstigen Darlehen können Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Verbesserung der Wohnqualität umgesetzt werden. Der Kredit ermöglicht die Finanzierung von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Ein großer Vorteil dieses Programms ist der besonders niedrige Zinssatz, der die Finanzierungskosten erheblich senkt.

Was wird gefördert:

  • Einbau von bodengleichen Duschen und rutschfesten Böden
  • Verbreiterung von Türen und Abbau von Schwellen
  • Installation von Treppenliften, Rampen und Haltegriffen
  • Verbesserungen der Beleuchtung und Sicherheit (z. B. Notrufsysteme)

Der Kredit Nr. 159 ist ideal für größere Umbauprojekte, da er Planungssicherheit und flexible Rückzahlungsmöglichkeiten bietet. Ein Vorteil eines Kredits der KfW ist die tilgungsfreie Anlaufzeit, in der nur Zinsen gezahlt werden.

Allerdings ist bei diesem Kredit keine frühzeitige Gesamttilgung möglich. In diesem Fall wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

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KfW- Zuschuss für Barrierereduzierung - Nr. 455 - B

Die KfW-Förderung 455-B ist eine hervorragende Möglichkeit, die Kosten für barrierefreie Umbauten zu senken und den Wohnkomfort zu steigern. Mit diesem Zuschuss können Eigentümer und Mieter gezielte Maßnahmen finanzieren, die das Wohnen im Alter erleichtern – und das Beste: Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Maßnahme Höhe Zuschuss Max. Zuschuss
Einzelmaßnahme 10% der förderfähigen Kosten 2.500 €
Standard "altersgerechtes Haus” 12,5% der förderfähigen Kosten 6.250 €

Was wird gefördert:

  • Umbau des Badezimmers (z. B. bodengleiche Dusche, Haltegriffe, rutschfeste Böden).
  • Abbau von Barrieren (z. B. Schwellenentfernung, Verbreiterung von Türen).
  • Installation von Treppenliften, Rampen oder barrierefreien Hauseingängen.
  • Verbesserung der Beleuchtung und Sicherheit (z. B. Bewegungsmelder, Notrufsysteme).

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie eine Privatperson sein. Das heißt, Sie müssen Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sein. Auch Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften werden bezuschusst. Im Gegensatz zu dem Kredit Nr. 159, müssen Sie den Zuschuss nicht zurückzahlen.

Der Kredit Nr. 159 und der Zuschuss 455 - B können nicht miteinander kombiniert werden.

Wird es 2025 noch Zuschüsse der KfW geben?

Aktuellen Informationen zufolge sind im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 keine Mittel für das KfW-Zuschussprogramm 455-B „Altersgerecht Umbauen“ vorgesehen. Dies bedeutet, dass ab 2025 voraussichtlich keine Zuschüsse für altersgerechte Umbauten über dieses Programm verfügbar sein werden. Dieser Beschluss kann sich allerdings noch ändern.

Gibt es Unterstützung durch die Krankenkassen?

Die Krankenkassen bieten finanzielle Unterstützung für altersgerechte Umbauten, insbesondere wenn diese aus gesundheitlichen Gründen oder zur Pflegeerleichterung notwendig sind. Um diese Förderung einer Kranken- oder Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie allerdings mindestens den Pflegegrad 1 vorweisen.

Unterstützung durch die Pflegekasse

Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 können von den sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen im Badezimmer profitieren, die durch die Pflegekasse finanziert werden. Dabei sind Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person möglich. Liegen die Kosten für den Umbau unter den 4.000 €, kann die bedürftige Person den Restbetrag sogar für weitere Maßnahmen in der Immobilie nutzen. Leben zwei Menschen mit einem Pflegegrad in derselben Wohneinheit, können 8.000 € erhalten werden. Bei einer WG von 4 Personen mit Pflegegrad ist sogar ein Zuschuss von 16.000 € möglich. Zum 1.1.2025 steigt der Betrag pro Person auf 4.180 €.

Um die Förderfähige Summe zu erhalten, müssen Sie den Betrag mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse einreichen. Erst nach der Genehmigung sollten die Baumaßnahmen gestartet werden.

Förderung durch die Krankenkassen

Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für Hilfsmittel, solange diese ärztlich verordnet werden. Dazu gehören Duschhocker, Toilettensitzerhöhungen oder mobile Haltegriffe. Diese können entweder kostenfrei leihweise zur Verfügung gestellt oder als Einmalzahlung finanziert werden. Um die Unterstützung der Krankenkasse in Anspruch zu nehmen, sind folgende Schritte notwendig:

  1. Ein ärztliches Attest einholen, das die Notwendigkeit der Maßnahme bescheinigt.
  2. Einen Kostenvoranschlag für die geplanten Umbauten oder Hilfsmittel vorlegen.
  3. Den Antrag bei der Krankenkasse einreichen und die Genehmigung abwarten, bevor die Maßnahme umgesetzt wird.

Sollten Sie trotz der Förderungen mit dem Gedanken spielen Ihre eigenen vier Wände zu verlassen und in einen Pflegeimmobilie zu ziehen, nutzen Sie die Hilfe von HAUSGOLD beim Verkauf Ihrer Immobilie. Unsere Experten stehen an Ihrer Seite, auch in emotionalen Zeiten. Eine Trennung vom Haus ist ein schwerer Prozess.

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Was ist der Standard für ein altersgerechtes Haus?

Die KfW hat einen altersgerechten Baustandard für ein Haus definiert. Ziel dieses Standards ist es, dass die Immobilie so umgebaut wird, dass sie den Bedürfnissen älterer Menschen gerecht wird und ihnen ermöglicht, möglichst lange sicher und selbstständig darin zu leben. Der Standard eines altersgerechten Hauses umfasst Maßnahmen, die Barrieren abbauen, die Sicherheit erhöhen und die Nutzung aller Räume erleichtern. Dabei spielen bauliche Anpassungen, ergonomische Lösungen und smarte Technologien eine wesentliche Rolle.

Dazu zählen:

  1. Ein altersgerechter Zugang
  2. Eine altersgerechte Küche sowie Wohn- und Schlafzimmer
  3. Ein altersgerechtes Bad
  4. sowie altersgerecht Bedienelemente

Rampe für barrierefreien Zugang zur Haustür

Altersgerechter Zugang

Dazu gehört ein schwellenloser Eingangsbereich, der durch Rampen oder den Verzicht auf Stufen realisiert wird. Türen sollten mindestens 90 cm breit sein, um Platz für Rollstühle oder Rollatoren zu bieten. Automatische Türöffner und Griffe in bequemer Höhe tragen ebenfalls zur Zugänglichkeit bei. In den Innenräumen ist es wichtig, alle Stolperfallen zu beseitigen. Schwellenlose Übergänge und ausreichend Bewegungsfläche, auch in engen Bereichen wie Fluren oder Küchen, sind essenziell.

Altersgerechte Küche sowie Wohn- und Schlafzimmer

Im Bereich Wohnkomfort spielen ergonomische Anpassungen eine große Rolle. Höhenverstellbare Arbeitsflächen und leicht zugängliche Schränke in der Küche erleichtern den Alltag. Bequeme Sitzmöbel mit Aufstehhilfen und niedrig angebrachte Fenstergriffe tragen dazu bei, dass alle Wohnbereiche uneingeschränkt nutzbar sind.

Altersgerechtes Bad

Besonderes Augenmerk liegt auf dem Badezimmer, da hier die meisten Stürze passieren. Ein bodengleicher Duschbereich minimiert das Risiko, ebenso wie rutschfeste Bodenbeläge. Haltegriffe und Stützklappgriffe bieten zusätzliche Sicherheit in der Dusche und an der Toilette. Weiterhin erhöhen erhöhte Toilettensitze und unterfahrbare Waschbecken den Komfort.

Altersgerecht Bedienelemente

Moderne smarte Technologien ergänzen den Standard. Notrufsysteme mit direkter Verbindung zu Angehörigen oder Pflegediensten schaffen ein zusätzliches Sicherheitsnetz. Hausautomationssysteme ermöglichen die einfache Steuerung von Beleuchtung, Heizung und Sicherheit per Sprachbefehl oder Knopfdruck. Zusätzliche Features wie automatische Herdabschaltungen oder Fensterüberwachung können den Alltag erheblich erleichtern.

Ein altersgerechtes Haus orientiert sich häufig an der DIN-Norm 18040-2, die klare Vorgaben für barrierefreies Bauen definiert, wie beispielsweise Bewegungsflächen für Rollstühle, Türbreiten oder Anforderungen an Sanitärbereiche.

Wie hoch sind die Kosten für einen altersgerechten Umbau?

Die Kosten eines altersgerechten Umbaus lassen sich nicht pauschalisieren. Wie gewöhnlich variieren sie stark, je nach Maßnahmenpaket.

  • Durchschnittliche Kosten für häufig umgesetzte Maßnahmen:
  • Bodengleiche Dusche: 4.000–8.000 €
  • Rutschfeste Bodenbeläge: 50–100 € pro Quadratmeter
  • Haltegriffe und Stützklappgriffe: 100–300 € pro Griff
  • Gerade Treppenlifte: 4.000–6.000 €
  • Kurvige Treppenlifte: 8.000–15.000 €
  • Rampen: 1.000–3.000 €
  • Türverbreiterung: 300–800 € pro Tür
  • Entfernen von Schwellen: 200–500 € pro Türöffnung
  • Bewegungsmelder: 50–200 € pro Stück
  • Smarte Steuerungssysteme: 2.000–5.000 €
  • Schwellenrampe: ab 40 €
  • Handlauf an Treppe: ab 60 €

Beispieltabelle: Kostenübersicht für einen altersgerechten Umbau

Maßnahme Einzelkosten Gesamtkosten
Bodengleich Dusche 4.000-8.000 € 6.000 €
Rutschfeste Bodenbeläge 50 -100 €/m² 1.000 € (20m²)
Haltegriffe 200 €/Griff 600 (3 Griffe)
Treppenlift (gerade) 4.000 - 6.000 € 5.000 €
Türverbreiterung 300 - 800 € je Tür 2.100 € ( 3 Türen)
Rampe Eingang 1.000 - 3.000 € 1.500 €
Bewegungsmelder 50 - 200 € 750 € (5 Stück)
Smarte Steuerungssysteme 2.000 - 5.000 € 3.000 €
Gesamtkosten 19.950 €

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

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