Im befristeten Wohnungsmietvertrag werden Vertrags- und Mietende von vornherein festgelegt. Sowohl Mieter als auch Vermieter können während der Laufzeit nicht kündigen. Die einzige Ausnahme stellt die fristlose Kündigung dar.
Im heute verwendeten qualifizierten Zeitmietvertrag wird bei Vertragsschluss ein Befristungsgrund vereinbart. Gründe können beispielsweise Eigennutzung des Vermieters oder umfangreiche Umbaumaßnahmen sein. Sollte der Befristungsgrund bei Vertragsende vorliegen, muss der Mieter ausziehen. Zeitmietverträge sind nur schriftlich vereinbar. Mündlich geschlossene Mietverträge gelten automatisch als unbefristet.
In einem befristeten Mietvertrag, also einem Mietvertrag, der für eine bestimmte Zeitdauer abgeschlossen wird, müssen bestimmte Inhalte und Klauseln enthalten sein, um sowohl den Vermieter als auch den Mieter rechtlich abzusichern.
Die Staffelmiete, bei der die Miete nach einem im Voraus festgelegten Plan zu bestimmten Terminen steigt, bietet sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter Planungssicherheit hinsichtlich der künftigen Mietentwicklung.
In einem befristeten Mietvertrag mit vereinbarter Staffelmiete werden die Zeitpunkte und die Höhe der Mietanpassungen genau definiert. Die Staffelmiete muss dabei für mindestens ein Jahr unverändert bleiben, bevor sie angepasst wird, und die Anpassungen müssen in absoluten Beträgen oder nach einer eindeutigen Berechnungsmethode festgelegt sein.
Ein befristeter Mietvertrag ist unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig. Das bedeutet, dass der Vermieter triftige (seit 2001 laut § 575 Abs. 1 bgb) Gründe vorweisen muss, warum das Mietverhältnis nur für einen bestimmten Zeitraum eingegangen werden soll. Diese Gründe sind in den gesetzlichen Bestimmungen zum Mietrecht festgelegt. In Deutschland sind die Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines befristeten Mietvertrags im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Diese Gründe müssen im Mietvertrag ausdrücklich und detailliert angegeben werden. Ein befristeter Mietvertrag ohne Angabe eines solchen sachlichen Grundes ist in der Regel nicht zulässig und kann von den Gerichten als unbefristeter Vertrag behandelt werden.
Bis 31.08.2001 konnten auch einfache Zeitmietverträge geschlossen werden (befristeter Wohnungsmietvertrag ohne Befristungsgrund). Mieter konnten nach Ende der Vertragslaufzeit die Fortsetzung des Wohnungsmietvertrages verlangen. Hat der Mieter bis zu zwei Monaten vor Vertragsende eine Fortsetzung verlangt, konnte der Vermieter den Wohnungsmietvertrag nur mit Kündigungsgrund beenden (Bspw. Eigenbedarf). Zeitmietverträge, die vor dem 01.09.2001 geschlossen wurden, sind weiterhin gültig.
Seit dem 1.09.2001 sind befristete Mietverträge ohne Grund nicht mehr möglich.
Bei einem Eigentümerwechsel durch Verkauf der Immobilie bleibt ein befristeter Wohnungsmietvertrag grundsätzlich unverändert bestehen. Das bedeutet, dass der neue Eigentümer in die Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters eintritt. Dieser Grundsatz wird durch das gesetzliche Prinzip "Kauf bricht nicht Miete" (§ 566 BGB in Deutschland) geregelt.
Es ist jedoch wichtig, dass der neue Eigentümer und der Mieter jeweils über den Eigentümerwechsel informiert sind. Der neue Eigentümer sollte sich mit dem Mieter in Verbindung setzen, um sich vorzustellen und Informationen zur Zahlungsabwicklung (z.B. neue Bankverbindung für die Mietzahlungen) mitzuteilen.
Die Laufzeit eines befristeten Wohnungsmietvertrags kann variieren und hängt von den individuellen Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter ab. Im deutschen Mietrecht gibt es keine festgelegte Höchstdauer für befristete Mietverhältnisse. Die Dauer des Mietvertrags muss im Vertrag selbst angegeben werden und sollte den Zeitraum widerspiegeln, für den der sachliche Grund für die Befristung besteht. Sie kann von einigen Monaten bis Jahren dauern.
Vermieter und Mieter sollten sich bewusst sein, dass nach Ablauf des befristeten Mietvertrags und ohne Vorliegen eines weiteren sachlichen Grundes für eine Verlängerung oder einen neuen befristeten Vertrag, der Mieter einen Anspruch auf Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis haben könnte, sofern der Vermieter das Mietverhältnis nicht unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Vorgaben kündigt.
Vor- und Nachteile für den Vermieter
Für Vermieter liegt der Hauptvorteil in der Planungssicherheit und Flexibilität, da sie genau wissen, wann die Wohnung wieder zur Verfügung steht und sie nach Ablauf des Mietverhältnisses frei über die Immobilie verfügen können. Dies erleichtert die Umsetzung von Plänen wie Eigenbedarf, Verkauf oder Renovierungsarbeiten. Allerdings kann diese Befristung auch Nachteile mit sich bringen, wie das Risiko von Leerstandszeiten zwischen den Mietverhältnissen und die Einschränkung, dass für die Befristung ein sachlicher Grund erforderlich ist.
Vorteil | Nachteile |
---|---|
Planungssicherheit | Weniger Flexibilität bei guten Mietern |
Flexibilität | Risiko der Leerstandszeiten |
Kein Kündigungsaufwand | Sachlicher Grund erforderlich |
Vor- und Nachteile für den Mieter
Für Mieter bietet ein befristeter Mietvertrag Klarheit über die Mietdauer, was besonders bei temporären Lebenslagen von Vorteil sein kann. Zudem kann die geringere Konkurrenz um befristete Wohnungen die Wohnungssuche erleichtern. Nach Ablauf des Vertrags besteht möglicherweise die Chance, bessere Konditionen für eine Verlängerung zu verhandeln. Die Nachteile für Mieter liegen vor allem in der fehlenden Langfristperspektive und der Unsicherheit, nach Vertragsende eine neue Wohnung suchen zu müssen, was sowohl finanziell als auch emotional belastend sein kann. Zudem genießen Mieter bei befristeten Verträgen keinen Kündigungsschutz.
Vorteile | Nachteile |
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Klarheit über Mietdauer | Fehlende Langfristigkeit |
Weniger Konkurrenz | Umzugskosten- und Aufwand |
Möglichkeit zur Verhandlung | Kein Kündigungsschutz |
Die Unwirksamkeit kann weitreichende Folgen haben, da ein rechtlich unwirksamer befristeter Vertrag in der Regel als unbefristetes Mietverhältnis behandelt wird, was dem Mieter einen erheblichen Kündigungsschutz gewährt. Hier sind einige der häufigsten Gründe, warum ein befristeter Mietvertrag unwirksam sein kann:
Beispiel: Ein Vermieter verlangt neben der regulären Miete eine zusätzliche "Befristungsgebühr", die als Zusatzkosten für die Gewährung eines befristeten Mietvertrags deklariert wird. Dies könnte als unangemessene finanzielle Belastung des Mieters betrachtet werden, da zusätzliche Gebühren, die über die übliche Miete und Nebenkosten hinausgehen, nicht gerechtfertigt sind. Solch eine Praxis könnte als Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot gewertet werden und die Unwirksamkeit des befristeten Vertrags zur Folge haben.