Gebäudeenergiegesetz
Ein Leitfaden für Immobilienmakler

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein zentrales Element der deutschen Energie- und Klimapolitik. Für Sie als Immobilienmakler ist es essentiell, die wichtigsten Aspekte des GEG zu kennen, um Ihre Kunden kompetent beraten zu können. Mit den vielen Änderungen in den Jahren 2023 und 2024 wurden die Anforderungen weiter verschärft. Da es bei den vielen Änderungen nicht so einfach ist, den Überblick zu behalten, haben wir Ihnen hier einen Leitfaden mit den wichtigsten Infos zusammengestellt. Vorab möchten wir aber gerne noch kurz aufgreifen, was das GEG eigentlich ist.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Das GEG trat am 1. November 2020 in Kraft und zielt darauf ab, den Energieverbrauch in Gebäuden zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Es legt Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und Bestandsgebäuden fest und regelt die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteversorgung. Das Gesetz hat die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ersetzt und deren Bestimmungen zu einer einzigen Vorschrift zusammengeführt.

Hier finden Sie nun den Leitfaden mit den wichtigsten Änderungen und Neuerungen:

  • Erhöhter Anteil erneuerbarer Energien: Ab 2023 müssen Neubauten mindestens 65% ihres Wärme- und Kältebedarfs durch erneuerbare Energien decken. Dies stellt eine signifikante Verschärfung gegenüber den bisherigen Regelungen dar. Alternativ kann der Einsatz von sogenannter Kraft-Wärme-Kopplung oder der Anschluss an ein Fernwärmenetz erfolgen. Die Effizienzhaus Standards 55, 40 und 40 Plus wurden eingeführt, um verschiedene Fördermöglichkeiten für Wohngebäude zu bieten, die einen bestimmten energetischen Standard erfüllen.
  • Sanierungsfahrplan: Für umfassende Sanierungen ist nun ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erforderlich. Dieser Fahrplan soll Eigentümern helfen, die Sanierung schrittweise und effizient zu planen.
  • Verschärfte Nachweispflichten: Die Anforderungen an den Nachweis der Einhaltung der energetischen Standards wurden verschärft. Dies betrifft insbesondere den Einsatz von Energieberatern und die Dokumentation der Maßnahmen.
  • Förderungen und Steuererleichterungen: Erweiterte Fördermöglichkeiten und steuerliche Anreize wurden eingeführt, um die Umsetzung der neuen Anforderungen zu erleichtern. Dazu zählen höhere Zuschüsse und vergünstigte Kredite für energetische Sanierungen und den Einsatz erneuerbarer Energien.
  • Altbauten und Sanierungen: Bei wesentlichen Renovierungen von Bestandsgebäuden gelten bestimmte energetische Mindestanforderungen. Dies gilt z. B. bei der Erneuerung der Fassade oder der Renovierung des Dachgeschosses im Zuge einer Kernsanierung. Eigentümer von bestehenden Gebäuden sind verpflichtet, veraltete Heizkessel auszutauschen, wenn diese älter als 30 Jahre sind und keine Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sind.
  • Einführung der Pflicht zur energetischen Sanierung bei Eigentümerwechsel: Seit 2024 müssen Käufer von Bestandsgebäuden innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen. Diese Pflichten beinhalten unter anderem:
  1. Dämmung von obersten Geschossdecken: Wenn die oberste Geschossdecke eines Gebäudes nicht den Mindestwärmeschutz erfüllt, muss sie innerhalb von zwei Jahren nach Eigentumsübergang gedämmt werden.
  2. Austausch alter Heizkessel: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und keine Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sind, müssen innerhalb von zwei Jahren nach Eigentumsübergang ersetzt werden.
  • Es gibt jedoch auch Ausnahmen, beispielsweise für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, die der neue Eigentümer bereits mindestens zwei Jahre vor dem Eigentumsübergang selbst bewohnt hat.
  • Strengere Anforderungen an den Energieausweis: Der Energieausweis muss nun detailliertere Informationen enthalten, einschließlich eines Maßnahmenkatalogs zur Verbesserung der Energieeffizienz und geschätzter Kosten.
  • Förderung von innovativen Heiztechnologien: Neue Förderprogramme wurden eingeführt, um den Einsatz von innovativen Heiztechnologien wie Wasserstoffheizungen und hybriden Systemen zu unterstützen.
  • Erweiterung der Anforderungen an Nichtwohngebäude: Auch Nichtwohngebäude unterliegen strengeren energetischen Anforderungen. Dies betrifft insbesondere Bürogebäude und gewerbliche Immobilien.

Gebäudeenergiegesetz

Energieausweis und seine Bedeutung

Der Energieausweis bleibt ein zentrales Instrument im GEG. Er muss bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie vorgelegt werden. Neu ist, dass auch der spezifische Endenergiebedarf für Wohngebäude und die CO2-Emissionen auf dem Energieausweis angegeben werden müssen. Zudem enthält der Energieausweis nun einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Energieeffizienz und geschätzte Kosten, um Eigentümern konkrete Handlungsempfehlungen zu geben.

Förderprogramme und finanzielle Unterstützung

Das GEG ist eng mit verschiedenen Förderprogrammen verknüpft, die Hausbesitzer und Bauherren bei der Umsetzung energetischer Maßnahmen unterstützen sollen. Einige Banken bieten beispielsweise attraktive Kredite und Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die neuen Förderprogramme 2024, die über die KfW beantragt und ausgezahlt werden, unterstützen zudem den Einsatz innovativer Heiztechnologien wie Wasserstoffheizungen. Hier finden Sie eine gute Übersicht.

Planmäßig ab Mai 2024 sind antragsberechtigt:

  • Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden

Planmäßig ab August 2024 sind antragsberechtigt:

  • Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern
  • Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden

Unterstützung bei Förderanträgen:

Viele Eigentümer sind von den Fördermöglichkeiten und Anträgen überfordert. Mittlerweile gibt es deshalb einige Anbieter, die dabei helfen, das Beste aus den Fördermöglichkeiten zu holen. Wie zum Beispiel unser Partner Neoenergie. Neoenergie hilft Step by Step beim Antrag eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), der nötig ist, um Fördermittel beantragen zu können und die verschärften Richtlinien einzuhalten.

Fördermöglichkeiten als Akquise-Tool nutzen:

Neoenergie ist immer auf der Suche nach kompetenten Maklern, die ihnen beim Antrag helfen. Dank unserer Kooperation können Sie 150 Euro extra verdienen und gleichzeitig neue Kontakte zu Eigentümern knüpfen, die den Service bei Neoenergie gebucht haben.

Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, senden Sie uns gerne eine E-Mail an: kundenservice@hausgold.de

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