Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein zentrales Element der deutschen Energie- und Klimapolitik. Für Sie als Immobilienmakler ist es essentiell, die wichtigsten Aspekte des GEG zu kennen, um Ihre Kunden kompetent beraten zu können. Mit den vielen Änderungen in den Jahren 2023 und 2024 wurden die Anforderungen weiter verschärft. Da es bei den vielen Änderungen nicht so einfach ist, den Überblick zu behalten, haben wir Ihnen hier einen Leitfaden mit den wichtigsten Infos zusammengestellt. Vorab möchten wir aber gerne noch kurz aufgreifen, was das GEG eigentlich ist.
Das GEG trat am 1. November 2020 in Kraft und zielt darauf ab, den Energieverbrauch in Gebäuden zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Es legt Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und Bestandsgebäuden fest und regelt die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteversorgung. Das Gesetz hat die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ersetzt und deren Bestimmungen zu einer einzigen Vorschrift zusammengeführt.
Der Energieausweis bleibt ein zentrales Instrument im GEG. Er muss bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie vorgelegt werden. Neu ist, dass auch der spezifische Endenergiebedarf für Wohngebäude und die CO2-Emissionen auf dem Energieausweis angegeben werden müssen. Zudem enthält der Energieausweis nun einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Energieeffizienz und geschätzte Kosten, um Eigentümern konkrete Handlungsempfehlungen zu geben.
Das GEG ist eng mit verschiedenen Förderprogrammen verknüpft, die Hausbesitzer und Bauherren bei der Umsetzung energetischer Maßnahmen unterstützen sollen. Einige Banken bieten beispielsweise attraktive Kredite und Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die neuen Förderprogramme 2024, die über die KfW beantragt und ausgezahlt werden, unterstützen zudem den Einsatz innovativer Heiztechnologien wie Wasserstoffheizungen. Hier finden Sie eine gute Übersicht.
Planmäßig ab Mai 2024 sind antragsberechtigt:
Planmäßig ab August 2024 sind antragsberechtigt:
Viele Eigentümer sind von den Fördermöglichkeiten und Anträgen überfordert. Mittlerweile gibt es deshalb einige Anbieter, die dabei helfen, das Beste aus den Fördermöglichkeiten zu holen. Wie zum Beispiel unser Partner Neoenergie. Neoenergie hilft Step by Step beim Antrag eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), der nötig ist, um Fördermittel beantragen zu können und die verschärften Richtlinien einzuhalten.
Neoenergie ist immer auf der Suche nach kompetenten Maklern, die ihnen beim Antrag helfen. Dank unserer Kooperation können Sie 150 Euro extra verdienen und gleichzeitig neue Kontakte zu Eigentümern knüpfen, die den Service bei Neoenergie gebucht haben.
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