Wohnungsbauprämie
Beantragung, Einkommensgrenze und Tipps

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung für Bausparverträge. Sie wurde 1952 in Deutschland eingeführt und ist seitdem ein wesentliches Element zur Förderung des Bausparens in Deutschland. Wer alles für die Förderung durch die Wohnungsbauprämie 2021 geeignet ist, wie Sie die WOP beantragen und wie diese ausgezahlt wird, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Was ist die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung in Deutschland, die dazu dient, den Aufbau von Wohneigentum zu unterstützen. Diese Prämie wird Personen gewährt, die in einen Bausparvertrag einzahlen oder bestimmte wohnungswirtschaftliche Maßnahmen umsetzen. Sie soll insbesondere Menschen mit niedrigem bis mittlerem Einkommen helfen, ihr Eigenheim oder ihre Wohnsituation zu verbessern.

Die geförderten Beträge dürfen ausschließlich für wohnungswirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, wie:

  • Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung,
  • Modernisierung oder Renovierung von Wohnraum,
  • Ablösung von Hypotheken.

Wer die Mittel vorzeitig für andere Zwecke nutzt, verliert den Anspruch auf die Prämie.

Wer bekommt die Wohnungsbauprämie?

Die WoP ist eine staatliche Förderung in Deutschland, die gezielt Personen mit niedrigem bis mittlerem Einkommen unterstützt. Nicht jeder kann die Prämie in Anspruch nehmen – es gibt klare Voraussetzungen und Regelungen, die festlegen, wer anspruchsberechtigt ist:

  1. Mindestalter: Die Prämie steht Personen ab 16 Jahren zur Verfügung. Ausnahmen: Für Minderjährige kann sie gewährt werden, wenn der Vertrag aus eigenen Mitteln bespart wird (z. B. durch eigenes Einkommen oder Ausbildungsvergütung).
  2. Wohnsitz: Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
  3. Einkommensgrenzen: Die Wohnungsbauprämie richtet sich gezielt an Personen mit einem Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen. Einzelpersonen dürfen ein maximal zu versteuerndes Einkommen von 35.000 € pro Jahr haben. Ehepartner und Lebenspartner 70.000 € pro Jahr.
  4. Bausparvertrag: Der Antragsteller muss einen Bausparvertrag bei einer Bausparkasse abgeschlossen haben. Auf diesen Vertrag müssen jährlich Einzahlungen erfolgen, die prämienbegünstigt sind.
  5. Mindestsparbetrag: Es müssen mindestens 50 € jährlich in den Bausparvertrag eingezahlt werden, um Anspruch auf die Prämie zu erhalten.

Auch Rentner können eine Wohnungsbauprämie beantragen. Bei Ihnen wird das zu versteuernde Einkommen unter Berücksichtigung der Renteneinkünfte und möglicher weiterer Einkünfte (wie Zinsen, Mieten, etc.) ermittelt. Ansonsten gelten dieselben Voraussetzungen.

Wie wird die Einkommensgrenze bei der Wohnungsbauprämie genau berechnet?

Die Einkommensgrenze bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf das Bruttoeinkommen. Hierbei werden verschiedene Abzüge wie Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge berücksichtigt. Kinderfreibeträge können das Einkommen weiter senken.

Beispielrechnung:

Ein Alleinstehender hat ein Bruttoeinkommen von 50.000 €:

  • Werbungskostenpauschale: 1.000 €
  • Sonderausgaben: 2.000 €
  • Außergewöhnliche Belastungen: 500 €
  • Grundfreibetrag (Stand 2024): 10.908 €
  • Kinderfreibetrag (ein Kind, Stand 2024): 8.952 €

Zu versteuerndes Einkommen: 50.000 - 1.000 - 2.000 - 500 - 10.908 - 8.952 = 26.640 €

Damit liegt das Einkommen unter der Grenze von 35.000 Euro, und die Wohnungsbauprämie kann beantragt werden. Das zu versteuernde Einkommen ist auf dem Steuerbescheid des Finanzamts ersichtlich. Antragsteller können diesen Bescheid nutzen, um ihre Berechtigung nachzuweisen.

Das erhaltene Kindergeld wird nicht als Einkommen betrachtet und hat daher keine Auswirkung auf das zu versteuernde Einkommen für die Berechnung der Wohnungsbauprämie.

Was ist das zu versteuernde Einkommen -Exkurs

Das zu versteuernde Einkommen ist der Betrag, der nach Abzug bestimmter steuerlicher Vergünstigungen und Freibeträge aus dem Gesamteinkommen verbleibt. Es ist also das Einkommen, auf das die Steuerlast berechnet wird.

Das Bruttoeinkommen umfasst alle Einkünfte, die steuerpflichtig sind. Von den Einnahmen werden zunächst die betrieblichen oder beruflichen Aufwendungen abgezogen, um den Gewinn oder Überschuss zu ermitteln. Zum Beispiel:

  • Werbungskosten bei Arbeitnehmern,
  • Betriebsausgaben bei Selbstständigen,
  • Kosten für Vermietung und Verpachtung.

Vom Gesamteinkommen werden gesetzlich vorgesehene Freibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen, wie:

  • Grundfreibetrag (10.908 € pro Person in 2023),
  • Kinderfreibeträge (2.880 € pro Kind in 2023),
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €),
  • Weitere persönliche Freibeträge, z. B. bei Behinderung.
  • Sonderausgaben: Beiträge zur Altersvorsorge, Krankenversicherung, Kirchensteuer, Spenden
  • Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflegekosten, Unterhaltsleistungen

Nach Berücksichtigung aller Freibeträge, Sonderausgaben und Belastungen ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?

Die Höhe der Wohnungsbauprämie hängt von der Summe der jährlich geleisteten Einzahlungen auf einen prämienberechtigten Bausparvertrag ab. Seit 2021 wurde die Förderung in Deutschland deutlich verbessert, um den Aufbau von Wohneigentum attraktiver zu gestalten. Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 % der jährlichen prämienbegünstigten Einzahlungen.

Maximal förderfähiger Betrag

Alleinstehende Verheiratet/Eingetragen
Jährliche max. geförderte Sparleistung 700 € 1.400 €
Höhe der Prämie 10 % 10 %
Maximale jährliche Prämie 70 € 140 €

Beispielrechnung zur Wohnungsbauprämie

  • Beispiel 1: Einzelperson
  • Eingezahlte Summe in den Bausparvertrag: 500 €
  • Förderquote: 10 %
  • Prämie: 50 €

Ergebnis: Die gesamte Einzahlung ist prämienbegünstigt, daher erhält die Einzelperson 50 €.

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Wie wird die Wohnungsbauprämie beantragt?

Einen Antrag auf die Wohnungsbauprämie zu stellen, gestaltet sich meist sehr unkompliziert. Im Rahmen eines Bausparvertrages wird bei den meisten Anbietern Anfang jedes Jahres automatisch ein Antrag für die Wohnungsbauprämie an die Bausparanleger verschickt.

  • Schritt 1: Wenn Sie noch keinen Bausparvertrag abgeschlossen haben, ist dies der erste Schritt. Bei einem bestehenden Bausparvertrag, fordern Sie die notwendigen Formulare für eine Wohnungsbauprämie an.
  • Schritt 2: Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen: Steueridentifikationsnummer, Bausparvertrag, Nachweise über Ihre jährlichen Einzahlungen (Bausparkasse stellt diese meist automatisch zur Verfügung)
  • Schritt 3: Füllen Sie das Antragsformular für die Wohnungsbauprämie aus und reichen Sie es bei Ihrer Bausparkasse ein.
  • Schritt 4: Nach Einreichung prüft die Bausparkasse Ihren Antrag. Sobald der Antrag genehmigt ist, wird die Wohnungsbauprämie Ihrem Bausparkonto gutgeschrieben. Dies kann einige Wochen dauern.

Da sich Ihr Einkommen jährlich ändern kann, sollten Sie jedes Jahr den Antrag neu einreichen. Sperrfrist beachten: Die prämiengeförderten Beträge müssen mindestens 7 Jahre im Bausparvertrag verbleiben, es sei denn, sie werden für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet.

Antragseinreichung: Der Antrag auf Wohnungsbauprämie kann bis spätestens zwei Jahre nach Ende des Sparjahres gestellt werden.

Gibt es die WOP auch rückwirkend?

Die Wohnungsbauprämie kann dann rückwirkend für bis zu zwei Jahre beantragt werden. Sie können also im Jahr 2024 noch die Wohnungsbauprämie 2023 und 2022 beantragen. Auch bei der rückwirkenden Beantragung müssen alle Voraussetzungen erfüllt werden. Nutzen Sie für die Beantragung die Formulare der jeweiligen Jahre, sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich am besten an Ihre Bausparkasse.

Welche Sparverträge werden von der Wohnungsbauprämie gefördert?

Laut Wohnungsbauprämiengesetz werden sogenannte “Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus” durch die Bausparprämie gefördert. Das bedeutet folgende Anlagen sind förderungsfähig:

  • Bausparverträge
  • Sparverträge für den Bau oder Kauf von selbst bewohntem Wohneigentum
  • Anteile an Bau- oder Wohnungsgenossenschaften

Die Mittel müssen für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Wenn der Vertrag vor Ablauf einer bestimmten Bindungsfrist (in der Regel sieben Jahre) aufgelöst wird und die Mittel nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, kann die Prämie zurückgefordert werden.

Was bedeutet “wohnwirtschaftliche Verwendung”?

Die Auszahlung der Wohnbauprämie erfolgt erst dann, wenn ein “wohnwirtschaftlicher Zweck” für deren Verwendung nachgewiesen werden kann. Die Wohnungsbauprämie fließt also nicht einfach jährlich in einen Bausparvertrag ein. Die Summe der Wohnungsbauprämien wird allerdings vorgemerkt und dann ausgezahlt, wenn ein geeigneter Verwendungszweck nachgewiesen worden ist. Für die Auszahlung müssen diese Nachweise erbracht werden:

  • Wohnwirtschaftlicher Verwendungszweck
  • Jährliche Beantragung
  • Keine Übertragung oder Abtretungen an Dritte möglich

Gut zu wissen: Zuschüsse durch die Wohnungsbauprämie müssen nicht versteuert werden.

Kategorie Beispiele für Maßnahmen Wohnwirtschaftlich?
Erwerb oder Bau von Wohneigentum Kosten für Planung und Bau und Kauf
Modernisierung und Renovierung Wärmedämmung (Fassade, Dach), Austausch von Fenstern und Türen, Maler- und Tapezierarbeiten, Bodenbeläge erneuern
Energetische Maßnahmen Einbau Solaranlagen, Modernisierung Heizungsanlage, Nutzung erneuerbarer Energien
Barrierefreier Umbau Einbau eines Treppenlifts, Anpassung Bäder und Küche, Absenkung von Türschwellen
Ausbau oder Umbau Ausbau des Dachgeschosses, Anbau Wintergarten, Schaffung neuer Wohnfläche
Erwerb von Grundstücken Kauf eines Grundstücks zum Bau eines Eigenheims
Sonstige wohnwirtschaftliche Maßnahmen Installation moderner Sicherheitstechnik, Verbessung Brandschutz
Nicht wohnwirtschaftliche Zwecke Kauf von Möbeln oder Haushaltsgeräten, Investition in Wertpapiere

Wenn das Guthaben des Bausparvertrags nicht wohnwirtschaftlich verwendet wird oder vor Ablauf der Sperrfrist für andere Zwecke entnommen wird, verfällt der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie rückwirkend.

Regeln für Bausparer unter 25 Jahren

Junge Bausparer unter 25 Jahren haben Anspruch auf die Wohnungsbauprämie, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind. Normalerweise muss das Guthaben aus einem prämiengeförderten Bausparvertrag für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, wie den Kauf oder die Renovierung von Wohneigentum. Für Bausparer unter 25 Jahren gilt eine Ausnahme:

  • Die Prämie kann nach Ablauf der 7-jährigen Sperrfrist frei verwendet werden, ohne Nachweis einer wohnwirtschaftlichen Verwendung.
  • Das bedeutet, junge Sparer können das angesparte Guthaben inklusive Prämien z. B. für Bildung, Reisen oder andere persönliche Ziele nutzen.

Die Sonderregelung gilt für Personen, die den Bausparvertrag vor ihrem 25. Geburtstag abschließen. Entscheidend ist das Abschlussdatum des Bausparvertrags, nicht das Alter zum Zeitpunkt der Auszahlung.

Allerdings darf diese Ausnahme nur einmal im Leben genutzt werden. Auch wenn eine Person mehrere Bausparverträge hat, kann die Förderung für nur einen dieser Verträge in Anspruch nehmen.

Beispiel zur Sonderregelung

  • Beispiel 1: Bausparer unter 25 Jahren
  • Alter beim Vertragsabschluss: 22 Jahre
  • Eingezahlte Summe: 700 € jährlich
  • Prämie: 10 % der Einzahlungen = 70 € jährlich

Nach 7 Jahren: Das Guthaben von 4.900 € (Einzahlungen + Zinsen + Prämien) kann frei verwendet werden, ohne dass es wohnwirtschaftlich eingesetzt werden muss.

Gibt es Nachteile oder Kritik an der Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie ist seit Jahrzehnten ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Förderung in Deutschland, um den Erwerb von Wohneigentum oder die Verbesserung des Wohnraums zu unterstützen. Doch trotz ihrer Vorteile steht die Prämie auch immer wieder in der Kritik. Hier sind die wichtigsten Kritikpunkte.

Die begrenzte Förderhöhe von 70 oder 140 € ist angesichts der steigenden Immobilienpreise und Modernisierungskosten gering und hat im Vergleich zu früher stark an Kaufkraft eingebüßt. Vor allem in Regionen mit hohen Kosten haben sie keinen signifikanten Anreiz.

Der vermutlich größte Kritikpunkt ist die Einschränkung von Bausparverträge. Heutzutage ist der Bausparvertrag nicht mehr die beliebteste Sparform. Die Rendite von Bausparverträgen ist oft vergleichsweise gering, und viele Menschen ziehen alternative Anlageformen vor. Die Förderung ist also an ein Produkt gebunden, das heute nicht mehr attraktiv ist.

Alternativen zur Wohnungsbauprämie

Arbeitnehmersparzulage Außer der Wohnungsbauprämie gibt es noch die Arbeitnehmersparzulage. Sie ist eine staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen, also Geld, das der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Die Einkommensgrenzen sind hier noch strikter und liegen je nach Sparform bei ca. 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für Paare und Familien. Vermögenswirksame Leistungen zahlt der Arbeitgeber aber freiwillig, daher kommt diese Art der Förderung nicht für alle Personen in Frage.

KfW - Förderprogramme Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme für Bau, Kauf und Modernisierung von Wohneigentum, insbesondere für energetische Maßnahmen.

Relevante Programme:

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124): Zinsgünstige Darlehen für den Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum.
  • Energieeffizient Bauen (261/262): Förderkredite oder Zuschüsse für den Bau oder Kauf eines energieeffizienten Hauses.
  • Altersgerecht Umbauen (159): Zuschüsse für barrierefreie Umbauten
Alternative Vorteile Nachteile
Wohn-Riester Hohe Zulagen, Steuervorteile Besteuerung im Rentenalter
KfW-Förderprogramme Zinsgünstige Kredite, vielseitig einsetzbar Oft technische Standards erforderlich
Regionale Programme Regionale Anpassung, oft Zuschüsse Begrenzte Verfügbarkeit
Steuerliche Vorteile Reduziert Steuerlast Keine direkte finanzielle Unterstützung
Private Sparmodelle Hohe Flexibilität Keine staatliche Förderung, Risikoabhängig
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