Der Quadratmeterpreis gibt den aktuellen Wert eines Quadratmeters Wohnfläche an. Für die Berechnung des Quadratmeterpreises müssen viele Faktoren berücksichtigt und die richtige Grundlage zur Ermittlung der Wohnfläche gewählt werden. In Deutschland gibt es zwei Berechnungsgrundlagen, die in der Regel zur Bestimmung der Wohnfläche verwendet werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Wohnfläche ermitteln und den Quadratmeterpreis richtig bestimmen können.
Der Quadratmeterpreis für Wohnungen, Häuser oder Grundstücke unterliegt letztendlich dem Marktpreismechanismus durch Angebot und Nachfrage. Dennoch ist natürlich nicht jeder Quadratmeter dasselbe wert wie ein anderer. Im Nachfolgendem haben wir für Sie die Faktoren zusammengefasst, die den größten Einfluss auf den Quadratmeterpreis haben.
Preisunterschiede gibt es vor allem zwischen städtischen und ländlichen Regionen, aber auch innerhalb von Gemeinden und Städten gibt es je nach Viertel, Nachbarschaft und Anbindung verschiedene Preise pro Quadratmeter.
Die Größe von Immobilien hat nicht nur einen Einfluss auf den Preis im Allgemeinen, sondern auch auf den Quadratmeterpreis. Je nach Lage können Wohnungen zwischen 60 - 80 qm² beliebter sein als solche, die 40 qm² groß sind.
Natürlich hat auch das Baujahr einen Einfluss auf den Preis pro Quadratmeter. Neubauten und gut sanierte Bestandsgebäude erzielen weit höhere Quadratmeterpreise als ältere Gebäude.
Auch die Ausstattung der Immobilie beeinflusst den Preis. Eine Wohnung mit moderner Heizung und Küche sowie mit hochwertigen Bodenbelägen, Fenstern oder Sanitäranlagen erzielt einen höheren Preis als ein vergleichbares Objekt mit veralteter Ausstattung.
Neben den hier genannten Faktoren gibt es noch einige andere, wie zum Beispiel die Etage als auch die Ausrichtung der Wohnung, welche Einfluss auf den Quadratmeterpreis haben. Da so viele Faktoren den Preis pro Quadratmeter beeinflussen, können selbst zwei Wohnungen im selben Haus, die in vielerlei Hinsicht identisch sind, unterschiedliche Quadratmeterpreise haben.
Der Quadratmeterpreis gibt den aktuellen Marktpreis für einen Quadratmeter Wohn- oder Grundstücksfläche wider. Diese Kennzahl ist von entscheidender Bedeutung für Käufer, Verkäufer und Investoren, da sie einen klaren Anhaltspunkt darüber liefert, wie der Wert einer Immobilie im Vergleich zu anderen Objekten in ähnlichen Lagen einzuschätzen ist. Ein hoher Quadratmeterpreis deutet oft auf eine begehrte Lage, guten Anschluss oder anderweitige begehrte Merkmale hin, während ein niedriger Preis möglicherweise auf eine weniger attraktive Lage, Renovierungsbedarf oder andere Probleme hinweist. Die Berücksichtigung des Quadratmeterpreises ermöglicht es den Beteiligten, fundierte und aufgeklärte Entscheidungen zu treffen.
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Um den Quadratmeterpreis korrekt zu berechnen, muss zunächst die Wohnfläche richtig bestimmt werden. Die Wohnfläche gibt an, wie viel von der Gesamtfläche tatsächlich zu Wohnzwecken genutzt werden kann. Für die Berechnung des Quadratmeterpreises ist also die Wohnfläche und nicht die Grundfläche relevant.
Für die Berechnung der Gesamtquadratmeterzahl müssen Sie die Länge der Räume mit der Breite multiplizieren und dann die Fläche aller Räume miteinander addieren. Mitunter können manche Räume nur sehr schwer richtig vermessen werden, beispielsweise bei Ausbuchtungen oder Rundungen. Sollten Sie Ihre Immobilie richtig vermessen wollen, raten wir zu viel Geduld und gutem Werkzeug oder zur Beauftragung eines Experten.
Abweichungen von bis zu 10 % müssen von Mietern hingenommen werden. Erst bei einer Mieterhöhung kann dann die tatsächliche Fläche berücksichtigt werden. Bei einer Abweichung von über 10 % kann die Miete gemindert werden.
Für die Bestimmung der Wohnfläche wird in der Regel eine von zwei Verordnungen zu deren Berechnung verwendet. Bei öffentlich gefördertem Wohnungsbau bestimmt die Wohnflächenverordnung (WoFlV), welche Räume mit welchem Anteil bei der Berechnung der Wohnfläche berücksichtigt werden. Hierbei werden Flächen wie Balkone, Terassen, Kellerräume oder auch Dachschrägen nicht oder nur bedingt (maximal zu 50 %) bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt.
Neben der Wohnflächenverordnung wird auch oft die DIN 277 verwendet, um die Wohnfläche zu bestimmen. Diese kommt bei privat finanzierten Immobilien zum Einsatz. Die DIN 277 sieht vor, dass alles in vollem Maße zur Gesamtfläche gezählt wird. Selbst Kellerabteile, Heizungsräume, Aufzüge und Balkone werden bei dieser Art der Berechnung in vollem Umfang berücksichtigt.
Eine detaillierte Aufzählung aller relevanten Verordnungen und Tipps für Mieter und Vermieter finden Sie in unserem ausführlichen Artikel zur Wohnflächenberechnung.
Sollte in Ihrem Mietvertrag keine Verordnungsgrundlage für die Berechnung der Wohnfläche genannt werden, dann wird automatisch die Wohnflächenverordnung verwendet.
Länge x Breite x Faktor = Gesamtquadratmeterzahl
Kaufpreis oder Miete / Gesamtquadratmeterzahl = Preis pro Quadratmeter
Je nach Eigenschaften der zu berechnenden Fläche (Deckenhöhe, Balkon, Keller) kann deren Nutzfläche nur in Anteilen zur Wohnfläche hinzugezählt werden. Der Faktor gibt also an, mit welchem Prozentsatz die jeweilige Fläche gewertet wird. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht:
Faktor | Wohnfläche |
---|---|
Faktor 1 | Wohnflächen mit mind. 2 m Höhe |
Faktor 0,5 | Wohnflächen mit 1 m - 2 m Höhe |
Faktor 0,25 | Balkone, Terrassen, Dachgärten |
Faktor 0 | Flächen bis 1 m Höhe, Kellerräume, Heizungsräume |
__Beispiel: Balkon Länge 4m, Balkon Breite 5m, Balkon Höhe über 2m
4 x 5 x 0,25 = 5m²
Den Quadratmeterpreis selbst mit der angegebenen Wohnfläche zu berechnen, ist in der Regel spielend leicht. Das Problem entsteht erst, wenn Sie die angegebene Wohnfläche selbst noch einmal nachvermessen möchten. Dann müssen die jeweiligen Räume und Flächen je nach Verordnung mit den richtigen Faktoren sowie Prozentsätzen zur Wohnfläche hinzugezählt werden.
Auch bei der Vermessung von Rundungen, Ausbuchtungen und Nischen muss präzise und genau vorgegangen werden. Erst bei einer Abweichung von mehr als 10 % kann vom Mieter beanstandet werden. Dann kann der Mieter eine nachträgliche Mietminderung um den gleichen Prozentsatz verlangen. Der maximale Zeitraum, für den die Miete nachträglich gemindert werden kann, beträgt drei Jahre.
Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.