Katasteramt
Was macht die Vermessungbehörde?

Das Katasteramt, eine essenzielle Institution der öffentlichen Verwaltung, übernimmt eine Schlüsselfunktion in der präzisen Erfassung und Verwaltung von Grundstücksdaten. Kern seiner Aufgabe ist das Führen des Liegenschaftskatasters, welches detaillierte Informationen zu jedem Grundstück bereitstellt. Dazu zählen nicht nur Flächengrößen und Eigentumsverhältnisse, sondern auch die genauen Flurnummern und die geografische Verortung mittels Karten.

Was ist das Katasteramt?

Das Katasteramt oder auch Vermessungsamt ist für die Vermessung von Grundstücken und Flurstücken zuständig. Anhand der Daten erstellt es jegliche Arten, wie Lagepläne, Flurkarten und weitere kartographische Karten.

Beim Katasteramt handelt es sich um eine staatliche Behörde, daher wird es auch vereinzelt Katasterbehörde genannt. Es verfügt über das jeweilige örtliche Kataster, in dem die Grundstücke eines bestimmten Gebiets erfasst sind. Es enthält wichtige Informationen über die Grundstücke wie:

  • Lage
  • Größe
  • Eigentumsverhältnisse
  • und Nutzung

Um eine Flurkarte oder eine Liegenschaftskarte zu erstellen, werden die Grundstücke vermessen, anschließend in das Liegenschaftsbuch eingetragen, um schlussendlich in die Karte übernommen zu werden. Ist ein Grundstücke in die Flurkarte übernommen, ist es auf diese Weise offiziell erfasst.

Was bedeutet Kataster? Der Begriff "Kataster" bezeichnet ein öffentliches Register, in dem die Grundstücke innerhalb eines bestimmten Gebietes erfasst und beschrieben werden. Es wird bei verschiedenen administrativen und rechtlichen Prozessen hinzugezogen, wie z.B. der Erhebung von Grundsteuern oder der Durchführung von Grundstücksverkäufen.

Was ist das Liegenschaftskataster?

Das Liegenschaftskataster besteht aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte. In dem Liegenschaftsbuch sind alle relevanten Grundstücksdaten eingetragen, wie Flurnummer, Lage, Größe, Nutzungsart und Eigentumsverhältnisse. In der Liegenschaftskarte werden alle Daten aus dem Liegenschaftsbuch visuell dargestellt. Liegenschaftskarte wird auch als Synonym zur Parzellenkarte oder Flurkarte verwendet.

Um die Suche und Verarbeitung der Daten zu vereinfachen, wurden automatisierte Systeme ins Leben gerufen.

  • Das automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB),
  • die automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) und
  • das amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS).

Das ALKIS ist das aktuelle System, das die ALB und ALK in einem einheitlichen, digitalen Informationssystem zusammenführt. Dieses System dient als umfassende Datenbank und bietet eine integrierte Darstellung aller katasterrelevanten Informationen. ALKIS ist entwickelt worden, um die Effizienz und Zugänglichkeit der Daten zu verbessern und verwendet eine standardisierte Datenstruktur, die eine deutschlandweite Einheitlichkeit gewährleistet. Auf diese Weise können Daten online abgerufen werden.

Was sind die Aufgaben vom Katasteramt?

Neben der Vermessung von Grundstücken gehören hat das Katasteramt weitere zentrale Aufgaben:

  • Führung des Katasters: Dabei handelt es sich in erster Linie um die Aktualisierung der Katasterdaten
  • Bereitstellen von geographischen und Liegenschaftsbezogenen Informationen: Das Amt stellt vor allem Kartenmaterial zur Verfügung, z.B. für Bauvorhaben, Stadtplanung und Umweltplanung.
  • Durchführung von Grundstückstransaktionen: Bei Transaktionen stellt es genaue und rechtssichere Informationen zur Verfügung
  • Zusammenarbeit mit weiteren Behörden: Das Katasteramt arbeitet eng mit anderen Behörden zusammen, darunter das Grundbuchamt, um einen reibungslosen Informationsfluss und die Integrität von Grundstücksdaten zu gewährleisten.

Durch die genaue Vermessung der Grundstücke, bietet das Katasteramt Informationen, die wichtig für den Rechtsschutz von Eigentum sind. Ist Ihr Grundstück durch das Amt erfasst, kann dies nicht in Frage gestellt werden.

Wo finde ich das zuständige Katasteramt?

Um an Daten der Katasterämter zu gelangen, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie zu der zuständigen Behörde gehen und die jeweiligen Karten bzw. Daten anfordern. Oder Sie nutzen die Online-Variante und besuchen das jeweilige Online-Portal Ihrer zuständigen Behörde. Über das Online-Katasteramt des Bundeslandes gelangen Sie in der Regel zu der jeweiligen Kommune.

Welche Informationen erhalte ich beim Katasteramt?

Vom Katasteramt können Sie eine Vielzahl von Informationen über Grundstücke und Immobilien erhalten. Diese Informationen sind essentiell für verschiedene Zwecke wie Kauf, Verkauf, Bebauung oder einfach nur zur Einsichtnahme in die Grundstücksgrenzen und -nutzung.

  • Liegenschaftskarte/Flurkarte
  • Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch
  • Bodenrichtwerte
  • Historische Daten und Karten
  • Bebauungsplan
  • Lageplan

Es empfiehlt sich, die Behörde vorab zu kontaktieren, ob die gewünschten Daten zur Verfügung stehen. Einige Ämter fordern auch einen formellen Antrag.

Wer erhält die Informationen vom Katasteramt?

Einige Daten unterliegen dem Datenschutzgesetz, daher gibt es Einschränkungen bei der Anforderung einiger Daten. Es gibt es jedoch Daten bzw. Karten die jeder erhält:

  • Flurstücknachweise
  • Lageplan
  • Liegenschaftskarten

Bei Daten bezüglich der Eigentumsverhältnisse greift der Rechtsschutz der Datensicherheit. In diesem Fall müssen Sie nachweisen, dass Sie ein berechtigtes Interesse haben. Das Katasteramt bestimmt dann, ob Sie die Daten erhalten oder nicht.

Was fällt unter ein berechtigtes Interesse? Ein berechtigtes Interesse ist ein rechtlich anerkannter Grund, der es erlaubt, bestimmte Informationen zu erhalten. Beim Katasteramt könnte dies z.B. bei einem Immobilienverkauf der Fall sein. Personen, die ein Grundstück kaufen oder verkaufen möchten, haben ein berechtigtes Interesse, Informationen über dieses Grundstück zu erhalten, um den Kauf bzw. Verkauf rechtlich sicher zu gestalten.

Wie kann ich Unterlagen vom Katasteramt erhalten?

Um eine Flurkarte zu beantragen, müssen Sie in der Regel beim zuständigen Katasteramt oder Vermessungsamt vorgehen. Hier sind die Schritte, die Sie typischerweise unternehmen sollten:

  1. Zuständiges Amt ermitteln: Es kann erforderlich sein, den Zweck der Antragstellung zu erläutern, besonders wenn es um detaillierte oder personenbezogene Daten geht. Dies hilft dem Amt, die rechtliche Grundlage für die Bereitstellung der Informationen zu prüfen.
  2. Antragsformular ausfüllen: Viele Ämter bieten Antragsformulare zum Download auf ihren Webseiten an oder ermöglichen die Online-Beantragung. In dem Antragsformular müssen Sie Informationen wie die Gemarkung, die Flur- und Flurnummer sowie Ihre Kontaktdaten angeben.
  3. Zweck des Antrags angeben: Es kann erforderlich sein, den Zweck der Antragstellung zu erläutern, besonders wenn es um detaillierte oder personenbezogene Daten geht. Dies hilft dem Amt, die rechtliche Grundlage für die Bereitstellung der Informationen zu prüfen.
  4. Gebühren bezahlen: Die Bereitstellung einer Flurkarte ist in der Regel gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren kann je nach Bundesland und Umfang der Anfrage variieren. Informationen zu den Gebühren finden Sie oft auf der Webseite des zuständigen Amtes oder Sie können direkt beim Amt nachfragen.
  5. Identifikation und Legitimation: Für bestimmte Informationen kann eine Legitimation erforderlich sein, um Ihre Berechtigung zum Erhalt der Daten nachzuweisen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Sie detaillierte Informationen zu Eigentumsverhältnissen oder ähnlichem anfordern.
  6. Abwarten der Bearbeitung: Nach Einreichung des Antrags und der Bezahlung der Gebühren wird das Amt Ihren Antrag bearbeiten. Die Dauer der Bearbeitung kann variieren, Sie sollten jedoch eine Bestätigung des Eingangs Ihres Antrags erhalten.
  7. Erhalt der Flurkarte: Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie die Flurkarte in der von Ihnen gewünschten Form – entweder als digitales Dokument oder in Papierform.

Was kosten Unterlagen vom Katasteramt?

Für viele Dienstleistungen des Katasteramtes fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren kann je nach Art der Anfrage und dem Umfang der benötigten Daten variieren. Außerdem hat jedes Bundesland hat eine eigene Gebührenordnung für das Kataster- und Vermessungswesen

In der Regel gibt es jedoch keine Gebühren, die über 100€ hinausgehen. Sie lassen sich eher im unteren zweistelligen Bereich ansiedeln.

  • Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch: ca. zwischen 10 und 50€
  • Liegenschaftskarten: zwischen 15 und 70€
  • Bodenrichtwerte: 20 bis 30€
  • Bearbeitungsgebühr: Vor allem bei einer Expressbearbeitung fallen noch Bearbeitungsgebühren an.

Wenn Sie digitale Geodaten oder spezielle Auswertungen benötigen, können die Kosten höher ausfallen, typischerweise zwischen 50 und mehreren Hundert Euro, je nach Datenmenge und Verarbeitungsaufwand.

Worin unterscheiden sich Katasteramt und Grundbuchamt?

Das Katasteramt und das Grundbuchamt sind beides staatliche Behörden im Zusammenhang mit Grundstücken und Immobilien und Immobilien, haben jedoch unterschiedliche Funktionen und Zuständigkeiten

  • Katasteramt: Technische und physische Informationen über Grundstücke
  • Grundbuchamt: Rechtliche Informationen und Eigentumsverhältnisse zu Grundstücken

Das Grundbuchamt führt das Grundbuch, das die rechtlichen Verhältnisse der Grundstücke dokumentiert, während das Katasteramt die tatsächlichen physischen und geografischen Daten bereitstellt. Beide Ämter ergänzen einander, da die im Katasteramt erfassten Daten oft eine Grundlage für die Eintragungen im Grundbuch darstellen.

Katasteramt Grundbuchamt
Erstellung und Aktualisierung der Liegenschaftskarte Registrierung von Grundstückseigentümern
Erfassung und Dokumentation von Grundstücksvermessungen Eintragung von Grundpfandrechten wie Hypotheken und Grundschulden
Bereitstellung geografischer und liegenschaftsbezogener Informationen für öffentliche und private Zwecke Dokumentation von Rechten und Lasten, die auf dem Grundstück liegen
Unterstützung bei der Stadtplanung und bei Infrastrukturprojekten Gewährleistung der Rechtssicherheit im Immobilienverkehr

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