Beim Verkauf eines Hauses gibt es viele gesetzliche Anforderungen zu beachten. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Energieausweis, der Auskunft über die Energieeffizienz des Gebäudes gibt. Doch was passiert, wenn ein Haus ohne Energieausweis verkauft werden soll? Ist das erlaubt? Welche Konsequenzen drohen, und gibt es Ausnahmen? Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Fragen rund um den "Hausverkauf ohne Energieausweis" und klärt, welche rechtlichen und praktischen Aspekte Verkäufer beachten müssen.
Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Beim Immobilienverkauf oder Vermietung informiert er Käufer und Mieter über den Energiebedarf oder den Energieverbrauch einer Immobilie und dient als Orientierungshilfe bei der Kauf- oder Mietentscheidung.
Es gibt zwei verschiedene Energieausweistypen:
Beide Ausweise haben eine Gültigkeit von maximal zehn Jahren. Wenn Modernisierung oder energetisch wirksame Umbauten und Renovierungen durchgeführt werden, müssen sie allerdings angepasst werden.
Immobilientyp | Benötigter Energieausweis | Besonderheiten |
---|---|---|
Einfamilienhaus | Bedarfsausweis | Pflicht bei Baujahr vor 1978 oder unzureichenden Verbrauchsdaten |
Mehrfamilienhaus | Verbrauchsausweis | Alternativ Bedarfsausweis möglich |
|
| Gewerbeimmobilien | Verbrauchs- oder Bedarfsausweis | Je nach Nutzung und baulichen Gegebenheiten | | Denkmalgeschützte Gebäude | Kein Energieausweis nötig | Ausnahme wegen Denkmalschutz | | Kleingebäude (< 50 m² Nutzfläche) | Kein Energieausweis nötig | Ausnahme aufgrund der geringen Nutzfläche | | Ferienhäuser (Nutzung < 4 Monate) | Kein Energieausweis nötig | Voraussetzung: Keine durchgehende Beheizung |
Die Wahl des passenden Ausweistyps sollte im Zweifel mit einem zertifizierten Energieberater abgestimmt werden, um rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.
Grundsätzlich besteht bei Immobilienverkäufen eine Energieausweispflicht. Der Ausweis muss potenziellen Käufern spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Wird die Immobilie online oder in Printmedien beworben, müssen Angaben aus dem Energieausweis in der Anzeige erscheinen.
Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt. Gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind folgende Immobilien betroffen:
Auch bei privaten Verkäufen gilt grundsätzlich die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises. Allerdings wird diese Regel oft weniger strikt kontrolliert, was zu Unsicherheiten bei privaten Verkäufern führt.
Einige Immobilien sind von der Energieausweispflicht ausgenommen. Dies ist im § 79 GEG geregelt. Die wichtigsten Ausnahmen sind:
Besondere Regelungen bei einem alten Haus
Bei älteren Häusern, die vor dem Jahr 1978 gebaut wurden und nicht energetisch saniert wurden, wird in der Regel ein Bedarfsausweis benötigt. Hier gelten strengere Vorschriften, da die energetischen Daten oft nicht klar dokumentiert sind.
Immobilientyp | Energieausweis erforderlich? | Ausnahmegründe laut GEG |
---|---|---|
Einfamilienhaus | Ja | Keine Ausnahme |
Mehrfamilienhaus | Ja | Keine Ausnahme |
Gewerbeimmobilien | Ja | Keine Ausnahme |
Denkmalgeschützte Gebäude | Nein | Schutz der historischen Substanz |
Kleingebäude (< 50 m² Nutzfläche) | Nein | Untergeordnete Bedeutung |
Ferienhäuser | Nein | Nutzung < 4 Monate pro Jahr und keine durchgehende Heizung |
Provisorische Gebäude | Nein | Nutzung auf max. 2 Jahre beschränkt |
Die Erstellung kann einige Tage bis Wochen dauern, insbesondere bei alten Gebäuden, bei denen Unterlagen fehlen. Daher sollten Sie rechtzeitig mit der Beantragung beginnen. Ausgestellt werden die Energieausweise beispielsweise von Bauingenieuren, Architekten und diversen Handwerkern wie Heizungsinstallateuren oder Schornsteinfegern. Sie geben auch Auskunft, welchen Ausweistyp Eigentümer für ihre Immobilie brauchen. Außerdem stellen oft auch lokale Energieversorger Ausweise aus.
Die Kosten des Energieausweises variieren je nach Art
Die Kosten für einen Energieausweis lassen sich nicht auf den Mieter übertragen, sondern sind ausschließlich vom Eigentümer zu tragen.
Gemäß § 80 GEG muss der Energieausweis spätestens zur Besichtigung vorliegen. Bereits bei der Vermarktung der Immobilie, etwa in Online-Portalen oder Zeitungsanzeigen, sind einige Informationen aus dem Energieausweis, wie der Endenergiebedarf, die Energieeffizienzklasse und das Baujahr, zwingend anzugeben.
Wird der Energieausweis erst nach Abschluss des Kaufvertrages bereitgestellt, kann dies als Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben gewertet werden. Es ist daher ratsam, den Energieausweis vor Beginn der Vermarktung der Immobilie zu beantragen und potenziellen Käufern frühzeitig zur Verfügung zu stellen.
Ab 2021 treten wesentliche Änderungen rund um den Energieausweis in Kraft, die im Zuge der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingeführt wurden. die Anforderungen an die Berechnung der Energiekennwerte wurden angepasst. Der Energieausweis muss nun nicht nur den Primärenergiebedarf und den Endenergieverbrauch angeben, sondern auch weitere wichtige Daten wie die CO₂-Emissionen des Gebäudes. Das erhöht die Aussagekraft des Dokuments und unterstützt die Klimaziele der Bundesregierung. Auch für die Ausstellung des Energieausweises gelten strengere Vorschriften: Ab 2021 müssen Aussteller ihre fachliche Qualifikation deutlicher nachweisen, um die Qualität der Ausweise sicherzustellen.
Beim Verkauf oder bei der Vermietung muss der Energieausweis proaktiv vorgelegt werden, und die Angaben aus dem Dokument – insbesondere die Effizienzklasse – sind in Immobilienanzeigen zwingend zu veröffentlichen.
Bußgeld bei Hausverkauf ohne Energieausweis
Wer beim Verkauf keinen Energieausweis vorlegt, riskiert ein Bußgeld. Die Strafen können bis zu 10.000 Euro betragen, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden. Besonders problematisch wird es, wenn der Käufer später Ansprüche geltend macht.
Rechtliche Risiken
Ein fehlender Energieausweis kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Käufer könnten den Verkäufer wegen eines Verstoßes gegen die Informationspflicht belangen. Auch der Verkauf selbst könnte im schlimmsten Fall angefochten werden.
Notar und Energieausweis
Der Notar prüft beim Hausverkauf in der Regel nicht, ob ein Energieausweis vorliegt. Die Verantwortung liegt bei Verkäufer und Käufer. Dennoch kann der Notar auf die rechtlichen Verpflichtungen hinweisen und eine Einigung dokumentieren, falls der Energieausweis fehlt.
Ab dem 1. Mai 2015 können Verstöße gegen die Ausweispflichten richtig teuer werden. Sie gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Umwelt- und Mieterschützer kritisieren allerdings, dass Behörden die Einhaltung der Informationspflichten viel zu wenig kontrollieren.