Liegenschaftskarte, Flurkarte, Katasterkarte. Alle drei Begriffe bedeuten das Gleiche und tauchen insbesondere dann auf, wenn es um den Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien geht. Die Flurkarte stellt die Grundstücke und Gebäude eines Gebiets dar und spielt so eine entscheidende Rolle bei der Planung, dem Kauf und der Bewertung von Immobilien. In diesem Artikel beleuchten wir ihre Bedeutung, Verwendung, die damit verbundenen Kosten und wie sie sich von anderen Dokumenten wie dem amtlichen Lageplan unterscheiden. Wofür sie sonst benötigt wird und welche Kosten anfallen, erfahren Sie hier.
Eine Flurkarte, auch als Liegenschaftskarte oder Katasterkarte bezeichnet, ist eine maßstabsgetreue, grafische Darstellung aller Grundstücke eines bestimmten Gebiets. Sie zeigt die Lage, Form, Größe, Grenze und Nutzung der Grundstücke (Flurstücke) sowie vorhandene Gebäude. Zusätzlich enthält sie wichtige Informationen wie Flur- und Flurstücksnummern, Gemarkungs- und Gemeindegrenzen.
Der Maßstab der Flurkarten variiert je nach Region und liegt häufig zwischen 1:500 und 1:2.500. In Stadtgebieten wird oft ein Maßstab von 1:500 oder 1:1.000 verwendet, während in ländlichen Gebieten 1:2.500 üblich ist.
Mit der Digitalisierung wurden traditionelle analoge Flurkarten durch die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) ersetzt, die ausschließlich in digitaler Form archiviert wird. Sie liegen allerdings nach wie vor auch noch in analoger Form vor. Daher können die Flurkarten beim zuständigen Vermessungs- oder Katasterämtern Ihres Bundeslandes beantragt werden. Diese Ämter führen das Liegenschaftskataster und stellen Auszüge daraus bereit.
Beantragungsmöglichkeiten:
Bundesland | Vermessung- oder Katasteramt |
---|---|
Baden-Württemberg | lgl-bw.de |
Bayern | vermessung.bayern.de |
Berlin | fbinter.stadt-berlin.de |
Brandenburg | geobasis-bb.de |
Bremen | geo.bremen.de |
Hamburg | geoinfo.hamburg.de |
Hessen | hvbg.hessen.de |
Mecklenburg-Vorpommern | laiv-mv.de |
Niedersachsen | lgln.niedersachsen.de |
Nordrhein-Westfalen | geobasis.nrw.de |
Rheinland-Pfalz | vermkv.rlp.de |
Saarland | lvgl.saarland.de |
Sachsen | geosn.sachsen.de |
Sachsen-Anhalt | lvermgeo.sachsen-anhalt.de |
Schleswig-Holstein | lvermgeo.schleswig-holstein.de |
Thüringen | tlbg.thueringen.de |
Ein Auszug aus der Flurkarte, auch Liegenschaftskarte genannt, kann grundsätzlich von jeder interessierten Person beantragt werden. Für allgemeine Informationen zu Grundstücken ist kein Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich.
Enthält der gewünschte Auszug jedoch personenbezogene Daten, wie Eigentümerangaben, ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. In solchen Fällen können beispielsweise Kaufinteressenten eine Vollmacht des aktuellen Eigentümers vorlegen, um die erforderlichen Informationen zu erhalten.
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kostenlose GrundstücksbewertungEine Flurkarte, auch Liegenschaftskarte genannt, ist ein wesentliches Dokument im Immobilien- und Bauwesen. Sie wird für verschiedene Zwecke benötigt:
Weiterhin fungiert sie als amtliche Kartenvorlage für Einträge im Grundbuch, welche neben den Eigentumsverhältnissen auch mögliche Rechte und Lasten, die auf dem Grundstück liegen, erfassen.
Eine Flurkarte, auch als Liegenschaftskarte oder Katasterkarte bezeichnet, ist eine maßstabsgetreue, amtliche Darstellung aller Grundstücke und Gebäude eines bestimmten Gebiets. Sie dient als grafischer Nachweis von Lage, Form und Nutzung der Flurstücke sowie der darauf befindlichen Gebäude.
Zwei Beispiele von Flurkarten
Inhalte einer Flurkarte:
Die Flurstücksnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung, die jedem Flurstück innerhalb einer Gemarkung zugewiesen wird. Sie ermöglicht die präzise Identifikation und Abgrenzung von Grundstücken.
In der Regel setzt sich die Flurstücksnummer aus folgenden Komponenten zusammen:
Beispielsweise könnte eine Flurstücksnummer wie folgt aufgebaut sein:
In diesem Beispiel bezeichnet "345/2" das spezifische Flurstück innerhalb der Flur 12 der Gemarkung Musterhausen.
Unterschied zwischen Flurkarte und amtlichen Lageplan Ein amtlicher Lageplan wird individuell für ein spezifisches Baugrundstück von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt. Er basiert auf einer aktuellen Vermessung vor Ort und enthält detaillierte Informationen, die über den Inhalt der Flurkarte hinausgehen. Er umfasst:
Für einen Bauantrag benötigen Sie aber beides: Einen Amtlichen Lageplan und eine aktuelle Flurkarte.
Unterschied zwischen Flurkarte und Liegenschaftsplan Der Begriff "Liegenschaftsplan" wird häufig synonym zur Flurkarte verwendet. Das heißt, es gibt keinen wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Begriffen.
Die Kosten für einen Auszug aus der Flurkarte, auch Liegenschaftskarte genannt, variieren je nach Bundesland, zuständiger Behörde, Format und Art des Auszugs. In der Regel bewegen sich die Gebühren zwischen 15 und 60 Euro. Beispielhafte Gebührenstrukturen:
Berlin:
Bremen:
Thüringen:
Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Gebühren für Beglaubigungen oder Mehrfachausfertigungen anfallen können. Zudem bieten einige Bundesländer die Möglichkeit, Flurkarten online einzusehen oder herunterzuladen, was in bestimmten Fällen kostengünstiger oder sogar kostenlos sein kann.
Da sich Grundstücksgrenzen, Bebauungen oder Nutzungsarten im Laufe der Zeit ändern können, ist eine Flurkarte grundsätzlich nur für den Zeitpunkt ihrer Ausstellung aktuell. Theoretisch verliert sie daher mit jeder Veränderung an Gültigkeit.
In der Praxis akzeptieren jedoch viele Institutionen, wie beispielsweise Banken, Flurkarten, die nicht älter als sechs Wochen sind. Daher empfiehlt es sich, bei Bedarf stets eine aktuelle Flurkarte zu beantragen, um sicherzustellen, dass alle Informationen dem neuesten Stand entsprechen.
Die Flurkarte ist ein zentrales Element im deutschen Immobiliensektor, das detaillierte Informationen über Grundstücke wie Lage, Größe und Grenzen liefert. Sie ist unerlässlich für den Grundstückskauf, die Bauplanung und die Immobilienbewertung, da sie hilft, Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden. Die Kosten für eine Flurkarte variieren je nach Bundesland und Umfang der Informationen, wobei die Beantragung heutzutage auch online möglich ist. Im Vergleich zu anderen Dokumenten wie der Katasterkarte oder dem amtlichen Lageplan bietet die Flurkarte spezifische Informationen, die für verschiedene Aspekte der Immobilienbranche entscheidend sind.
Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.