Die Flurkarte
Unverzichtbares Werkzeug im Immobilienbereich

Liegenschaftskarte, Flurkarte, Katasterkarte. Alle drei Begriffe bedeuten das Gleiche und tauchen insbesondere dann auf, wenn es um den Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien geht. Die Flurkarte stellt die Grundstücke und Gebäude eines Gebiets dar und spielt so eine entscheidende Rolle bei der Planung, dem Kauf und der Bewertung von Immobilien. In diesem Artikel beleuchten wir ihre Bedeutung, Verwendung, die damit verbundenen Kosten und wie sie sich von anderen Dokumenten wie dem amtlichen Lageplan unterscheiden. Wofür sie sonst benötigt wird und welche Kosten anfallen, erfahren Sie hier.

Was ist eine Flurkarte?

Eine Flurkarte, auch als Liegenschaftskarte oder Katasterkarte bezeichnet, ist eine maßstabsgetreue, grafische Darstellung aller Grundstücke eines bestimmten Gebiets. Sie zeigt die Lage, Form, Größe, Grenze und Nutzung der Grundstücke (Flurstücke) sowie vorhandene Gebäude. Zusätzlich enthält sie wichtige Informationen wie Flur- und Flurstücksnummern, Gemarkungs- und Gemeindegrenzen.

Der Maßstab der Flurkarten variiert je nach Region und liegt häufig zwischen 1:500 und 1:2.500. In Stadtgebieten wird oft ein Maßstab von 1:500 oder 1:1.000 verwendet, während in ländlichen Gebieten 1:2.500 üblich ist.

Wo kann eine Flurkarte beantragt werden?

Mit der Digitalisierung wurden traditionelle analoge Flurkarten durch die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) ersetzt, die ausschließlich in digitaler Form archiviert wird. Sie liegen allerdings nach wie vor auch noch in analoger Form vor. Daher können die Flurkarten beim zuständigen Vermessungs- oder Katasterämtern Ihres Bundeslandes beantragt werden. Diese Ämter führen das Liegenschaftskataster und stellen Auszüge daraus bereit.

Beantragungsmöglichkeiten:

  • Online: Viele Bundesländer bieten Online-Portale an, über die Sie Flurkarten digital beantragen und herunterladen können.
  • Persönlich oder schriftlich: Sie können die Flurkarte auch direkt bei den zuständigen Ämtern beantragen, entweder durch persönlichen Besuch oder schriftlich per Post oder E-Mail. Die Kontaktdaten der jeweiligen Vermessungs- oder Katasterämter finden Sie auf den Webseiten Ihres Bundeslandes.
Bundesland Vermessung- oder Katasteramt
Baden-Württemberg lgl-bw.de
Bayern vermessung.bayern.de
Berlin fbinter.stadt-berlin.de
Brandenburg geobasis-bb.de
Bremen geo.bremen.de
Hamburg geoinfo.hamburg.de
Hessen hvbg.hessen.de
Mecklenburg-Vorpommern laiv-mv.de
Niedersachsen lgln.niedersachsen.de
Nordrhein-Westfalen geobasis.nrw.de
Rheinland-Pfalz vermkv.rlp.de
Saarland lvgl.saarland.de
Sachsen geosn.sachsen.de
Sachsen-Anhalt lvermgeo.sachsen-anhalt.de
Schleswig-Holstein lvermgeo.schleswig-holstein.de
Thüringen tlbg.thueringen.de

Wer darf die Flurkarte beantragen?

Ein Auszug aus der Flurkarte, auch Liegenschaftskarte genannt, kann grundsätzlich von jeder interessierten Person beantragt werden. Für allgemeine Informationen zu Grundstücken ist kein Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich.

Enthält der gewünschte Auszug jedoch personenbezogene Daten, wie Eigentümerangaben, ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. In solchen Fällen können beispielsweise Kaufinteressenten eine Vollmacht des aktuellen Eigentümers vorlegen, um die erforderlichen Informationen zu erhalten.

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Wofür wird eine Flurkarte benötigt?

Eine Flurkarte, auch Liegenschaftskarte genannt, ist ein wesentliches Dokument im Immobilien- und Bauwesen. Sie wird für verschiedene Zwecke benötigt:

  • Grundstückskauf und -verkauf: Die Flurkarte stellt die exakten Grenzen und Abmessungen eines Grundstücks dar, was für Käufer und Verkäufer entscheidend ist, um genaue Informationen über die Eigenschaften des Grundstücks zu erhalten. Dies ist besonders wichtig, um spätere Streitigkeiten über Grundstücksgrenzen zu vermeiden.
  • Bauvorhaben: Bei der Planung und Genehmigung von Bauprojekten dient die Flurkarte als Grundlage für Bauanträge und hilft Architekten sowie Ingenieuren, die genaue Lage und Größe des Baugrundstücks zu bestimmen.
  • Finanzierung: Banken und Kreditinstitute verlangen häufig eine Flurkarte, um die genaue Lage und Größe des Grundstücks zu bewerten, bevor sie eine Finanzierung gewähren.
  • Erbschaftsangelegenheiten: Bei der Regelung von Erbschaften kann die Flurkarte herangezogen werden, um den genauen Zuschnitt und die Größe von Grundstücken zu ermitteln.

Weiterhin fungiert sie als amtliche Kartenvorlage für Einträge im Grundbuch, welche neben den Eigentumsverhältnissen auch mögliche Rechte und Lasten, die auf dem Grundstück liegen, erfassen.

Wie sieht eine Flurkarte aus?

Eine Flurkarte, auch als Liegenschaftskarte oder Katasterkarte bezeichnet, ist eine maßstabsgetreue, amtliche Darstellung aller Grundstücke und Gebäude eines bestimmten Gebiets. Sie dient als grafischer Nachweis von Lage, Form und Nutzung der Flurstücke sowie der darauf befindlichen Gebäude.

Zwei Beispiele von Flurkarten

Inhalte einer Flurkarte:

  • Flurstücke: Jedes Grundstück wird als Flurstück dargestellt und ist mit einer eindeutigen Flurstücksnummer versehen.
  • Gebäude: Die Umrisse bestehender Gebäude werden eingezeichnet.
  • Flurstücksnummern: Eindeutige Identifikationsnummern für jedes einzelne Flurstück.
  • Grundstücksgrößen: Angaben über die Fläche der Grundstücke, meist in Quadratmetern.
  • Wegerechte und Servituten: Eingetragene Rechte Dritter an einem Grundstück, wie Wegerechte oder Leitungsrechte.
  • Bezeichnung der Fluren: Namen oder Bezeichnungen der einzelnen Fluren (landwirtschaftlich genutzte Flächen)
  • Flur- und Gemarkungsgrenzen: Die Abgrenzungen von Fluren und Gemarkungen sind ersichtlich.​
  • Topografische Elemente: Je nach Maßstab können auch Straßen, Wege, Gewässer und andere topografische Merkmale dargestellt sein.
  • Höhenangaben: Bei detaillierten Flurkarten können Höhenlinien oder spezifische Höhenangaben enthalten sein.

Die Flurstücksnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung, die jedem Flurstück innerhalb einer Gemarkung zugewiesen wird. Sie ermöglicht die präzise Identifikation und Abgrenzung von Grundstücken.

In der Regel setzt sich die Flurstücksnummer aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Gemarkungsname: Bezeichnung des Gebiets, in dem das Flurstück liegt.
  • Flurnummer: Nummer der Flur innerhalb der Gemarkung.
  • Flurstücksnummer: Fortlaufende Nummer des Flurstücks innerhalb der Flur.

Beispielsweise könnte eine Flurstücksnummer wie folgt aufgebaut sein:

  • Gemarkung: Musterhausen​
  • Flur: 12
  • Flurstück: 345/2

In diesem Beispiel bezeichnet "345/2" das spezifische Flurstück innerhalb der Flur 12 der Gemarkung Musterhausen.

Unterschied zwischen Flurkarte, Liegenschaftsplan, Lageplan und Bebauungsplan

Unterschied zwischen Flurkarte und amtlichen Lageplan Ein amtlicher Lageplan wird individuell für ein spezifisches Baugrundstück von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt. Er basiert auf einer aktuellen Vermessung vor Ort und enthält detaillierte Informationen, die über den Inhalt der Flurkarte hinausgehen. Er umfasst:

  • Eigentümer- und Grundbuchangaben,
  • Geländehöhen,
  • vorhandene Bebauung einschließlich der First- und Traufhöhen,
  • Bäume,
  • befestigte Flächen,
  • Festsetzungen des Bebauungsplans und vieles andere mehr.

Für einen Bauantrag benötigen Sie aber beides: Einen Amtlichen Lageplan und eine aktuelle Flurkarte.

Unterschied zwischen Flurkarte und Liegenschaftsplan Der Begriff "Liegenschaftsplan" wird häufig synonym zur Flurkarte verwendet. Das heißt, es gibt keinen wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Begriffen.

Was kostet eine Flurkarte

Die Kosten für einen Auszug aus der Flurkarte, auch Liegenschaftskarte genannt, variieren je nach Bundesland, zuständiger Behörde, Format und Art des Auszugs. In der Regel bewegen sich die Gebühren zwischen 15 und 60 Euro. Beispielhafte Gebührenstrukturen:

Berlin:

  • DIN A4: 12,80 Euro
  • DIN A3: 16,00 Euro
  • DIN A2: 22,50 Euro

Bremen:

  • Bis Format DIN A3: 25,00 Euro​
  • Größer DIN A3 bis einschließlich DIN A0: 60,00 Euro

Thüringen:

  • Bis einschließlich DIN A3: 20,00 Euro zzgl. USt.
  • Größer DIN A3 bis einschließlich DIN A0: 40,00 Euro zzgl. USt.

Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Gebühren für Beglaubigungen oder Mehrfachausfertigungen anfallen können. Zudem bieten einige Bundesländer die Möglichkeit, Flurkarten online einzusehen oder herunterzuladen, was in bestimmten Fällen kostengünstiger oder sogar kostenlos sein kann. ​

Wie lange ist eine Flurkarte gültig?

Da sich Grundstücksgrenzen, Bebauungen oder Nutzungsarten im Laufe der Zeit ändern können, ist eine Flurkarte grundsätzlich nur für den Zeitpunkt ihrer Ausstellung aktuell. Theoretisch verliert sie daher mit jeder Veränderung an Gültigkeit.

In der Praxis akzeptieren jedoch viele Institutionen, wie beispielsweise Banken, Flurkarten, die nicht älter als sechs Wochen sind. Daher empfiehlt es sich, bei Bedarf stets eine aktuelle Flurkarte zu beantragen, um sicherzustellen, dass alle Informationen dem neuesten Stand entsprechen.

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Wir fassen für Sie zusammen

Die Flurkarte ist ein zentrales Element im deutschen Immobiliensektor, das detaillierte Informationen über Grundstücke wie Lage, Größe und Grenzen liefert. Sie ist unerlässlich für den Grundstückskauf, die Bauplanung und die Immobilienbewertung, da sie hilft, Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden. Die Kosten für eine Flurkarte variieren je nach Bundesland und Umfang der Informationen, wobei die Beantragung heutzutage auch online möglich ist. Im Vergleich zu anderen Dokumenten wie der Katasterkarte oder dem amtlichen Lageplan bietet die Flurkarte spezifische Informationen, die für verschiedene Aspekte der Immobilienbranche entscheidend sind.

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

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