Welche Steuern als Käufer, Verkäufer oder Eigentümer einer Immobilie anfallen ist häufig nicht ganz eindeutig. Es gibt verschiedene Steuerarten, die je nach Nutzung anfallen. Ebenso wichtig ist zu wissen, welche Einnahmen oder Ausgaben in der Steuererklärung angegeben werden müssen. In folgendem Artikel finden Sie einen Überblick über mögliche Steuern, die beim Immobilienkauf oder Immobilienverkauf anfallen.
Für Selbstnutzer und Vermieter gehört die Grunderwerbsteuer zu den unumgänglichen Anschaffungskosten beim Immobilienkauf. Diese einmalige Immobiliensteuer wird beim Kauf eines unbebauten oder bebauten Grundstücks fällig.
Grundsätzlich sind sowohl Käufer als auch Verkäufer beim Immobilienverkauf Steuerschuldner. In den meisten Fällen wird die Zahlungspflicht im notariellen Kaufvertrag aber auf den Käufer umgelegt. Wurde die fällige Grunderwerbsteuer gezahlt, erhält der Käufer vom zuständigen Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese benötigt der Käufer, um seine neuerworbene Immobilie im Grundbuch eintragen zu lassen und so als rechtmäßiger Eigentümer zu gelten.
Für eine genaue Berechnung der Grunderwerbssteuer benötigen Sie den Wert der zu veräußernden Immobilie. Die Makler von HAUSGOLD bieten Ihnen eine kostenlose Immobilienbewertung und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Eine weitere Immobiliensteuer ist die sogenannte Grundsteuer. In Deutschland wird diese jährlich auf Immobilien erhoben. Die Grundsteuer wird von den Kommunen festgelegt und ist daher deutschlandweit unterschiedlich hoch. Dies geschieht über den Hebesatz.
Die Höhe des Hebesatzes richtet sich nach dem Wert des Grundstücks und der Art der Bebauung. Aber auch Faktoren wie Lage und Größe der Immobilie wirken sich auf den Hebesatz aus.
Definition Hebesatz: Der Hebesatz ist eine Instrument zur Berechnung der Grund- oder Gewerbesteuer. Es handelt sich dabei um einen festgelegten Prozentsatz, der jährlich von den Kommunen und Gemeinden individuell neu bestimmt wird. Da jede Kommune ihren eigenen Hebesatz definieren kann, ist die Grundsteuer häufig sehr unterschiedlich.
Wird die Immobilie nicht vom Eigentümer selbst genutzt, sondern ist sie vermietet, wird die Grundsteuer in der Regel auf den Mieter umgelegt. Im Falle eines unverschuldeten Mietausfalls in großer Höhe können Sie als Vermieter bei der zuständigen Kommune einen Grundsteuererlass beantragen. Wie auch bei der Grunderwerbssteuer, wurden die Grundsteuerabgaben in den letzten Jahren kontinuierlich in die Höhe getrieben. Im internationalen Vergleich nimmt Deutschland inzwischen eine Spitzenposition bei der Immobiliensteuer ein.
Im Allgemeinen sind Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig. Die Spekulationssteuer kann für den Immobilieneigentümer fällig werden, wenn dieser seine private Immobilie verkauft.
Die Höhe der Steuer hängt dabei von der Höhe des Wertzuwachses und vom Einkommenssteuersatz des Immobilienverkäufers ab. Aber nicht immer muss die Spekulationssteuer gezahlt werden: Liegt beispielsweise zwischen der Anschaffung und dem Verkauf der Immobilie ein Zeitraum von mehr als zehn Jahren, ist die Spekulationsfrist abgelaufen und der Verkauf somit steuerfrei. Auch wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren vom Immobilieneigentümer selbst bewohnt wurde, muss der Veräußerungsgewinn aus dem Immobilienverkauf nicht als Einkommen versteuert werden.
Erben Sie eine Immobilie, fällt üblicherweise in Deutschland seit 1906 die sogenannte Erbschaftssteuer an. Jedem Erbe steht dabei ein Freibetrag zu, der von der Erbschaft abgezogen werden kann. Für dessen Höhe ist der Verwandtschaftsgrad bedeutend:
Verwandtschaftsgrad | Höhe des Freibetrages |
---|---|
Ehepartner | 500.000 Euro |
(Stief-) Kinder | 400.000 Euro |
Enkel | 200.000 Euro |
(Groß-) Eltern | 100.000 Euro |
alle anderen Erben | 20.000 Euro |
Die Höhe dieser Immobiliensteuer hängt vom aktuellen Marktwert der Immobilie ab. Dieser spiegelt den Preis wider, der bei einem sofortigen Verkauf erzielt werden könnte.
Je nachdem, ob die Immobilie vermietet ist oder nicht, werden zur Ermittlung der fälligen Steuerabgabe entweder 90 oder 100 Prozent des aktuellen Marktwerts herangezogen. Da eine Fehleinschätzung bei der Immobilienbewertung verheerende Auswirkungen auf die Steuerhöhe haben können, ist es wichtig, einem fachkundigen Experten die Wertermittlung Ihrer Immobilie anzuvertrauen.
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Es gibt einige Immobilien, die bei Immobiliengeschäften anfallen können. Zu den häufigsten sowie bekanntesten Steuern gehören dabei die Grunderwerbssteuer, die Grundsteuer, die Spekulationssteuer sowie die Erbschaftssteuer. Informieren Sie sich gerne genauer über die einzenlen Steuerarten durch das Anklicken der Verlinkungen.
Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.