Der Mieter zahlt seit drei Monaten keine Miete mehr, es gibt Streit mit dem Nachbarn oder Differenzen mit anderen Eigentümern. Als Vermieter hat man mit vielen verschiedenen Akteuren zu tun. Oftmals können alle Interessen nicht immer gleichmäßig bedient werden. Daher gilt gerade das Immobilien- und Mietrecht als besonders streitträchtig. Nicht selten enden Konflikte vor Gericht. Hier kommen hohe Summen für die Bezahlung von Anwalts- und Gerichtskosten auf die verschiedenen Seiten zu. Die Gründe für einen Vermieterrechtsschutz sind vielfältig. Die Angebote der Versicherungsanbieter unterscheiden sich aber hinsichtlich Leistungen, Beiträgen und Selbstbeteiligungen häufig sehr. Bevor man einen Vermieterrechtsschutz abschließt, sollte man als Vermieter deshalb unbedingt einen Versicherungsvergleich durchführen. Lesen Sie hier, welche Faktoren Sie als Eigentümer oder Vermieter beachten müssen, um den optimalen Rechtsschutz zu finden.
Eine Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher, also freiwilliger Versicherungsvertrag. Gegen eine sogenannte Prämienzahlung (Versicherungsgebühr) verpflichten Sie einen Versicherer Ihrer Wahl Ihre Interessen im Falle eines Streits vor Gericht zu verteidigen. Dabei handelt es sich keinesfalls nur um die Begleichung der Gerichts- oder Anwaltskosten.
Eine Rechtsschutzversicherung leistet auch bei:
Grundsätzlich tritt eine Rechtsschutzversicherung also in Kraft, um Ihnen in finanzieller Hinsicht den Rücken freizuhalten.
Bestimmte Rechtsbereiche sind in Bezug auf Immobilien grundsätzlich aus den meisten Versicherungspolicen ausgeschlossen.
In der Regel gehören dazu die Gebiete:
Letzteres ergibt sich aus dem Familien- insbesondere Erbrecht. Einige Versicherer übernehmen aber die Kosten der ersten Rechtsberatung. Ebenfalls nicht gezahlt werden Rechtsstreitigkeiten während der Warte- oder Karenzzeit. Hierunter ist der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und dem Beginn des tatsächlichen Versicherungsschutzes zu verstehen. Sie beträgt üblicherweise drei Monate. Durch die Karenzzeit wird verhindert, dass ein Rechtsschutz erst kurz vor einer bald eintretenden rechtlichen Auseinandersetzung abgeschlossen wird. Nur in einigen Ausnahmefällen entfällt die Karenzzeit. Solche besonderen Regelungen treten beispielsweise bei einem Unfall in Kraft. Des Weiteren entfällt die Karenzzeit ebenfalls bei einem Wechsel von der einen Versicherung zur anderen.
Außerdem prüft der Versicherer die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung – erscheinen sie ihm als zu gering, kann er die Kostenübernahme ablehnen. Der Rechtsschutz kann schließlich auch verweigert werden, wenn dem Versicherten schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird.
Daher sollten Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss die Vertragsbedingungen genau durchlesen. So kann man als Vermieter wissen, welche Leistungen in der Police enthalten sind und wird nicht durch etwaige Leistungsausschlüsse überrascht.
Standardmäßig aufgeführte Listenpreise gibt es bei Abschluss einer Versicherungspolice nicht. Die Kosten der Versicherung hängen nämlich von vielen Faktoren ab. Die Anbieter achten bei der Berechnung der Police nämlich auf die Anzahl der Mieteinheiten, die Miethöhe sowie dem Alter und beruflichen Status des Vermieters. Daher gilt: Je höher die Anzahl und Qualität der Wohneinheiten, desto teurer der Rechtsschutz.
Interessant: Durch eine Selbstbeteiligung können die Versicherungsbeiträge schon deutlich gesenkt werden. Eine Selbstbeteiligung ist oft bei Bagatellschäden sinnvoll, da damit die überproportional hohen Verwaltungskosten der Versicherung wegfallen. Folglich sollten nur Prozesse um sehr große Summen versichert werden.
Tipp für Versicherungsnehmer: Bei einer Selbstbeteiligung von 500 Euro werden viele Versicherungspolicen schon spürbar günstiger angeboten.
Die folgenden zwei Beispiele sollen die ungefähren Kosten einer Versicherungspolice veranschaulichen.
Ein Eigentümer vermietet eine Mieteinheit mit einer Deckungssumme von 300.000 Euro und Erträgen von 12.000 Euro pro Jahr. Der etwa 50-jährige Vermieter ist selbstständig und möchte sich gerne mit einem Jahresselbstbehalt von 150 Euro einbringen. Je nach Anbieter kommen Versicherungskosten von circa 140 bis 220 Euro im Jahr auf den Selbstständigen zu. Bei einer Jahresselbstbeteiligung von 500 Euro jedoch sinken die Beiträge um etwa 40 Euro im Jahr.
Ein Vermieter verfügt über fünf Wohneinheiten, die er für insgesamt 50.000 Euro pro Jahr vermietet. Der Vermieter möchte sich mit 150 Euro selbst in die Versicherung einbringen. In diesem Fall würde der Vermieterrechtsschutz zwischen 860 und 2.400 Euro pro Jahr liegen.
Ob sich die Police für den Vermieter rechnet, hängt also tatsächlich von vielen Einflussfaktoren ab. Außerdem sollte sich der Vermieter mit seinen Mietern auseinandersetzten und sich fragen, wie wahrscheinlich ein Rechtsstreit mit den unterschiedlichen Parteien sein könnte.
Sie sind bereits Inhaber einer Vermieterrechtsschutzversicherung und möchten diese gerne kündigen? Die Kündigung eines Vermieterrechtsschutzes ist ordentlich oder außerordentlich möglich. Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen bestimmte Voraussetzungen beachtet und eingehalten werden. Generell kann eine Kündigung des Rechtsschutzes immer dann sinnvoll sein, wenn ein Anbieter günstigere Konditionen anbietet. Manchmal soll auch einfach nur das Leistungspaket erweitert werden. Dann kann es sein, dass Ihre bisherige Versicherung die erweiterten Leistungen gar nicht erst anbietet. In solchen Fällen ist nur eine ordentliche Kündigung möglich. Sie erfolgt üblicherweise mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Vertragsjahres.
Eine außerordentliche Kündigung erfolgt dann, wenn für den Versicherten durch ein besonderes Ereignis ein gesondertes Kündigungsrecht hervorgeht.
Ein solches spezielles Kündigungsrecht haben Sie zum Beispiel:
Bringen Sie vor einem geplanten Wechsel unbedingt in Erfahrung, ob ein reibungsloser Wechsel möglich ist. Manche Versicherungsagenturen erheben nämlich auch bei einem Wechsel eine Karenzzeit. Der bereits bestehende Versicherungsschutz wird hier nicht weiter beachtet. Stellen Sie sicher, dass bei einem Wechsel keine Karenzzeit gestellt wird. Nur so erhalten Sie einen durchgehenden lückenlosen Versicherungsschutz.
Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.