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Das Sonderkündigungsrecht bei einer Wohnung bezieht sich auf die Möglichkeit, den Mietvertrag unter besonderen Umständen vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist zu beenden. Normalerweise haben Mieter und Vermieter eine gesetzliche Kündigungsfrist (z. B. drei Monate für Mieter). Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt es dem Mieter oder Vermieter jedoch, unter bestimmten Voraussetzungen schneller zu kündigen. Welche Rechte es gibt, werden Sie hier erfahren.
Das Sonderkündigungsrecht für Mietverträge einer Wohnung ermöglicht es Mietern und Vermietern, ihren Mietvertrag vorzeitig und außerordentlich zu kündigen. Dafür müssen besondere Umstände vorliegen. Bei einer ordentlichen Kündigung müssen vorgeschriebene Fristen eingehalten werden. Bei einem Sonderkündigungsrecht liegen Ausnahmesituationen vor, die eine sofortige Kündigung des Mietvertrags rechtfertigen. Typische Gründe für das Sonderkündigungsrecht können eine
Die Kündigung muss in der Regel fristgerecht, aber unter verkürzten Bedingungen erfolgen, sobald die entsprechenden Gründe gegeben sind.
Damit der Mieter von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann, ist besonders wichtig, dass eine Situation vorliegt, die bei Vertragsabschluss unvorhersehbar und untypisch war. Dies sind unter anderem die folgenden Gründe:
Die genannten Gründe werden wir im folgenden Abschnitt näher erläutern. Außerdem gilt:
Wenn der Vermieter eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach §558 (Mieterhöhung bis zur Ortsüblichen Vergleichsmiete), oder nach §559 BGB (Mieterhöhung nach Modernisierungsarbeiten) ankündigt, hat der Mieter das Recht, bis zum Ende des übernächsten Monats außerordentlich zu kündigen. Das bedeutet, dass die Kündigungsfrist zwei Monate beträgt. Dieses Recht ist im §561 BGB (Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung) verankert.
Wenn der Mieter von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, tritt die Mieterhöhung nicht in Kraft. Der Mieter zahlt also bis zum Ende des Mietverhältnisses die alte Miete. Beispiel: Wenn der Mieter im Mai eine Mieterhöhung erhält, hat er bis zum Ende des Juni Zeit, die Kündigung einzureichen. Die Kündigung wird dann Ende August wirksam.
Das Sonderkündigungsrecht stellt sicher, dass Mieter nicht gezwungen sind, einer Mieterhöhung zuzustimmen, sondern stattdessen die Möglichkeit haben, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden, falls die neue Miete für sie untragbar ist.
Wenn der Mieter stirbt, treten besondere Regelungen nach dem Mietrecht in Kraft:
Durch diese Regelungen wird gewährleistet, dass der Mietvertrag entweder ordnungsgemäß fortgeführt oder aufgelöst werden kann, ohne dass der Vermieter oder die Erben benachteiligt werden.
Wenn die Wohnung aufgrund von erheblichen Mängeln unbewohnbar ist und der Vermieter trotz Aufforderung keine Abhilfe schafft, kann der Mieter das Mietverhältnis fristlos kündigen (§ 543 BGB). Es müssen gravierende Mängel vorliegen, die die Gesundheit des Mieters gefährden oder die Nutzung der Wohnung erheblich einschränken. Beispiele dafür sind:
In der Regel muss der Mieter dem Vermieter zunächst eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen. Falls der Vermieter innerhalb dieser Frist keine Abhilfe schafft, kann der Mieter fristlos kündigen.
Auch eine feuchte Wohnung kann ein gravierender Mangel sein, vor allem, wenn Schimmel dadurch entsteht. Wenn die Feuchtigkeit nicht durch unsachgemäßes Lüften oder Verhalten des Mieters entsteht, sondern bauliche Mängel oder Undichtigkeiten im Gebäude die Ursache sind, kann der Mieter fristlos kündigen.
Auch ein Ungezieferbefall kann als erheblicher Mangel angesehen werden, der die Mietwohnung unbewohnbar oder unzumutbar macht. Besonders bei einem Befall durch Kakerlaken, Ratten oder andere gesundheitsschädliche Tiere.
Der Befall muss umfangreich sein und die Gesundheit oder das Wohlbefinden des Mieters beeinträchtigen. Ein vereinzeltes Auftreten von Insekten reicht oft nicht aus, aber ein anhaltender oder wiederkehrender Befall schon.
Urteil: Das AG Hamburg entschied in einem Fall (Landgericht Freiburg, Urteil vom 30.05.1985 - 3 S 1/85 -), dass ein erheblicher Kakerlakenbefall ein Recht zur fristlosen Kündigung begründen kann, wenn der Vermieter keine ausreichenden Maßnahmen zur Beseitigung ergreift.
Bei angekündigten Modernisierungen, die eine erhebliche Belastung für den Mieter darstellen (z. B. bauliche Veränderungen, die zu einer langfristigen Lärmbelästigung oder einem stark eingeschränkten Wohnkomfort führen, kann der Mieter nach § 555e BGB sein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Auch hier beträgt die Frist in der Regel zwei Monate.
Der Vermieter muss die geplanten Modernisierungsmaßnahmen mindestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten schriftlich ankündigen (§ 555c BGB). Die Kündigung des Mieters muss dann innerhalb eines Monats nach der Ankündigung der Modernisierung erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Monate, das bedeutet, dass der Mieter spätestens zum Ende des zweiten Monats nach Zugang der Ankündigung ausziehen kann.
Zieht der Mieter dauerhaft ins Pflegeheim, gilt das Sonderkündigungsrecht. Dieser Fall wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zwar nicht explizit geregelt, jedoch wird er in der Rechtsprechung als "wichtiger Grund" anerkannt, der eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags rechtfertigen kann.
In solchen Fällen greift § 543 BGB ("Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund"). Ein dauerhafter Umzug in ein Pflegeheim kann als ein solcher wichtiger Grund gelten, da der Mieter die Wohnung nicht mehr nutzen kann und es ihm nicht zugemutet werden kann, weiterhin an den Vertrag gebunden zu sein. Es empfiehlt sich, den Vermieter frühzeitig zu informieren und gegebenenfalls eine einvernehmliche Lösung zu suchen, falls die fristlose Kündigung nicht akzeptiert wird.
Das Sonderkündigungsrecht für Vermieter ist gesetzlich stark eingeschränkt, um den Mieterschutz zu gewährleisten. Vermieter können in bestimmten Ausnahmefällen außerordentlich kündigen, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar machen. Diese Gründe sind im Wesentlichen in § 543 BGB ("Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund") geregelt. Zu den Fällen, in denen das Sonderkündigungsrecht gilt zählen:
In vielen Fällen muss der Vermieter den Mieter vor einer fristlosen Kündigung abmahnen und ihm die Möglichkeit zur Abhilfe geben. Das gilt insbesondere bei Störungen des Hausfriedens oder Verstößen gegen vertragliche Pflichten.
Eine fristlose Kündigung ist immer das letzte Mittel. Sie ist nur zulässig, wenn es dem Vermieter nicht zumutbar ist, das Mietverhältnis unter Berücksichtigung der Umstände bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen
Keine fristlose Kündigung bei Eigenbedarf: Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht für eine Eigenbedarfskündigung. Diese erfolgt immer nach den Regeln der ordentlichen Kündigung, wobei der Vermieter eine Kündigungsfrist einhalten muss und nach § 573 BGB Eigenbedarf nachweisen muss.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht in allen Fällen, sondern nur in besonderen, gesetzlich geregelten Ausnahmesituationen. In vielen Situationen sind Mieter und Vermieter an die regulären Kündigungsfristen gebunden, und es gibt kein Recht auf eine vorzeitige, außerordentliche Kündigung. Nachfolgend sind einige Fälle aufgeführt, in denen kein Sonderkündigungsrecht besteht:
In diesen Fällen greifen die regulären Kündigungsfristen und Bedingungen.
Beim Sonderkündigungsrecht gelten unterschiedliche Fristen der Kündigung. Die Fristen sind je nach Situation unterschiedlich. Nachfolgend sind die wichtigsten Fristen für verschiedene Fälle des Sonderkündigungsrechts aufgeführt:
Bei Zahlungsverzug besteht für den Mieter die Möglichkeit, die Kündigung durch eine sogenannte Schonfristzahlung abzuwenden. Wenn der Mieter den gesamten Mietrückstand innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Kündigung begleicht, wird die Kündigung unwirksam. Diese Regelung ist in § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB festgelegt.
Statt einer sofortigen außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags können Mieter in vielen Fällen versuchen, durch Verhandlungen mit dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dies kann beispielsweise die Verhandlung einer angemessenen Mietpreiserhöhung oder die Vereinbarung von Kompromissen bezüglich anderer Probleme in der Wohnung umfassen. Wenn die Mietwohnung erhebliche Mängel aufweist, die die Wohnqualität beeinträchtigen, können Mieter unter Umständen eine Mietminderung in Betracht ziehen.
Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.
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