Beim Kauf einer Eigentumswohnung begegnet man fast sofort dem Begriff Sondereigentum. Doch was genau bedeutet das eigentlich? Welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus? Und wo verlaufen die oft verwirrenden Grenzen zum Gemeinschaftseigentum?
In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um das Thema Sondereigentum – verständlich erklärt, mit aktuellen Beispielen aus dem Jahr 2025 und nützlichen Tipps für Eigentümer, Vermieter und Käufer.
Sondereigentum ist das Eigentum an bestimmten, abgeschlossenen Bereichen innerhalb einer Immobilie, meist einer einzelnen Wohnung, inklusive der dazugehörigen Räume wie Keller oder Garage. Es ist ein rechtlich selbständiges Eigentum, das wie Eigentum an einem Haus genutzt, verkauft oder vermietet werden darf
Die gesetzliche Definition findest du in § 5 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Dort ist geregelt, dass Sondereigentum nur an abgeschlossenen Räumen innerhalb eines Gebäudes gebildet werden kann – etwa an einer Wohnung, einem Büro oder einer Garage.
Ein häufiger Irrtum: Viele denken, alles innerhalb der eigenen vier Wände gehört automatisch zum Sondereigentum – doch das stimmt nicht immer. Fenster, Außenwände, Heizkörper oder Balkone sind in vielen Fällen Teil des Gemeinschaftseigentums, auch wenn sie sich „in der Wohnung“ befinden. Entscheidend ist, was in der Teilungserklärung steht.
Mit der WEG-Reform von 2020 wurden einige Klarstellungen zum Sondereigentum eingeführt – besonders im Hinblick auf bauliche Veränderungen. Für 2025 ist unter anderem wichtig:
Kostenlos
in 3 Schritten eine kostenlose Immobilienbewertung erhalten
kostenlose Immobilienbewertung sichernDas Sondereigentum umfasst alle Teile einer Eigentumswohnung, die nicht für den gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmt sind und baulich von anderen Einheiten abgeschlossen sind. Die rechtliche Grundlage bildet § 5 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).
Damit du den Überblick behältst, findest du hier eine Liste der typischen Bestandteile von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum:
Sondereigentum | Gemeinschaftseigentum |
---|---|
Innenwände (nicht tragend) | Tragende Wände und Decken |
Bodenbeläge (z.B. Fliesen Parkett) | Rohfußboden (Konstruktion) |
Innentüren | Hauseingangstür und Wohnungseingangstür |
Sanitäranlagen (Waschbecken, WC, Badewanne) | Wasserleitungen bis zum Wohnungsabzweig |
Elektrische Leitungen ab Wohnungsabzweig | Hauptstromleitungen, Zähleranlagen |
Heizkörper (strittig, je nach Teilungserklärung!) | Heizungsrohre, zentrale Heizungsanlage |
Einbauküche | Küchenanschlüsse bis zur Wohnung |
Rollläden (häufig auch Gemeinschaftseigentum) | Außenrollläden, Fensterläden |
Balkoninnenfläche (Fliesen) | Balkonplatte, Brüstung, Abdichtung |
Kellerabteil (wenn zugewiesen) | Kellergeschoss, tragende Bauteile |
Garage (wenn als Sondereigentum definiert) | Tiefgaragenzufahrt, Beleuchtung, Lüftung |
Gartenanteil mit Sondernutzungsrecht | Gemeinschaftsgarten |
Abgehängte Decke in der Wohnung | Rohdecke, Dachkonstruktion, Regenrinne |
Innere Wasseruhren (falls abgetrennt) | Hauptwasseruhr, Hauptabsperrventile |
Telefon-/Internetanschlüsse ab Übergabepunkt | Hausanschluss für Telefon/Internet |
Briefkastenschlüssel | Briefkastenanlage als Ganzes |
Sprechanlage in der Wohnung | Gegensprechanlage im Eingangsbereich |
- | Treppenhaus, Flure, Aufzug |
Wichtig: Viele Punkte (wie Heizkörper, Fenster, Rollläden, Balkone, Terrassen) sind nicht pauschal zuordenbar – entscheidend ist immer die Teilungserklärung der Immobilie.
Die Begriffe Sondereigentum und Sondernutzungsrecht werden oft verwechselt – obwohl sie rechtlich grundverschieden sind. Beide betreffen Flächen oder Teile einer Immobilie, die nicht der gesamten Eigentümergemeinschaft zur Verfügung stehen, aber die Art des Rechts unterscheidet sich deutlich.
Ein Sondernutzungsrecht (SNR) gibt dir das exklusive Nutzungsrecht an einem Teil des Gemeinschaftseigentums – aber kein Eigentum daran. Du darfst diesen Bereich alleine nutzen, aber er gehört rechtlich weiterhin allen Eigentümer gemeinsam. Typisch ist das z. B. bei:
Beispiele für Sondernutzungsrechte | Hinweise |
---|---|
Gartenanteil zur Erdgeschosswohnung | Nutzung erlaubt, bauliche Änderungen meist nur mit Genehmigung |
Stellplatz oder Tiefgaragenplatz | Nutzung exklusiv, Eigentum bleibt bei der WEG |
Dachterrasse | Nutzung privat, Konstruktion = Gemeinschaftseigentum |
Kellerabteil (wenn nicht als Sondereigentum definiert) | Häufig Sondernutzungsrecht statt Eigentum |
⚖️ Rechtliche Unterschiede im Überblick
Kriterium | Sondereigentum | Sondernutzungsrecht |
---|---|---|
Eigentum | ✅ Ja – du bist rechtlich Eigentümer | ❌ Nein – nur exklusives Nutzungsrecht |
Eintragung im Grundbuch | ✅ Ja | ✅ Ja, als Nutzungsrecht zur Einheit |
Alleinnutzung | ✅ Ja | ✅ Ja |
Umbauten/Veränderungen | ✅ Möglich (mit Einschränkungen) | ❌ Nur mit Zustimmung der WEG |
Verkauf/Mietrecht | ✅ Eigenständig möglich | ❌ Immer an Wohnung gebunden |
Verantwortung/Instandhaltung | ✅ Selbst zuständig | ❌ Häufig durch WEG geregelt |
Ein Sondernutzungsrecht gilt nur mit entsprechender Eintragung in der Teilungserklärung oder im Grundbuch. Mündliche Absprachen oder Protokolle ohne Eintragung sind rechtlich unsicher
Als Eigentümer von Sondereigentum genießt man nicht nur Rechte, sondern hat auch Pflichten zu tragen. Diese ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), insbesondere aus den §§ 13 und 14.
Rechte des Sondereigentümers Gemäß § 13 Abs. 1 WEG hast du das Recht, dein Sondereigentum nach Belieben zu nutzen, sofern dadurch nicht das Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt oder andere Eigentümer gestört werden.
Pflichten des Sondereigentümers
Deine Rechte gehen mit Pflichten einher, die das harmonische Zusammenleben in der Gemeinschaft sichern sollen:
§ 13 WEG regelt dabei die Rechte und §14 WEG die Pflichten des Sondereigentümers.
Ein Wasserschaden im Sondereigentum kann erhebliche finanzielle und organisatorische Herausforderungen mit sich bringen. Die Haftungsfrage hängt maßgeblich davon ab, wo die Schadensursache liegt und ob ein Verschulden vorliegt. Anhand von Beispielen erläutern wir unterschiedliche Ausgangslagen und die damit einhergehende Haftung.
Schadensursache im Gemeinschaftseigentum
Ein Rohrbruch in einer gemeinschaftlichen Leitung führt zu einem Wasserschaden in einer Wohnung.
Schadensursache im Sondereigentum
Ein defekter Waschmaschinenschlauch in einer Wohnung verursacht einen Wasserschaden.
Unklare Schadensursache
Ein Wasserschaden tritt auf, die genaue Ursache ist jedoch unklar.
In jeder dieser Situationen ist jedoch schnelles Handeln hilfreich. Versuchen Sie schnellstmöglich, die Wasserzufuhr zu unterbrechen, um weiteren Schaden zu verhindern. Daraufhin sollte der Schaden fotografiert, dokumentiert und der Hausverwaltung und Versicherung mitgeteilt werden.
Als Eigentümer einer Eigentumswohnung hast du grundsätzlich das Recht, dein Sondereigentum zu vermieten. Dieses Recht ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verankert. Allerdings gibt es bestimmte Einschränkungen und Pflichten, die du beachten solltest.
Gemäß § 13 Abs. 1 WEG darf jeder Wohnungseigentümer mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren, insbesondere es bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen, sofern nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen.
✅ Was ist erlaubt?
❌ Was ist nicht erlaubt?
Sollten Sie Ihre Wohnung vermieten, achten Sie darauf, dass die Mieter die Hausordnung einhalten und das Gemeinschaftseigentum nicht beeinträchtigen. In der Gemeinschaftsordnung könnte verankert sein, dass ein Mieterwechsel der Hausverwaltung mitgeteilt werden muss.
Entstehen Schäden durch den Mieter, haften Sie als Vermieter. Stellen Sie daher sicher, dass Sie über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen.
Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.
Die Begründung von Sondereigentum ist ein zentraler Schritt beim Erwerb oder der Umwandlung von Immobilien in Eigentumswohnungen. Sie ermöglicht es, einzelne Einheiten rechtlich eigenständig zu machen und im Grundbuch zu verankern. Die rechtssichere Aufteilung erfolgt in mehreren Schritten:
1. 📄 Teilungserklärung erstellen Die Teilungserklärung ist das Herzstück der Aufteilung. Sie wird vom Eigentümer des Grundstücks erstellt und notariell beurkundet. In ihr wird festgelegt, welche Teile des Gebäudes Sondereigentum und welches Gemeinschaftseigentum sind. Zudem enthält sie die Gemeinschaftsordnung, die das Zusammenleben und die Verwaltung regelt. Die Teilungserklärung ist Voraussetzung für die Eintragung des Sondereigentums im Grundbuch.
2. 📐 Aufteilungsplan erstellen Der Aufteilungsplan ist ein zeichnerischer Plan, der die genaue Aufteilung des Gebäudes in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum darstellt. Er wird von einem Architekten oder Vermessungsingenieur erstellt und ist Bestandteil der Teilungserklärung. Der Plan muss von der Baubehörde genehmigt werden.
3. 🏢 Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen Für jede Einheit, die als Sondereigentum begründet werden soll, ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich. Sie wird von der zuständigen Baubehörde ausgestellt und bestätigt, dass die Einheit baulich von anderen Einheiten abgeschlossen ist und über einen eigenen Zugang verfügt.
4. 🖊️ Notarielle Beurkundung Sowohl die Teilungserklärung als auch der Aufteilungsplan müssen notariell beurkundet werden. Der Notar prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit und leitet sie anschließend an das Grundbuchamt weiter.
5. 📘 Eintragung ins Grundbuch Nach der notariellen Beurkundung erfolgt die Eintragung des Sondereigentums ins Grundbuch. Jede Einheit erhält ein eigenes Grundbuchblatt, das die rechtliche Selbstständigkeit der Einheit dokumentiert. Erst mit dieser Eintragung ist das Sondereigentum rechtlich wirksam.