Henrike Klammer
SEO and Content Management
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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein entscheidendes Instrument in Deutschland, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu fördern und dem Klimawandel entgegenzuwirken. Es ist der Fahrplan für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen, welches wichtig ist, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.
Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, vereint die bisherigen Gesetze und Verordnungen zur Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland. Es schafft eine kohärente rechtliche Grundlage und legt klare Anforderungen fest, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern. Die Bedeutung des GEG liegt in mehreren Schlüsselfaktoren:
Das GEG hat 2020 die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das erneuerbare Energienwärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst.
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Kostenlose Photovoltaik BeratungDie Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes beinhalten viele Einzelmaßnahmen und Bestimmungen. Verbraucher äußern ihren Unmut, dass die Regelungen verwirrend sind. Wir geben einen Überblick über die Maßnahmen und wer in welchem Umfang betroffen ist. Fest steht, dass die Angst davor, dass ab sofort die Heizung aus dem Keller gebaut werden muss und gegen eine neue eingetauscht werden muss, unbegründet ist.
Neubauten sind im neuen Gebäudeenergiegesetz am meisten betroffen.
Vor allem bei Bestandsimmobilien tun sich viele Fragen auf. Wir geben einen Überblick über mögliche Regelungen:
In der Debatte um das neue Gebäudeenergiegesetz fallen häufig Begriffe wie Wärmenetz und Wärmeplanung der Kommunen. Um die einzelnen Bestimmungen zu verstehen, sollten einem diese Begriffe vertraut sein.
Es ist also ersichtlich, dass die Wärmeplanung zentraler Bestandteil des Gebäudeenergiegesetztes ist. Kommunen mit mehr als 100 000 Einwohnern müssen bis 30.06.3026 einen angepassten Wärmeplan vorlegen, kleinere mit weniger als 100 000 bis zum 30.06.2028. Wenn diese kommunale Wärmeplanung in den einzelnen Kommunen und Gemeinden vorliegt, greift das Gesetz sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude.
Bei Mehrfamilienhäusern oder auch Etagengebäuden gilt, dass wenn ab 2024 in einer Wohneinheit eine Heizung ausgetauscht werden muss, innerhalb von fünf Jahren von den Eigentümern entschieden werden muss, ob das gesamte Gebäude über eine Zentralheizung versorgt wird. Des Weiteren sind Wohnungseigentümergemeinschaften bis Ende 2024 verpflichtet, sich Informationen zur Heizung über einen Fachmann einzuholen. Dieser soll Informationen sammeln, in welchem Zustand die aktuelle Heizung ist. Diese Vorschrift soll dabei unterstützen, eine Entscheidung bzgl. der Heizungswahl zu vereinfachen.
Es gibt einige Möglichkeiten, das klimafreundliche Heizen ab 2024 fördern zu lassen:
Förderung Beispiel: Familie Heinz hat ein Jahreseinkommen von 40.000 Euro. Nach einer Energieberatung wurde ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt. Familie Heinz entscheidet sich, eine Wärmepumpe zu bauen. Durch das Jahreseinkommen kann die Familie 70 % der Gesamtkosten fördern lassen. 30 % Grundförderung, 25 % Geschwindigkeitsbonus, da die alte Heizung entfernt wird, und 30 % einkommensabhängiger Bonus. Da es eine Deckelung von 70 % Förderung gibt, erhält die Familie nicht die kompletten 85 %.
Mieter werden im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz geschützt. Die Kosten für die Erneuerung des Heizsystems dürfen nicht zu 100 % auf den Mieter umgelegt werden. Nehmen Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch, dürfen sie 10 % der Investition auf den Mieter umlegen. Die geförderte Summe darf dabei nicht mit eingerechnet werden.
Nehmen Vermieter keine Förderung in Anspruch, dürfen maximal 50 Cent pro Quadratmeter auf die monatliche Miete umgelegt werden. Dabei sollten Mieter berücksichtigen, dass die Energiekosten dadurch sinken. Das heißt, dass die Gesamtkosten durch Wechsel der Heizung sinken. Die Kaltmiete wird steigen, die Nebenkosten sinken jedoch.
Es besteht eine Härtefallregelung für Mieter: Bei einer Modernisierung, die zu einer Mieterhöhung führt, dürfen die monatlichen Mehrkosten nicht mehr als 30 % des Haushaltseinkommens ausmachen.
Es gibt verschiedene Varianten und Heizsysteme, die für die neuen Regelungen angestrebt sind.
Wie jedes Gesetz sieht auch das Gebäudeenergiegesetz Ausnahmen vor. Ausnahmen zielen darauf ab, dass Eigentümer von der 65 %-Regelung befreit werden oder mehr Zeit für die Umsetzung erhalten. Es gibt vier Szenarien, wann diese Ausnahmen auftreten:
Das GEG ersetzt zwar die Energiesparverordnung, das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, aber nicht alles ändert sich. Unverändert sind die energetischen Standards für Neubauten und Modernisierungen von Bestandsbauten. Sie sind mit den Vorschriften in der EnEV 2016 identisch. Für Neubauten sieht die Verordnung von 2016 und damit das GEG 2021 Mindeststandards für den Primärenergiebedarf und den Wärmeschutz für das komplette Bauwerk vor. Die Bauherren entscheiden, wie sie die Auflagen umsetzen.
Das GEG-Regelwerk greift für Sanierungen von Bestandsimmobilien, sofern eine Erneuerung von mehr als 10 % der Bauteilfläche (beispielsweise Dach, Fenster und Fassade) erforderlich ist. Tritt dieser Fall ein, darf der Bauherr klar definierte Höchstwerte für den U-Wert nicht überschreiten. Mit dem U-Wert wird aufgezeigt, wie leistungsstark der Wärmeschutz ist.
In der Novellierung sind keine Änderungen bzgl. der Gebäudedämmung zu finden. Das Gesetz sieht im Teil 3 Anschnitt 1 GEG vor, dass es ausreichend Maßnahmen gibt um Wärmebrücken, einen Mindestwärmeschutz und eine ausreichende Dichtheit des Gebäudes vorliegen. Wer auf neue Heizmethoden setzt, sollte grundsätzlich überprüfen, ob eine ausreichende Dämmung vorhanden ist, um die erzeugte Wärme im Gebäude zu lassen. Dies senkt Energiekosten.
Dämmpflichten gibt es unter folgenden Umständen:
Wie immer gibt es auch in diesem Fall Ausnahmen:
Eine gute Dämmung sorgt nicht nur für mehr Wärme und Einsparungen bei den Energiekosten. Auch Hitze wird im Sommer ferngehalten, sowie Lärm. Im Regelfall steigt der Wert der Immobilie.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein zentrales Instrument zur Förderung der Energieeffizienz und des Klimaschutzes in Deutschland. Es integriert bestehende Gesetze und Verordnungen, setzt strengere Energiestandards für Neubauten und Bestandsgebäude und fördert den Einsatz erneuerbarer Energien. Ab 2024 müssen neu installierte Heizungen in Neubauten zu mindestens 65 % auf erneuerbaren Energien basieren, mit gestaffelten Anforderungen je nach Gemeindegröße und Verfügbarkeit von Wärmenetzen. Das GEG umfasst auch Regelungen für Mehrfamilienhäuser und bietet Fördermöglichkeiten für umweltfreundliche Heizsysteme. Bei Modernisierungen können Kosten teilweise auf Mieter umgelegt werden, jedoch mit bestimmten Einschränkungen zum Schutz der Mieter. Das Gesetz berücksichtigt auch Ausnahmen und bietet flexible Lösungen für verschiedene Szenarien, einschließlich denkmalgeschützter Gebäude.
Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.
Henrike Klammer
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Henrike Klammer, Redakteurin im Bereich Finanzen- und Immobilien. Bereits vor ihrer Anstellung bei Hausgold.de war Henrike Klammer Expertin für hochwertig recherchierte Artikel der Kredit- und Finanzbranche. Seit 2020 ist Henrike Klammer das Herzstück der Hausgold.de-Redaktion und die erste Ansprechpartnerin wenn es um das Wissen auf dem deutschen Immobilienmarkt geht.