Der Bausparvertrag ist eine bewährte Finanzierungsmethode, die es vielen Menschen ermöglicht, ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Durch regelmäßige Sparbeiträge sammeln Bausparer Kapital an, um später ein zinsgünstiges Darlehen für den Bau, Kauf oder die Renovierung einer Immobilie zu erhalten. Doch wie funktioniert das Bausparen genau? Welche Kosten sind damit verbunden? Und welche staatlichen Förderungen stehen zur Verfügung? In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über Bausparverträge geben und Ihnen helfen, die richtige Entscheidung für Ihre Wohnwünsche zu treffen.
Der Bausparvertrag ist eine Anlageform für die steuerlich geförderten vermögenswirksamen Leistungen, zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie. Zudem können Bausparer die einkommensunabhängige Riester-Förderung (umgangssprachlich auch "Wohn-Riester" genannt) in der Spar- und Darlehnsphase des Bausparvertrags nutzen.
Den Bausparvertrag schließt ein Anleger bzw. Sparer mit einer Bausparkasse ab. Dabei wird der Anleger als Bausparer bezeichnet. Das Guthaben in einem Bausparvertrag kann sich aus den vom Sparer
zusammensetzen.
Je nach Bausparkasse und Vertrag unterscheiden sich zum Beispiel die Höhe von Tarif, Zins und Darlehen. Neben den Landesbausparkassen gibt es auch auch private Anbieter. Weit mehr als 100 Tarife und Tarifvarianten stehen zur Auswahl – einschließlich der Wohn-Riester-Verträge kommen weitere Tarife dazu.
Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den der Anleger (Bausparer) mit einer Bausparkasse abschließt. Bauspardarlehen werden hauptsächlich für die Immobilienfinanzierung eingesetzt.
Der mit Vertragsabschluss vereinbarte Bauspartarif bestimmt:
Bausparen ist eine Kombination aus Geld sparen und Geld leihen – beides zu niedrigen Zinsen und auf mehrere Jahre ausgerichtet. Sparer und Bank vereinbaren eine bestimmte Bausparsumme. In den ersten Jahren spart der Anleger einen Betrag an. Ist ein gewisses Guthaben erreicht, kann er sich das Geld auszahlen lassen und für den Rest der vereinbarten Summe ein Darlehen in Anspruch nehmen. Die Zinsen des Darlehens sind in vielen Tarifen im Voraus festgelegt und damit unabhängig vom Kapitalmarkt.
Bausparkassen bieten unterschiedliche Bauspartarife an, zum Beispiel Standardtarife, Schnellspartarife, Langzeittarife, variable Tarife. Man kann den Bausparvertrag nicht nur für die Errichtung von Wohneigentum verwenden. Auch der Kauf, die Modernisierung oder der Erhalt einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims, bzw. anderer Gebäude, die Wohnzwecken dienen, gehören zu den Verwendungsmöglichkeiten. Darüber hinaus kann der Bausparvertrag dazu genutzt werden, Bauland bzw. Erbbaurechte zu erwerben. Selbst der Kauf einer Küche, der Bau einer Sauna oder eines Kamins sind möglich.
Wie viel Geld ein Sparer einzahlt, ist individuell. Die Rate nennt sich Regelsparbetrag. Der Sparer kann dabei die Zahlungsform frei wählen und selbst bestimmen, ob er in monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Raten seinen Bausparvertrag besparen möchte.
In vielen Fällen zahlen Bausparer eine Abschlussgebühr sowie Kontogebühren. Einige Kassen erheben vergleichbare Entgelte unter dem Namen „Servicepauschale“ – teilweise nur während der Sparphase. Ende 2016 kippte der Bundesgerichtshof die Darlehens-Gebühr, die fällig wurde, wenn der Bausparer den Kredit in Anspruch nehmen wollte.
Der Anleger muss die vertraglich festgelegte Mindestsparzeit einhalten, um den Bausparvertrag zugeteilt zu bekommen. In der Regel beträgt die Mindestsparzeit zwischen zwölf und 80 Monaten. Unter der Mindestsparzeit versteht man dabei den Zeitraum von Abschlussdatum bis zum frühestmöglichen Zuteilungstermin. Der Zuteilungstermin ist allerdings von einer Vielzahl von Kriterien abhängig, so dass dabei eine eingehende individuelle Beratung bei einer Bausparkasse empfehlenswert ist. Meist sind die Kriterien für die Zuteilung eines Bausparvertrages entweder direkt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bausparkasse festgehalten oder die allgemeinen Bedingungen sind als extra Anlage dem Vertrag beigefügt.
Regelmäßige Sparleistungen sind natürlich von Vorteil, und die Bausparkassen sind in der Regel flexibel, wenn der Sparer die Zahlen einmal aussetzen oder reduzieren möchte. Dennoch ist zu beachten, dass dies von der Bausparkasse genehmigt werden muss, da bei einer länger anhaltenden Nichtbesparung des Vertrages das Kreditinstitut theoretisch die Möglichkeit und das Recht hat, den Vertrag aufzukündigen. Auch wenn das in der Praxis so gut wie nie eintritt.
Hat ein Sparer also kein Geld zur Verfügung, kann er seine Sparbeiträge verringern oder zeitweise aussetzen und später einfach nachzahlen. Natürlich dauert es dann länger, bis er sein Sparziel erreicht. Bei Reduzierung oder Aussetzen der Sparraten können staatliche Prämien und die Riester-Förderung nicht oder nur teilweise ausgeschöpft werden.
Beim Bausparen können Anleger staatliche Förderung erhalten, und zwar in Form
Für die Arbeitnehmersparzulage muss der Sparer vermögenswirksame Leistungen seines Arbeitgebers beziehen und diese in den Bausparvertrag investieren. Dabei darf er bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Für die Wohnungsbauprämie gelten ähnliche Voraussetzungen. Auch hierfür benötigt der Sparer einen Bausparvertrag. Hingegen ist irrelevant, ob der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen einzahlt. Wichtig ist, dass er unbedingt selbst etwas in seinen Vertrag investieren, denn allein daran errechnet sich die Höhe der Wohnungsbauprämie. Auch hier sind Einkommensgrenzen zu berücksichtigen.
Die Riester-Förderung ist eine durch staatliche Zulagen und durch Sonderausgabenabzug geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Riester-Bausparverträge sind wie alle Bausparverträge eine Kombination aus Sparvertrag und Darlehens-Option – mit dem Unterschied, dass der Kunde in der Riester-Variante seinen Beitrag plus Zulagen anspart.
Sparer setzen auch bei Wohn-Riester die staatliche Förderung zur Altersvorsorge für den Kauf oder Bau ihres Eigenheims ein. Außerdem können sie mit dem Kapital ihre eigen genutzte Immobilie barrierefrei umbauen. Oder Anteile an einer Wohnungsgenossenschaft kaufen. Oder sie erwerben damit ein Dauerwohnrecht, zum Beispiel in einem Seniorenheim. Während der gesamten Laufzeit fließen die Sparbeträge und die staatlichen Zulagen in einen Bausparvertrag oder in ein Baudarlehen. Beides muss speziell als Riester-Produkt zertifiziert sein.
In Deutschland gilt das Bausparen seit jeher als solide und sichere Anlageform. Allerdings liegen die Zinsen derzeit auf einem historisch niedrigen Niveau, so dass auch die Bausparkassen aktuell meist nur recht niedrige Guthabenzinsen bieten. Als ein Sparmodell lohnt sich der Bausparvertrag daher nicht unbedingt.
Wer dagegen mit dem Kauf oder Bau einer Immobilie liebäugelt und bereits Eigenkapital angespart hat, kann sich momentan über zinsgünstige Baufinanzierungsangebote freuen. Zur Realisierung eines kurzfristigen Immobilienkaufs ist in der Regel der klassische Immobilienkredit einem Bausparvertrag aufgrund dessen längerer Ansparzeit vorzuziehen.
In der Ansparphase wird die Basis für den Bausparvertrag geschaffen. Dabei wird das Eigenkapital aufgebaut. Zwar geht man von einem Mindestsparbetrag aus, jedoch kann es sich lohnen, einen höheren Eigenanteil anzusparen. Denn so reduziert sich einerseits die Darlehenssumme, andererseits kann man mit einem höheren Sparbetrag bessere Konditionen für das Bauspardarlehen mit der Bausparkasse vereinbaren. Nicht nur monatliche Raten sind bei einem Bausparvertrag möglich, auch eine höhere Einmalzahlung kann die Grundlage des Vertrags bilden. Jedoch kann die Einzahlungsart beeinflussen, welcher Tarif sich eher für Sie lohnt.
Beim Abschluss des Bausparvertrags wird ein Zuteilungszeitpunkt berechnet. Dieser gibt an, wann nach Ansparen des Eigenkapitals das eigentliche Darlehen gewährt wird. Hier gilt es allerdings zu beachten, dass der im Vertrag genannte Zeitpunkt keine Garantie beinhaltet. Der tatsächliche Zeitpunkt kann sich je nach Finanzmarktlage auch um mehrere Monate verschieben, was dann zu Wartezeiten führen kann.Grundsätzlich wird das Darlehen nur dann gewährt, wenn neben dem Mindestguthaben, das zuvor im Bausparvertrag angespart werden muss, noch einige weitere Bedingungen erfüllt werden. So muss eine Mindestvertragsdauer erfüllt sein, sowie eine Mindestsparzeit. Hinzu kommt die sogenannte Bewertungszahl, die darüber entscheidet, ob ein Darlehen zugeteilt wird oder nicht.
Nach Zuteilung des Baudarlehens beginnt die Tilgungsphase. Dabei ist vertraglich festgelegt in welchem Umfang und über welchen Zeitraum die Rückzahlung der Darlehenssumme erfolgt. In der Regel werden die einzelnen Raten dabei genauso wie beim normalen Ratenkredit monatlich beglichen. Die Länge der Laufzeit hat Einfluss nicht nur auf die Höhe der einzelnen Monatsraten, sondern auch auf die anfallenden Bauzinsen – je länger das Darlehen abbezahlt wird, desto mehr Zinsen fallen an und desto höher ist die Tilgungssumme.