Das Baukindergeld ist eine Subvention für Familien, die sich ein eigenes Haus kaufen oder bauen möchten. So soll Wohnen für Familien endlich bezahlbar gemacht werden. Gegner monieren das Geld komme den Falschen zugute. Außerdem solle nur ein kleiner Teil der Bevölkerung davon profitieren können.
Im brandneuen und äußerst langen Koalitionsvertrag der Union und SPD wurden 2018 einige Maßnahmen konzipiert, die Wohnraum in Deutschland bezahlbar machen sollen. Darunter ist beispielsweise die Verschärfung der Mietpreisbremse oder die Einführung des Baukindergeldes. Letzteres soll Familien den Erwerb von Wohneigentum erleichtern. Doch wie genau sieht diese Idee aus? Familien, die planen eine Immobilie, mit oder ohne Baufinanzierung, zu kaufen oder zu bauen, erhalten einen jährlichen finanziellen Zuschuss. Die Höhe dieses Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Pro Kind unterstützt der Staat eine Familie bei Kauf-oder Bauplänen mit 1.200 Euro Baukindergeld – pro Jahr. Diese Subvention hat eine maximale Laufzeit von 10 Jahren, danach ist Schluss. Will also eine dreiköpfige Familie eine Immobilie kaufen, so bekommt diese höchstens 12.000 Euro Baukindergeld. Eine Familie mit drei Kindern würde demnach auf satte 36.000 Euro für den Zeitraum von 10 Jahren kommen. Laut ersten Hochrechnungen des Bundesfinanzministeriums könnten mehr als 200.000 Familien mit rund 300.000 Kindern von der neuen Regelung profitieren.
Unterm Strich soll diese (durchaus schöne) Idee dazu beitragen, die Wohnungsnot von Familien zu lindern. Gerade in den großen Städten Deutschlands, beispielsweise Berlin, Frankfurt, München oder Hamburg, spitzt sich die prekäre Immobilienlage immer mehr zu. Wohnraum ist schwer zu finden oder kaum mehr bezahlbar. Der Grundgedanke der Bundesregierung also genau hier anzusetzen ist per se kein schlechter. Doch wie sieht es mit der Umsetzung aus? Welche Voraussetzungen muss man als Familie erfüllen, um von der Bau-Finanzspritze profitieren zu können?
Wie so viele Beschlüsse des Bundestags ist auch das Baukindergeld nicht einfach so zu bekommen. In vielen Fällen haben Familien überhaupt keinen Anspruch auf die Subvention. Wer zum Beispiel schon ein Eigenheim besitzt, geht leer aus. Das Baukindergeld greift nämlich nur beim Ersterwerb einer Immobilie. Eine rückwirkende Beantragung auf Baukindergeld ist ebenfalls zwecklos.
Des Weiteren sieht die Große Koalition eine Einkommenshöchstgrenze vor. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf nicht mehr als 75.000 Euro betragen. Pro Kind wird den Eltern aber ein Freibetrag von 15.000 Euro gewährt. Das bedeutet konkret: Eine Familie mit zwei Kindern darf über ein maximales Haushaltseinkommen von 105.000 Euro verfügen. Liegt man darüber, ist der Anspruch auf Kinderbaugeld erloschen.
Laut Bundesregierung erhält man zehn Jahre finanzielle Förderung pro Kind. Doch wie alt muss das Kind sein, damit das Baukindergeld auch wirklich gestattet wird? Auf die Antwort dieser durchaus spannenden Frage müssen wir uns leider noch gedulden. Der Bundestag hat sich zu diesem Sachverhalt noch nicht geäußert.
Experten gehen jedoch davon aus, dass die Altersregelungen des Baukindergeldes an die des Kindergeldes gekoppelt werden. Das bedeutet: Solange das Kindergeld bezahlt wird, wird auch Baukindergeld bezahlt. In der Regel erlischt der Anspruch auf Kindergeld mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. In einigen Fällen wird das Kindergeld noch weitergezahlt, etwa wenn sich das Kind noch in der Ausbildung oder Studium befindet. Mit Vollendung des 25. Lebensjahres allerdings ist auch hier die Grenze des Möglichen erreicht.
Die geplante Subvention ist sehr umstritten. Das Argument der Kritiker: Nur diejenigen profitieren von dem Baukindergeld, welche sich ohnehin schon ein Eigenheim leisten können. Viele Familien gehen daher leer aus, da das Geld für Wohneigentum nicht ausreicht. Somit würde das Geld einseitig verteilt werden. Vor allem in Ballungsräumen ist und bleibt Wohnraum weiterhin teuer. Gegner der geplanten Maßnahme behaupten, dass 12.000 Euro pro Kind nicht viel ändern werden.
FDP und die Grünen kritisieren das Projekt ebenfalls. Auch sie sind der Ansicht, dass das von Union und SPD vereinbarte Baukindergeld an den wirklich bedürftigen Familien vorbeigehe. Der FDP-Haushaltspolitiker Otto Fricke nannte das Baukindergeld eine Neuauflage der im Jahr 2005 abgeschafften Eigenheimzulage. Die Eigenheimzulage, die erste staatliche Förderung dieser Art, wurde 1996 eingeführt und keine zehn Jahre später wieder abgeschafft. Sie hatte zur Folge, dass Unternehmen und Betriebe der Baubranche ihre Preise einfach an das zusätzliche Eigenkapital der Nachfrager angepasst hatten.
Des Weiteren befürchten viele, dass das Baukindergeld die Nachfrage nach Immobilien weiter ansteigen lässt. Eine steigende Nachfrage hat wiederum steigende Immobilienpreise zufolge. Die prekäre Lage in den Ballungszentren könnte sich also noch mehr zuspitzen und nicht senken, wie einst beabsichtigt.
Reiner Holznagel, Präsident vom Bund der Steuerzahler, spricht sich vehement gegen das Baukindergeld aus. „Beim Baukindergeld hätte man den Familien viel mehr helfen können, wenn die Grunderwerbssteuer herabgesenkt würde“, betont er. Auch der FDP-Politiker Fricke hält eine Senkung der Anschaffungsnebenkosten bei Immobilien sinnvoller als das Baukindergeld. Zu diesem Entschluss kommt auch eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Aus dieser geht hervor, dass es zielführender wäre, die Nebenkosten für Familien zu senken, etwa durch einen Freibetrag auf die Grunderwerbsteuer.
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