Sie wollen eine Wohnung verkaufen? Dann stellen Sie sich darauf ein, dass ein Wohnungsverkauf in der Regel immer mit einer Wohnungsbesichtigung verbunden ist. Leben Sie selbst in der Wohnung, die Sie verkaufen wollen, dann ist die Durchführung der Wohnungsbesichtigung meist unkompliziert. Ist die Wohnung vermietet, dann gilt es, den Mieter zu informieren und ihn in Ihre Planung einzubinden. Viele Menschen möchten sich mit einem Wohnungskauf einen oft lang gehegten Traum erfüllen. Sie fiebern der Wohnungsbesichtigung entgegen und bereiten sich oftmals gut darauf vor. – Schließlich geht es um viele Geld. Wir verraten Ihnen, wie Sie als Verkäufer die Weichen für eine erfolgreiche Wohnungsbesichtigung stellen.
Wenn Sie eine vermietete Wohnung verkaufen wollen, dann informieren Sie Ihren Mieter zeitnah über Ihre Pläne. Der Mieter ist dann involviert und unterstützt Sie auf jeden Fall besser als wenn er kurzfristig oder über Dritte von dem geplanten Verkauf erfährt. Nehmen Sie außerdem Sorgen Ihres Mieters ernst. Denn der Mieter fragt sich bestimmt: "Und was passiert mit mir nach dem Verkauf?" Grundsätzlich ist es so, dass beim Verkauf einer Mietwohnung oder eines Mietshauses der Erwerber in die bestehenden Mietverträge eintritt. Für Vermieter gilt der gesetzliche Grundsatz: “Kauf bricht nicht Miete”. Ein neuer Eigentümer hat danach die gleichen Rechte und Pflichten, die auch der alte Vermieter hatte. Die Miete steht dem Käufer aber grundsätzlich erst ab dessen Eintragung als Eigentümer im Grundbuch zu. Die Betriebskosten sind von demjenigen abzurechnen, der am Ende der Abrechnungsperiode Vermieter ist. Bei einem Vermieterwechsel ist die hinterlegte Kaution immer von dem aktuellen Vermieter zu erstatten – egal, welcher Vermieter die Kaution ursprünglich erhalten hatte.
Ein Mieter hat in der Wohnung grundsätzlich das sogenannte „Hausrecht“. Das heißt, er darf bestimmen, wer seine Wohnung betritt und wer sich darin aufhält, aber Wohnungsbesichtigungen durch Kaufinteressenten muss ein Mieter akzeptieren. Er braucht jedoch keine „Völkerwanderungen“ im Rahmen einer Wohnungsbesichtigung zu dulden. Generell darf der Mieter höchstens ein- bis zweimal wöchentlich für einen Termin beansprucht werden. Zieht sich der Verkauf der Wohnung über Monate hin und hat der Mieter schon sehr viele Termine erdulden müssen, kann er berechtigt den Vermieter darum bitten, die Termine zu bündeln und auf unter eine Stunde Wohnungsbesichtigung im Monat zu begrenzen.
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Wenn möglich, dann bereiten Sie Ihre Immobilie gut für die Wohnungsbesichtigung vor. Eine optimal präsentierte Immobilie kann einen bis zu 15 Prozent höheren Verkaufspreis erzielen. Präsentieren Sie sowohl Ihre Wohnung als auch das Haus, in dem sich die Wohnung befindet, von der besten Seite, denn der erste Eindruck bei einer Wohnungsbesichtigung kann entscheiden, ob aus einem Interessent der zukünftige Eigentümer Ihrer Wohnung wird. Räumen Sie die Wohnung im Vorfeld der Wohnungsbesichtigung auf. Eine gründliche Reinigung, ggf. auch kleinere Renovierungen können ebenfalls nicht schaden. Statten Sie die Räumlichkeiten so aus, dass ein guter Eindruck vom bewohnten Zustand entsteht, ohne dass die „persönliche Note“ zu sehr dominiert. Halten Sie das Mobiliar nach Möglichkeit eher sparsam und neutral, so dass sich möglichst viele Interessenten darin wiederfinden können. Home Staging ist das modische Schlagwort für diese bühnengerechte Inszenierung beim Wohnungsverkauf. Damit verbessern Sie Ihre Chancen nachweislich, die Wohnung erfolgreich verkaufen zu können.
Nicht nur die Optik der Wohnung ist entscheidend, auch das direkte Umfeld, in dem sich die Wohnung befindet. Stellen Sie sich darauf ein, dass Ihnen bei der Wohnungsbesichtigung dazu zahleiche Fragen gestellt werden, wie zum Beispiel:
Für einen potentiellen Käufer ist nicht nur die Wohnung von Interesse, sondern auch das Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet, und das Grundstück. Bereiten Sie sich daher darauf vor, dass Interessenten im Rahmen der Wohnungsbesichtigung auch Gemeinschaftseigentum sehen möchten (zum Beispiel gemeinschaftlich genutzter Hauswirtschaftsraum mit Waschmaschine und Trockner, Fahrradkeller oder Garten) und Fragen zu Haus und Grundstück stellen werden:
Wer eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kauft, der möchte in der Regel auch erfahren, wie die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) funktioniert.
Legen Sie daher bei der Wohnungsbesichtigung die Protokolle der Eigentümerversammlungen bereit. Wenn es geht alle Protokolle, mindestens aber die der letzten fünf Jahre.
In vielen Fällen hat sich gezeigt, dass es von Vorteil ist, wenn der Eigentümer bei der Wohnungsbesichtigung nicht zugegen ist, sondern der Makler die Wohnungsbesichtigung durchführt. Ein Immobilienmakler hat mehr Erfahrungen und geht professionell auf die speziellen Wünsche der Kaufinteressierten ein, ohne aufdringlich zu sein. Kritische Punkte bzw. Mängel legt er mit Geschick offen. Im Fokus seiner Präsentation stehen die Vorteile der Wohnung, die er gekonnt in Szene setzt. Als Mittler zwischen Verkäufer und Interessent tritt er souverän auf und ist kritischen Fragen und massiven Forderungen nach Preisnachlässen gewachsen. Darüber hinaus haben viele Interessenten weniger Hemmungen, einem Makler ihre Fragen zu stellen als dem Eigentümer.
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Verkäufer sollten sich auf folgende Fragen von potentiellen Interessenten vorbereiten:
Über die Wohnung
Über das Gebäude und die Wohnanlage
Über die finanziellen Aspekte
Über die rechtlichen Aspekte
Über die Umgebung