Der Traum von den eigenen vier Wänden wird schnell teurer als gedacht: Sie müssen nicht nur die im Kaufvertrag vereinbarte Summe zahlen, sondern auch die sogenannten Kaufnebenkosten. Diese lassen sich nicht vermeiden - und machen bis zu 13 Prozent des eigentlichen Kaufpreises aus. Um welche Positionen geht es? Wie lassen sich die Kaufnebenkosten berechnen? Sind sie steuerlich absetzbar? Wir verraten es Ihnen.
Kaufnebenkosten beim Hauskauf sind zusätzliche Ausgaben, die über den Kaufpreis der Immobilie hinaus gezahlt werden müssen. Diese Kosten sollten beim Kauf einer Immobilie berücksichtigt werden, da sie einen erheblichen Teil der Gesamtkosten ausmachen können. Darunter zählen:
Oft fallen auch Modernisierungs-, Renovierungs- und Umzugskosten an. Diese Posten zählen allerdings nicht zu den klassischen Kaufnebenkosten. Es macht trotzdem Sinn, sie in die Finanzierung mit einzubeziehen: Wenn Sie mit einem ausreichenden Polster planen, sind Sie vor bösen Überraschungen geschützt.
Dies ist eine Steuer auf den Erwerb von Grundstücken und variiert je nach Bundesland in Deutschland zwischen etwa 3,5% und 6,5% des Kaufpreises. Sie wird vom Finanzamt erhoben, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie den Besitzer wechselt. Die Steuer gilt als eine direkte Steuer auf den Erwerb von Grundbesitz und wird auf den Kaufpreis oder den Wert der Immobilie angewendet.
Für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch (z.B. Auflassungsvormerkung, Grundschuldbestellung oder den Eigentümerwechsel) werden Notargebühren und Gebühren beim Grundbuchamt fällig. Diese betragen in der Regel etwa 1-1,5% des Kaufpreises. Zusätzlich entstehen Kosten für die Eintragung ins Grundbuch, sodass am Ende in der Regel 2% des Kaufpreises entrichtet werden müssen. Da eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrages in Deutschland Pflicht ist, kann dieser Kostenpunkt nicht umgangen werden
Falls ein Immobilienmakler in Anspruch genommen wird, fallen hierfür Gebühren an. Seit Dezember 2020 gilt in Deutschland ein neues Maklergesetz, nach dem sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision teilen müssen. Die Höhe variiert, liegt aber häufig bei 3-7% des Kaufpreises. Da die Kosten geteilt werden, liegen die Kosten für den Käufer bei bis zu 3,5 %.
Die Höhe der Kaufnebenkosten ist von vielen Faktoren abhängig. Eine pauschale Berechnung ist daher nicht möglich. Sollten Sie alle Faktoren der Berechnung kennen, können Sie die zu erwartenden Nebenkosten berechnen. Sie müssen lediglich die zuvor genannten Sätze auf den jeweiligen Kaufpreis beziehen.
Beispielrechnung: Sie erwerben eine Immobilie im Wert von 500.000 € und verhandeln eine Provision von 7,14 %. Die Notarkosten und Eintragung ins Grundbuch betragen 2% des Kaufpreises. Darauf ergibt sich folgende Rechnung:
Zusammengenommen belaufen sich die Kaufnebenkosten für Ihr Haus auf 60.350 Euro. Damit erhöht sich der Gesamtpreis um rund 12 Prozent.
Prozentuale Aufteilung der Kosten einer Immobilie in Kaufnebenkosten zu Kaufkosten einer Immobilie
Aufteilung der Kaufnebenkosten
Die Höhe der Kaufnebenkosten hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Während sie in Berlin und Brandenburg eher hoch angesetzt sind, fallen die Kaufnebenkosten in Bayern und Sachsen am niedrigsten aus. Diese Unterschiede kommen dadurch zustande, dass es für die Grunderwerbssteuer keine bundeseinheitliche Regelung gibt.
Die Länder dürfen ihren Steuersatz also selbst bestimmen. Doch damit nicht genug: Auch innerhalb der einzelnen Bundesländer können die Kaufnebenkosten voneinander abweichen. In Niedersachsen richtet sich die Höhe der Maklerprovision nach der Region.
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die durchschnittlichen Kaufnebenkosten für Immobilien in den verschiedenen Bundeländern auf einen Blick.
Bundesland | Grunderwerbsteuer | Notar- und Grundbuchkosten | Maklerprovision (Käuferanteil) |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | 5 % | 2 % | bis 3,57 % |
Bayern | 3,5 % | 2 % | bis 3,57 % |
Berlin | 6 % | 2 % | bis 3,57 % |
Brandenburg | 6,5 % | 2 % | bis 3,57 % |
Bremen | 5 % | 2 % | bis 2,975 % |
Hamburg | 4,5 % | 2 % | bis 3,125 % |
Hessen | 6,5 % | 2 % | bis 2,975 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 6 % | 2 % | bis 2,975 % |
Niedersachsen | 5 % | 2 % | bis 3,57 % |
Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 2 % | bis 3,57 % |
Rheinland-Pfalz | 5 % | 2 % | bis 3,57 % |
Saarland | 6,5 % | 2 % | bis 3,57 % |
Sachsen | 3,5 % | 2 % | bis 3,57 % |
Sachsen-Anhalt | 5 % | 2 % | bis 3,57 % |
Schleswig-Holstein | 6,5 % | 2 % | bis 3,57 % |
Thüringen | 6,5 % | 2 % | bis 3,57 % |
Als zukünftiger Eigentümer einer Immobilie sollten Sie neben dem Kaufpreis auch die weiteren Nebenkosten im Blick haben, die während des Kaufprozesses anfallen können.
Beim Hausbau können neben den offensichtlichen Kosten für Material und Handwerkerleistungen auch versteckte Kosten anfallen, die leicht übersehen werden können. Zu diesen gehören:
Die Kaufnebenkosten beim Erwerb einer Immobilie werden in der Regel vom Käufer getragen. Diese zusätzlichen Kosten fallen zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis der Immobilie an und umfassen verschiedene Posten.
Die Maklerkosten beim Immobilienkauf stellen insofern eine Ausnahme dar, als dass sie nicht zwangsläufig und ausschließlich vom Käufer getragen werden müssen. Seit Dezember 2020 ist in Deutschland gesetzlich geregelt, dass die Verteilung der Maklerkosten zwischen Käufer und Verkäufer regelt. Nach dem neuen Gesetz müssen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision teilen. Dies bedeutet, dass der Verkäufer mindestens die Hälfte der Maklergebühren tragen muss. Die genaue Aufteilung der Kosten kann jedoch variieren und sollte im Kaufvertrag festgelegt werden.
Die Finanzierung der Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb erfordert sorgfältige Planung, da diese Kosten einen erheblichen Teil des Gesamtaufwandes ausmachen können. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Kosten zu finanzieren:
Die Erstellung eines Vorab-Finanzierungsplans ist ein entscheidender Schritt beim Kauf oder Bau einer Immobilie. Dieser Plan hilft Ihnen, einen Überblick über alle erwarteten Kosten zu bekommen und sicherzustellen, dass Ihre Finanzierung auf soliden Füßen steht. Gehen Sie dabei folgende Schritte durch:
Ob Sie Ihre Kaufnebenkosten von der Steuer absetzen können, hängt davon ab, wie Sie die erworbene Immobilie nutzen. Erzielen Sie als Vermieter steuerpflichtige Einnahmen, können Sie die Grunderwerbsteuer als Werbungskosten geltend machen. Gleiches gilt bei einer gewerblichen Nutzung Ihrer Immobilie. In diesem Fall zählt die Grunderwerbsteuer allerdings zu den Betriebsausgaben. Möchten Sie Ihre Immobilie selbst nutzen, ist eine steuerliche Geltendmachung der Kaufnebenkosten leider ausgeschlossen.