Christoph Warken
Christoph Warken
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Wie versichere ich mein Haus, damit es auch bei Unwetterereignissen geschützt ist? Der Immobilienexperte Christop Warken weiß, wie Sie Ihre Immobilie bestmöglich versichern und wie Sie Schäden vorbeugen können.
Es empfiehlt sich hier, bereits vor dem Erwerb einer Immobilie den möglichen Versicherungsschutz zu prüfen. Dies ist bereits problemlos vor dem Kauf eines Objektes möglich. Als Käufer einer Liegenschaft geht der bestehende Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach der Übertragung im Grundbuch auf den neuen Besitzer über. Währenddessen besteht seitens beider Parteien ein Sonderkündigungsrecht.
Es kann also sein, dass man ein Objekt erwirbt, welches über eine Elementarschadenversicherung verfügt, diese jedoch vom Versicherer während des besagten Übergangszeitraumes gekündigt wird. Hier sollte man bereits vor dem Kauf einer Immobilie die Versicherbarkeit im Hinblick auf Elementarschäden prüfen (Deckungsbestätigung des Versicherers unter Vorbehalt des Erwerbs der Immobilie) und sich nicht auf den bestehenden Versicherungsschutz verlassen.
Die Elementarschadenversicherung ist das Mittel der Wahl. Allerdings liegt hier wie so oft, die Tücke im Detail: Viele Versicherer schließen bestimmte Schadensereignisse auch in der Elementarversicherung aus der Haftung aus. Es gilt also genau zu prüfen, was das Angebot vom Versicherer seines Vertrauens umfasst. Im Zweifelsfall ist es möglich und ratsam, sich über die Versicherungsbedingungen hinaus die Absicherung bestimmter Risiken schriftlich bestätigen zu lassen.
Hier empfiehlt sich dringend der Abschluss einer Elementarschadenversicherung, wie oben bereits beschrieben. Leider gewichten die Versicherer den Klimawandel in ihren Modellen mittlerweile deutlich stärker, was die Suche nach einem ausreichenden Versicherungsschutz in einigen Gebieten schwierig bis aussichtslos machen dürfte. Zumindest in Risikogebieten werden Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich erhöhte Versicherungsprämien künftig in Kauf nehmen müssen.
Ein Rüsten der Liegenschaft hängt von den zu erwartenden Gefahren ab. Lässt sich ein Objekt gegen Starkregen und zurückdrückende Abwässer recht kostengünstig und effektiv schützen, ist andererseits ein technischer Schutz gegen Naturgewalten, wie vor Kurzem im Ahrtal, aussichtslos.
Hier muss man selbstverständlich nach Regionen differenzieren. In Gefährdungsregionen, wie Tälern und Flussläufen, ohne umfassenden technischen Hochwasserschutz sind die Möglichkeiten sehr begrenzt. In diesen Regionen gilt in aller erster Linie der Schutz von Leib und Leben. Flutkatastrophen, wie die in jüngster Vergangenheit, entwickeln Gewalten, gegen die man als Mensch weitestgehend machtlos ist.
Anders sieht es in Regionen aus, die zwar als Überflutungsgebiet gelten, in denen allerdings nicht mit der Brachialgewalt von Flutwellen zu rechnen ist. Hier kann man mit dem Einsatz von Sandsäcken und Verbarrikadierungsmaßnahmen unter Umständen schon recht viel erreichen.
Der Faktor Vorwarnzeit spielt hier - wie so oft - eine entscheidende Rolle. Bei Neubauten lassen sich durch eine Reihe technischer Möglichkeiten Vorkehrungen treffen. Man sollte allerdings nicht der Illusion erliegen, Naturgewalten dadurch beherrschen zu können. Es kann hier maximal um Schadensbegrenzung gehen.
Hier gilt eine erste Beurteilung der Gesamtsituation: Kam es zu Schäden? Kann ich das Gebäude gefahrenlos betreten – auch im Hinblick auf evtl. ausgetretene Gefahrenstoffe? Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Sachverständigen.
Nicht selten sind große Schäden und potenzielle Gefahren für den Laien nicht auf den ersten Blick erkennbar. Gerade wenn Gasleitungen, Stromleitungen, Öltanks oder Ähnliches beschädigt sein könnten, ist die Gefahr mit dem abfließenden Wasser nach einem Unwetter nicht gebannt.
Es empfiehlt sich definitiv, den entstandenen Schaden so ausführlich wie irgend möglich zu dokumentieren. Gerade nach Hochwasserereignissen müssen Schlamm und Unrat im Anschluss schnellstmöglich entfernt werden. Eine Dokumentation des Schadensereignisses direkt danach ist wichtig, um Ansprüche gegen den Versicherer durchsetzen zu können.
Der Verlust von Gegenständen, die durch Starkregen oder Hochwasserereignisse weggespült wurden, kann bei einer vorhandenen Hausratversicherung - insofern über diese Schadensereignisse versichert sind - geltend gemacht werden. Vor allem hier ist es hilfreich, wenn dies durch Kaufbelege oder Fotos dokumentiert werden kann.
Bei entsprechendem Versicherungsumfang zahlt hier tatsächlich die eigene Gebäudeversicherung, insofern der Baum gesund und nicht vorgeschädigt war. Je nach Fallkonstellation nimmt die eigene Gebäudeversicherung im Anschluss den Schadenverursacher in Regress.
Verfügt dieser über eine Haftpflichtversicherung oder Grundbesitzhaftpflichtversicherung, kann diese greifen. Hat der Schadenverursacher keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, haftet er unter Umständen mit seinem Privatvermögen.
Christoph Warken
Christoph Warken
Nach einer Ausbildung zum Maurer und zwei Jahren Studium, hat unser Immobilienexperte Christoph Warken seinen Handwerksmeister abgelegt. In den folgenden Jahren absolvierte Herr Warken Weiterbildungen zum Betriebswirt des Handwerks sowie zum Gebäudeenergieberater. Seit 23 Jahren beschäftigt er sich also mit der Renovierung und Sanierung von Altbauten - in beratender Form, als auch als Bauleiter oder auch Betriebsleiter einer Fachfirma für Sanierungsvorhaben. Seit gut vier Jahren hat Christoph Warken nun auch den Handel und die Vermarktung von Immobilien als zusätzlichen Geschäftszweig aufgenommen und mit Century 21 einen starken Partner gefunden.