Tobias Bauch
Tobias Bauch
Aktualisiert am
Eine Scheidung ist in den meisten Fällen kein angenehmer Prozess. Gemeinsame Kredite während der Scheidung oder Trennung sind eine zusätzliche Belastung. Wer muss nun die Kreditraten zahlen und was passiert mit dem gemeinsamen Haus? Der Kreditexperte Tobias Bauch von FINANZCHECK weiß es genau und gibt Ihnen einen Überblick.
Für die Bank ändert sich durch eine Scheidung bezüglich des Kredits vorerst nichts. Solange die Kreditraten weiterhin zurückgezahlt werden, wird die Bank den Kredit nicht kündigen oder verändern wollen. Es müssen vorerst auch keine Vertragsänderungen mit der Bank abgesprochen werden.
Wer nun aber weiter den Kredit zahlen muss, ist davon abhängig, wer offizieller Kreditnehmer ist. Bei Unsicherheiten und auch generell ist es ratsam, sich von einem Anwalt bei rechtlichen Fragen beraten zu lassen.
Tobias Bauch von FINANZCHECK: Erstmal passiert gar nichts. Der Kreditvertrag läuft ganz normal weiter. Um das Konfliktpotential zu minimieren, sollten Ehepartner vorab vertraglich alle wichtigen Formalitäten regeln. Lassen Sie sich von einem geeigneten Fachanwalt oder dem Banker Ihres Vertrauen beraten.
Der laufende Kredit muss nach der Scheidung von der Person zurückgezahlt werden, die den Kreditvertrag unterschrieben hat. Das kann bedeuten: Der Vertrag wurde von nur einer Person mit der Bank abgeschlossen oder mit beiden Ehepartnern. Folgende Regelungen gibt es für beide Optionen:
In diesem Fall wird der Kredit von der Person zurückgezahlt, die den Vertrag unterzeichnet hat. Der zweite Ehepartner hat keine Verpflichtungen gegenüber der Bank, da eine Ehe keinen Einfluss auf den Kreditvertrag des Partners hat.
Hinweis: Es gibt jedoch häufig den Sachverhalt, dass der Ehepartner als Bürge mit in den Kreditvertrag eingebunden wurde. Dieser haftet auch nach der Trennung oder Scheidung weiter. Kann der Kreditnehmer die Raten nicht mehr fristgerecht begleichen, kommt der Bürge für die Schulden auf.
Vereinbaren Sie eine Schuldhaftentlassung. Diese beinhaltet, dass mit der Scheidung die Bürgschaft des Kredits beendet wird.
Ein gemeinsamer Kredit, der von beiden Ehepartnern aufgenommen und unterzeichnet wurde, muss auch nach der Scheidung von beiden abbezahlt werden. Die Eheleute treten als Gesamtschuldner in Haftung.
Definition Gesamtschuldner: Beide Ehepartner sind als Kreditnehmer gegenüber der Bank verpflichtet, die Raten fristgerecht zurückzuzahlen. Der Gläubiger, in diesem Fall die Bank, kann diese Leistung wahlweise auch nur von einer Person einfordern. In den meisten Fällen machen die Banken es davon abhängig, welche Partei besser verdient. Es haften aber weiterhin beide für die komplette Summe. In seltenen Fällen verlangt die Bank von beiden Kreditnehmern die Ratenrückzahlung.
In der Regel klärt der Scheidungsanwalt, wie der Kredit zurückgezahlt wird. In der Praxis sieht das üblicherweise so aus, dass eine Partei die Rate komplett übernimmt und die andere Partei die vereinbarte Summe an die erste Partei überweist.
Eine gemeinsame Lebensgestaltung als Ehepaar geht häufig Hand in Hand mit einem gemeinsamen Eigenheim. Da der Kauf einer Immobilie in der Regel finanziert ist, stellt sich nun die Frage, wer die laufende Immobilienfinanzierung abbezahlen muss? Grundsätzlich gilt: Wer den Kredit unterschrieben hat, muss diesen auch zurückzahlen. Es kommt also auch bei einem Immobilienkredit ganz darauf an, wer den Kredit aufgenommen hat.
Wer Anspruch auf das Haus bei einer Scheidung hat und welche Möglichkeiten Sie bei der Aufteilung der Immobilie haben, erfahren Sie in unserem Artikel Scheidung und Haus.
Beim Kauf einer Immobilie bzw. einem Immobilienkredit gibt es nun folgende Möglichkeiten:
In diesem Fall haftet diese Partei auch vollständig für den Kredit, ist allerdings auch alleiniger Eigentümer der Immobilie. Eine Ausnahme besteht dann, wenn sich der Ehepartner als Miteigentümer im Grundbuch befindet. Sollte es zu Zahlungsausfällen kommen und ist eine Grundschuld zugunsten der Bank eingetragen, kann diese die Immobilie zwangsversteigern. Unter diesen Umständen, würde der im Grundbuch eingetragene Ehepartner die Immobilie ebenfalls verlieren.
Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn es einen Alleinverdiener gibt. Banken fordern nach der Scheidung von dem Kreditnehmer, also dem Alleinverdiener, die Raten zu begleichen.
In der Praxis ist dies die übliche Form der Kreditaufnahme. Viele Banken verlangen, dass beide Ehepartner den Kreditvertrag unterschreiben, unabhängig davon, ob es einen Alleinverdiener gibt. Wie schon erwähnt, kommen beide Ehepartner gleichwertig für die Schulden auf. Können die Schulden nicht mehr beglichen werden und besteht eine eingetragene Grundschuld zugunsten der Bank, kann diese die Immobilie zwangsversteigern bzw. es kann zu einer Teilungsversteigerung kommen. Mit dem Erlös wird der Kredit abbezahlt. Für die übrigen Schulden kommt das Ehepaar weiterhin auf.
Sollte es zu Zahlungsengpässen kommen, sollte man sich immer mit der Bank zusammensetzen. Agieren ist besser als reagieren. Bänker sind auch nur Menschen und im Normalfall an einer Lösung für beide Parteien interessiert.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung dient der Bank als Schadensersatz im Falle einer vorzeitigen Kreditkündigung. Demnach sind diese sehr kostspielig. In diesem Fall gilt die gleiche Regelung wie bei einem gemeinsamen Kredit. Beide Kreditnehmer kommen für die Vorfälligkeitsentschädigung auf. Die Bank kann aber die Summe von einer einzelnen Person einfordern. Wie die Ehepartner die Geldsumme aufteilen, ist für die Bank irrelevant.
Tobias Bauch
Tobias Bauch
Tobias Bauch, gelernter Bankkaufmann, ist als Senior Kreditberater bei dem Finanzportal Finanzcheck.de tätig. Dabei stehen für ihn die individuellen Wünsche des Kunden im Mittelpunkt. Er unterstützt mit fachlicher Kompetenz und Erfahrung und hat immer den Fokus auf die Bedürfnisse des Kunden.