Marcel Keller
Marcel Keller
Aktualisiert am
Steht eine Immobilie unter Denkmalschutz, so wird sie per Gesetz vor Zerstörung oder baulichen Eingriffen geschützt. Für Eigentümer gelten besondere Rechte und Pflichten. Doch mit der Investition in Denkmalimmobilien können Sie sich Fördermittel und deutlich spürbare Steuerentlastungen sichern. In unserem Experteninterview mit Marcel Keller erfahren Sie alle Einzelheiten.
Wann eine Immobilie unter Denkmalschutz steht, ist nicht einheitlich definiert in Deutschland. Jedes Bundesland hat seine eigene Denkmalschutzbehörde, die die Denkmalschutzgesetze des Bundeslandes definiert. Grundsätzlich spielen historische, künstlerische oder architektonische Aspekte eine Rolle, die die Denkmalbehörde beachtet, bevor eine Immobilie unter Denkmalschutz gestellt wird.
Zudem spielt auch die Lage der Immobilie eine große Rolle bei der Entscheidung der Behörde. Befindet sich das Gebäude nicht in einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet, werden die Sanierungskosten von der Denkmalbehörde nicht anerkannt und die Immobilie kann nicht unter Denkmalschutz gestellt werden. Im Grunde können Eigentümer einen Antrag an die Denkmalbehörde stellen, um den Denkmalschutz für die Immobilie zu erhalten. Nach Prüfung des Antrags und nach der Besichtigung der Immobilie entscheidet die Behörde, ob der Antrag angenommen wird oder nicht.
Der Staat hat ein großes Interesse daran Denkmäler zu erhalten, hat aber nicht die finanziellen Mittel dazu. Durch Steuererleichterungen will der Staat Denkmalimmobilien für Investoren attraktiver machen, damit die Instandhaltung nicht alleine vom Staat getragen werden muss. Im Gegenzug verpflichten sich Eigentümer, die Immobilie in Stand zu halten und sachgemäß zu behandeln. Jedoch muss der Eigentümer Änderungen an der Denkmalimmobilie mit der Denkmalbehörde abstimmen. Grundsätzlich bedarf es immer der Zustimmung der Behörden, wenn:
Denkmalimmobilien bieten in Deutschland einen einzigartigen Vorteil, die Einkommensteuerlast zu senken. Dabei gibt es einen Unterschied, ob die Immobilie vermietet oder zur Eigennutzung verwendet wird. Wird die denkmalgeschützte Immobilie nach dem Kauf vermietet, können die Anschaffungskosten der Immobilie von der Steuer abgesetzt werden. Wurde die Immobilie vor 1925 erbaut, können 2,5% der Kosten über 40 Jahre abgeschrieben werden. Liegt das Baujahr nach 1925 können 2% über 50 Jahre abgeschrieben werden. Wird die Immobilie zur Eigennutzung verwendet, können keine Kosten in die Steuererklärung aufgenommen werden.
Der interessante Steuervorteil von Denkmalimmobilien ist aber die Möglichkeit, auch die Sanierungskosten der Immobilie absetzen zu können. Bei Vermietung der Immobilie können 100% der Sanierungskosten über 12 Jahre abgeschrieben werden. In den ersten acht Jahren ist es möglich 9% abzusetzen, in den folgenden vier Jahren sind es nur mehr 7%. Bei Eigennutzung können 90% der Sanierungskosten über 10 Jahre linear abgesetzt werden. Investoren, die die denkmalgeschützte Immobilie anschließend vermieten möchten, profitieren also von einer doppelten Förderung, da sowohl Sanierungskosten als auch Anschaffungskosten steuerlich abgeschrieben werden können. Im Internet gibt es mehrere Steuerrechner, wo man den eigenen Steuervorteil berechnen kann!
Vorteile:
Nachteile:
Auch wenn die Vorteile von denkmalgeschützten Immobilien verlockend klingen mögen, sind sie nicht für jeden geeignet. Damit der Steuervorteil optimal genutzt werden kann, sollte das zu versteuernde Bruttojahreseinkommen mindestens 60.000€ betragen. Außerdem muss man sich vorab genau über die Richtlinien und Gesetze der jeweiligen Denkmalbehörde informieren, um keine Fehler zu begehen. Möchte man auf Nummer sicher gehen, sollte man sich professionelle Hilfe holen.
Als Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie verpflichtet man sich, die Immobilie instand zu halten und bei Bedarf zu renovieren oder zu sanieren. Bei Vermietung der Immobilie können 100% der Kosten für die Sanierung von der Steuer abgesetzt werden. Bei Eigennutzung der Immobilie können 90% der Kosten abgeschrieben werden. Auch eine energetische Sanierung der Denkmalimmobilie ist möglich und aufgrund des oft frühen Baujahres auch notwendig. Bevor Arbeiten am oder neben dem Gebäude durchgeführt werden, muss man sich die Genehmigung der Denkmalbehörde des jeweiligen Bundeslandes holen, da sonst sehr hohe Strafen drohen.
Marcel Keller
Marcel Keller
Marcel Keller beschäftigt sich schon viele Jahre mit Finanzen und Investment und hat nach seinem Finanzökonomie Studium lange bei einer Privatbank im Bereich Immobilieninvestments gearbeitet. Heute berät und unterstützt er seine Kunden, wie sie mit Denkmalimmobilien ihre Einkommensteuerlast senken können und gleichzeitig dieses Kapital zum Vermögensaufbau in die Zukunft investieren. Ihn zeichnen besonders sein großes Netzwerk mit interessanten Immobilien, die persönliche Beratung und seine offenen Kommunikation aus.