Gebäudetyp E
Definition, Gesetz und Beispiele

In Zeiten steigender Baukosten und zunehmender Komplexität im Bauwesen gewinnt der Gebäudetyp E an Bedeutung. Das "E" steht für "einfach" und "experimentell" und symbolisiert einen innovativen Ansatz, der darauf abzielt, das Planen und Bauen in Deutschland zu vereinfachen, zu beschleunigen und kostengünstiger zu gestalten.

Was ist der Gebäudetyp E?

Der Gebäudetyp E steht für "einfaches" oder "experimentelles" Bauen und zielt darauf ab, das Planen und Bauen in Deutschland zu vereinfachen, zu beschleunigen und kostengünstiger zu gestalten. Dieses Konzept ermöglicht es, auf bestimmte Komfort- und Ausstattungsstandards zu verzichten, die nicht zwingend für die Sicherheit und grundlegende Funktionalität eines Gebäudes erforderlich sind. Dabei bleiben essenzielle Schutzziele wie Standsicherheit, Brandschutz, gesunde Lebensverhältnisse und Umweltschutz unberührt.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat in Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Bündnis bezahlbarer Wohnraum die "Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" entwickelt, um dieses Konzept bundesweit zu fördern. Zudem plant die Bundesregierung eine Anpassung des Bauvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), um rechtliche Rahmenbedingungen für den Gebäudetyp E zu schaffen.

Der Gebäudetyp E wird bereits in der Praxis erprobt. In Bayern wurden im Dezember 2023 insgesamt 19 Pilotprojekte zum Gebäudetyp E gestartet, die in fast allen Regierungsbezirken realisiert werden. Diese Projekte umfassen 15 Wohnbauprojekte, drei kommunale Schulbauprojekte und ein Verwaltungsgebäude.

Was ist die gesetzliche Grundlage?

Die gesetzliche Grundlage für den Gebäudetyp E bildet das geplante Gebäudetyp-E-Gesetz, das eine Anpassung des Bauvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorsieht. Ziel dieses Gesetzes ist es, das Bauen zu vereinfachen und zu beschleunigen, indem es ermöglicht wird, rechtssicher auf Baustandards zu verzichten, die für die Gebäudesicherheit nicht notwendig und gesetzlich nicht zwingend sind.

Konkret sieht der Gesetzentwurf folgende Änderungen vor:

  • Klarstellung des Begriffs "anerkannte Regeln der Technik" (aRdT): Reine Ausstattungs- und Komfortstandards sollen nicht mehr automatisch als aRdT gelten. Das bedeutet, dass ihre Einhaltung nur dann geschuldet ist, wenn sie ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden.
  • Erleichterung von Abweichungen zwischen fachkundigen Unternehmern: In Verträgen zwischen fachkundigen Unternehmen soll es einfacher möglich sein, von den aRdT abzuweichen, ohne dass dies automatisch als Sachmangel gilt. Voraussetzung ist, dass die dauerhafte Sicherheit und Eignung des Gebäudes gewährleistet bleibt.

Es ist wichtig zu betonen, dass dieses Gesetz keine Änderungen an den öffentlich-rechtlichen Vorgaben, wie beispielsweise den Bauordnungen der Länder, vornimmt. Essenzielle Sicherheitsstandards, insbesondere in Bezug auf Statik und Brandschutz, bleiben unberührt und müssen weiterhin eingehalten werden.

Was sind die Anforderungen und Rahmenbedingungen?

Es müssen beim Gebäudetyp E bestimmte Anforderungen und Rahmenbedingungen eingehalten werden, um die Sicherheit und grundlegende Funktionalität der Gebäude sicherzustellen.

  1. Einhaltung der Schutzziele: Unverzichtbare Schutzziele wie Standsicherheit, Brandschutz, gesunde Lebensverhältnisse und Umweltschutz müssen stets gewährleistet sein. Diese grundlegenden Anforderungen dürfen nicht durch Vereinfachungen oder Abweichungen beeinträchtigt werden.
  2. Vertragliche Vereinbarungen: Abweichungen von den "anerkannten Regeln der Technik" (aRdT) sind möglich, erfordern jedoch klare vertragliche Vereinbarungen zwischen den beteiligten Parteien. Insbesondere bei Verträgen zwischen fachkundigen Unternehmern können solche Abweichungen unter bestimmten Voraussetzungen rechtssicher vereinbart werden.
  3. Fachkundige Beteiligte: Der Gebäudetyp E richtet sich primär an fachkundige Bauherren und Planer, die über das notwendige Wissen verfügen, um die Auswirkungen von Abweichungen von den aRdT einschätzen zu können. Für private Bauherren ohne entsprechende Fachkenntnisse ist besondere Vorsicht geboten, um mögliche Risiken zu minimieren.
  4. Dokumentation und Aufklärung: Es ist essentiell, dass alle Abweichungen von den aRdT transparent dokumentiert und die Bauherren umfassend über die Konsequenzen dieser Abweichungen aufgeklärt werden. Dies dient der Rechtssicherheit und stellt sicher, dass alle Beteiligten über die getroffenen Entscheidungen informiert sind.
  5. Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben: Der Gebäudetyp E ändert nichts an den bestehenden öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften. Alle gesetzlichen Anforderungen, insbesondere jene der jeweiligen Landesbauordnungen, müssen weiterhin vollständig erfüllt werden.
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Beispiel eines Gebäudetyp E

Wir stellen Ihnen in unserem Beispiel ein konventionell gebautes Einfamilienhaus gegenüber einem Prinzip des Gebäudetyp E gebauten Hauses vor.

Konventionell Gebäudetyp E
Fundament und Bodenplatte Standard-Streifenfundament mit einer Bodenplattendicke von 20 cm, um eine hohe Tragfähigkeit und Stabilität zu gewährleisten. Anpassung der Bodenplattendicke auf das statisch erforderliche Minimum, beispielsweise 15 cm, um Materialkosten zu reduzieren.
Außenwände Mauerwerk mit zusätzlicher Außendämmung, um hohe Energieeffizienzstandards zu erfüllen Verwendung von einschaligem Mauerwerk mit integrierten Dämmeigenschaften, das die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt, jedoch ohne zusätzliche Dämmung
Dachkonstruktion Satteldach mit aufwendiger Gaubenkonstruktion und hochwertiger Dacheindeckung aus Tonziegeln Einfaches Satteldach ohne Gauben, gedeckt mit kostengünstigen Betondachsteinen.
Decken Massive Betondecken mit einer Stärke von 18 cm und zusätzlichem Estrich für Schallschutz und Fußbodenheizung Holzbalkendecken ohne Estrich, was Material und Kosten spart
Elektroinstallation Ausstattung gemäß DIN 18015 mit mindestens vier Steckdosen pro Wohnraum und umfangreicher Beleuchtungssteuerung Reduzierte Anzahl von Steckdosen und Schaltern entsprechend dem tatsächlichen Bedarf, um Installationskosten zu senken
Heizung und Sanitär Installation einer Fußbodenheizung in allen Räumen und zusätzlicher Handtuchheizkörper im Bad Verzicht auf Fußbodenheizung zugunsten von einfachen Heizkörpern; im Bad lediglich ein Standardheizkörper
Fenster und Türen Hochwertige Fenster mit Dreifachverglasung und spezielle Schallschutzmaßnahmen; Innentüren mit erhöhtem Schallschutz Standard-Doppelverglasung ohne zusätzliche Schallschutzmaßnahmen; einfache Innentüren ohne besondere Schallschutzanforderungen
Innenausbau Hochwertige Bodenbeläge wie Parkett oder Naturstein; aufwendige Wandverkleidungen und Deckenabschlüsse Einfache Bodenbeläge wie Laminat oder Linoleum; Wände und Decken lediglich verputzt und gestrichen

Durch die Reduktion auf das Wesentliche und den Verzicht auf nicht zwingend erforderliche Komfort- und Ausstattungsstandards können bei einem nach dem Gebäudetyp E errichteten Haus Einsparungen von bis zu 10 % der Baukosten erzielt werden.

Pilotprojekte eines Gebäudetyp E?

Der Gebäudetyp E wird bereits in verschiedenen Pilotprojekten erprobt. Hier einige Beispiele:

1. Pilotprojekte in Bayern: Im Dezember 2023 startete Bayern 19 Pilotprojekte zum Gebäudetyp E, verteilt über fast alle Regierungsbezirke. Diese umfassen 15 Wohnbauprojekte, drei kommunale Schulbauprojekte und ein Verwaltungsgebäude. Ziel ist es, durch Abweichungen von bestimmten gesetzlichen Vorschriften und Baubestimmungen innovative und kostengünstige Bauweisen zu erproben.

Beispiele aus den Pilotprojekten:

  • Fürth: Das Evangelische Siedlungswerk in Bayern GmbH (ESW) plant die Aufstockung dreier Wohngebäude zur Bestandsentwicklung.
  • Landshut: Die Landshuter Stadtbau GmbH & Co.KG realisiert den Neubau von Schlichtwohnungen und einen Straßenkehrerstützpunkt.
  • Bad Aibling: Die B&O Parkgelände GmbH / B&O Bau GmbH entwickelt ein Wohnungsbauprojekt in Mietraching.
  • Gauting: Die BHB Projektgesellschaft Gauting GmbH initiiert das Projekt "Das Mooritz – mooriges Wohnen mit Kraut & Radl".
  • Germering: Die Kreisstadt Germering plant die Erweiterung der Kirchenschule.

Beispielsweise wird in einigen Projekten eine reduzierte Deckenstärke bei Holzbalkendecken ohne Estrich umgesetzt, um Materialkosten zu sparen, während dennoch die erforderlichen Mindeststandards eingehalten werden.

Vor- und Nachteile des Gebäudetyp E

Durch den Verzicht auf bestimmte Komfort- und Ausstattungsstandards ergeben sich einige Vorteile. Aber auch Nachteile bzw. Herausforderungen sind vorhanden:

Vorteile Nachteile
Kosteneinsparungen Erhöhte Planungsanforderungen
Beschleunigter Bauprozess Unsicherheit bei der Qualitätssicherung
Ressourcenschonung Akzeptanzprobleme
Förderung von Innovationen Begrenzte Eignung für private Bauherren

Kostenanalyse Gebäudetyp E

Der Gebäudetyp E zielt darauf ab, durch den Verzicht auf bestimmte Komfort- und Ausstattungsstandards die Baukosten zu senken. Schätzungen zufolge können dabei Einsparungen von bis zu 10 Prozent der Baukosten erzielt werden.

Beispiele für Einsparpotenziale:

  • Reduzierte Deckenstärken: Durch die Verringerung der Betondeckenstärke von üblichen 18 cm auf 14 cm kann Material eingespart werden, was zu Kostensenkungen führt.
  • Angepasste Elektroinstallation: Eine bedarfsgerechte Planung der Anzahl von Steckdosen und Schaltern ermöglicht es, die Elektroausstattung effizienter und kostengünstiger zu gestalten.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Einsparungen hauptsächlich durch den Verzicht auf nicht sicherheitsrelevante Standards erzielt werden. Essenzielle Sicherheitsanforderungen, wie beispielsweise der Brandschutz und die Statik, bleiben unberührt und müssen weiterhin vollständig eingehalten werden.

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