In Zeiten steigender Baukosten und zunehmender Komplexität im Bauwesen gewinnt der Gebäudetyp E an Bedeutung. Das "E" steht für "einfach" und "experimentell" und symbolisiert einen innovativen Ansatz, der darauf abzielt, das Planen und Bauen in Deutschland zu vereinfachen, zu beschleunigen und kostengünstiger zu gestalten.
Der Gebäudetyp E steht für "einfaches" oder "experimentelles" Bauen und zielt darauf ab, das Planen und Bauen in Deutschland zu vereinfachen, zu beschleunigen und kostengünstiger zu gestalten. Dieses Konzept ermöglicht es, auf bestimmte Komfort- und Ausstattungsstandards zu verzichten, die nicht zwingend für die Sicherheit und grundlegende Funktionalität eines Gebäudes erforderlich sind. Dabei bleiben essenzielle Schutzziele wie Standsicherheit, Brandschutz, gesunde Lebensverhältnisse und Umweltschutz unberührt.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat in Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Bündnis bezahlbarer Wohnraum die "Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" entwickelt, um dieses Konzept bundesweit zu fördern. Zudem plant die Bundesregierung eine Anpassung des Bauvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), um rechtliche Rahmenbedingungen für den Gebäudetyp E zu schaffen.
Der Gebäudetyp E wird bereits in der Praxis erprobt. In Bayern wurden im Dezember 2023 insgesamt 19 Pilotprojekte zum Gebäudetyp E gestartet, die in fast allen Regierungsbezirken realisiert werden. Diese Projekte umfassen 15 Wohnbauprojekte, drei kommunale Schulbauprojekte und ein Verwaltungsgebäude.
Die gesetzliche Grundlage für den Gebäudetyp E bildet das geplante Gebäudetyp-E-Gesetz, das eine Anpassung des Bauvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorsieht. Ziel dieses Gesetzes ist es, das Bauen zu vereinfachen und zu beschleunigen, indem es ermöglicht wird, rechtssicher auf Baustandards zu verzichten, die für die Gebäudesicherheit nicht notwendig und gesetzlich nicht zwingend sind.
Konkret sieht der Gesetzentwurf folgende Änderungen vor:
Es ist wichtig zu betonen, dass dieses Gesetz keine Änderungen an den öffentlich-rechtlichen Vorgaben, wie beispielsweise den Bauordnungen der Länder, vornimmt. Essenzielle Sicherheitsstandards, insbesondere in Bezug auf Statik und Brandschutz, bleiben unberührt und müssen weiterhin eingehalten werden.
Es müssen beim Gebäudetyp E bestimmte Anforderungen und Rahmenbedingungen eingehalten werden, um die Sicherheit und grundlegende Funktionalität der Gebäude sicherzustellen.
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Kostenlose Photovoltaik BeratungWir stellen Ihnen in unserem Beispiel ein konventionell gebautes Einfamilienhaus gegenüber einem Prinzip des Gebäudetyp E gebauten Hauses vor.
Konventionell | Gebäudetyp E | |
---|---|---|
Fundament und Bodenplatte | Standard-Streifenfundament mit einer Bodenplattendicke von 20 cm, um eine hohe Tragfähigkeit und Stabilität zu gewährleisten. | Anpassung der Bodenplattendicke auf das statisch erforderliche Minimum, beispielsweise 15 cm, um Materialkosten zu reduzieren. |
Außenwände | Mauerwerk mit zusätzlicher Außendämmung, um hohe Energieeffizienzstandards zu erfüllen | Verwendung von einschaligem Mauerwerk mit integrierten Dämmeigenschaften, das die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt, jedoch ohne zusätzliche Dämmung |
Dachkonstruktion | Satteldach mit aufwendiger Gaubenkonstruktion und hochwertiger Dacheindeckung aus Tonziegeln | Einfaches Satteldach ohne Gauben, gedeckt mit kostengünstigen Betondachsteinen. |
Decken | Massive Betondecken mit einer Stärke von 18 cm und zusätzlichem Estrich für Schallschutz und Fußbodenheizung | Holzbalkendecken ohne Estrich, was Material und Kosten spart |
Elektroinstallation | Ausstattung gemäß DIN 18015 mit mindestens vier Steckdosen pro Wohnraum und umfangreicher Beleuchtungssteuerung | Reduzierte Anzahl von Steckdosen und Schaltern entsprechend dem tatsächlichen Bedarf, um Installationskosten zu senken |
Heizung und Sanitär | Installation einer Fußbodenheizung in allen Räumen und zusätzlicher Handtuchheizkörper im Bad | Verzicht auf Fußbodenheizung zugunsten von einfachen Heizkörpern; im Bad lediglich ein Standardheizkörper |
Fenster und Türen | Hochwertige Fenster mit Dreifachverglasung und spezielle Schallschutzmaßnahmen; Innentüren mit erhöhtem Schallschutz | Standard-Doppelverglasung ohne zusätzliche Schallschutzmaßnahmen; einfache Innentüren ohne besondere Schallschutzanforderungen |
Innenausbau | Hochwertige Bodenbeläge wie Parkett oder Naturstein; aufwendige Wandverkleidungen und Deckenabschlüsse | Einfache Bodenbeläge wie Laminat oder Linoleum; Wände und Decken lediglich verputzt und gestrichen |
Durch die Reduktion auf das Wesentliche und den Verzicht auf nicht zwingend erforderliche Komfort- und Ausstattungsstandards können bei einem nach dem Gebäudetyp E errichteten Haus Einsparungen von bis zu 10 % der Baukosten erzielt werden.
Der Gebäudetyp E wird bereits in verschiedenen Pilotprojekten erprobt. Hier einige Beispiele:
1. Pilotprojekte in Bayern: Im Dezember 2023 startete Bayern 19 Pilotprojekte zum Gebäudetyp E, verteilt über fast alle Regierungsbezirke. Diese umfassen 15 Wohnbauprojekte, drei kommunale Schulbauprojekte und ein Verwaltungsgebäude. Ziel ist es, durch Abweichungen von bestimmten gesetzlichen Vorschriften und Baubestimmungen innovative und kostengünstige Bauweisen zu erproben.
Beispiele aus den Pilotprojekten:
Beispielsweise wird in einigen Projekten eine reduzierte Deckenstärke bei Holzbalkendecken ohne Estrich umgesetzt, um Materialkosten zu sparen, während dennoch die erforderlichen Mindeststandards eingehalten werden.
Durch den Verzicht auf bestimmte Komfort- und Ausstattungsstandards ergeben sich einige Vorteile. Aber auch Nachteile bzw. Herausforderungen sind vorhanden:
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Kosteneinsparungen | Erhöhte Planungsanforderungen |
Beschleunigter Bauprozess | Unsicherheit bei der Qualitätssicherung |
Ressourcenschonung | Akzeptanzprobleme |
Förderung von Innovationen | Begrenzte Eignung für private Bauherren |
Der Gebäudetyp E zielt darauf ab, durch den Verzicht auf bestimmte Komfort- und Ausstattungsstandards die Baukosten zu senken. Schätzungen zufolge können dabei Einsparungen von bis zu 10 Prozent der Baukosten erzielt werden.
Beispiele für Einsparpotenziale:
Es ist wichtig zu betonen, dass diese Einsparungen hauptsächlich durch den Verzicht auf nicht sicherheitsrelevante Standards erzielt werden. Essenzielle Sicherheitsanforderungen, wie beispielsweise der Brandschutz und die Statik, bleiben unberührt und müssen weiterhin vollständig eingehalten werden.